Arbeit und Soziales
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Gesetzlicher Mindestlohn

+5
Dr. Ulf Winkler
bj
Behrendt
Werner K. MOLZAHN
Admin
9 verfasser

Seite 1 von 2 1, 2  Weiter

Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Admin Sa Jun 22, 2013 2:59 am

Alles diesem Thema hier rein
Admin
Admin
Admin

Anzahl der Beiträge : 42
Anmeldedatum : 22.06.13
Alter : 62
Ort : Recklinghausen

https://forumfueruns.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Thema: Mindestlohn

Beitrag von Werner K. MOLZAHN Do Jul 11, 2013 11:44 am

[quote="Admin"]Alles diesem Thema hier rein[/quote

Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes ist eine berechtigte Forderung. Sie scheint aber bisher weder von den Regierungsparteien noch von den Gewerkschaften ernsthaft gewollt zu sein.

Grund:
Es können mit niedrigen Löhnen mehr Menschen "von der Straße" geholt werden. Die Arbeitslosen-Statistik sieht so auch "positiver" aus. Dem Bürger wird suggeriert, dass die Regierung "ihre Hausaufgaben" gemacht hat. Das Wichtigste ist aber, dass die Arbeitgeber für ihren Betrieb eine bessere Rendite erzielen.

Der Arbeitnehmer ist aber gezwungen, sofern er Alleinverdiener in der Familie ist, zusätzliche finanzielle Unterstützung bei staatlichen Stellen zu beantragen. Die ist nicht nur deprimierend für den Antragsteller, sondern auch oft genug entwürdigend.

Also sollte man meinen, dass die flächendeckende Einführung eines Mindestlohnes das Problem löst.
Wie sieht aber schon die Praxis aus?

Beispiel 01:
Nehmen wir an, Sie sind bei einer Gebäudereinigungsfirma beschäftigt. Vertraglich vereinbart ist ein Stundenlohn von € 8,50. Glauben Sie jetzt bitte nicht, dass Sie den im Arbeitsvertrag festgelegten Stundenlohn erhalten!!! selbst bei einem Stundenlohn von € 9,00 können Sie ohne Probleme bei einem
realen Brutto-Lohn von unter € 8,50 landen. Das geschieht "ganz legal" mit einem simplen Trick:

Sie bekommen eine Arbeit zugeteilt mit der Zeitvorgabe von z.B. 1,5 Std. So weit, so gut. Nur läßt sich diese Arbeit in der vorgegebenen Zeit absolut nicht erledigen. Beschweren Sie sich bei dem Objekt-Leiter, erhalten Sie den Tipp, etwas schneller zu arbeiten. Um keine Probleme zu bekommen, arbeiten Sie korrekt und benötigen eben 0,5 Std. mehr, die Ihnen aber nicht vergütet wird.

Zu bedenken ist, dass Sie je nach Größe der zu reinigenden Objekte mehrere Einsatzorte anfahren müssen. Dort wiederholt sich das traurige Spiel. Vorübergehend kann der Mitarbeiter durch unkorrektes Arbeiten das Problem für sich lösen. Das Ergebnis sind dann aber Beschwerden des Kunden und die evtl. Kündigung.

Damit gibt sich der Arbeitgeber aber nicht zufrieden.

Der nächste Einsatzort an diesem Tag ist aber evtl. diverse km von der vorgerigen Arbeitstelle entfernt. Sie fahren dann mit dem PKW oder den "Öffentlichen" zum nächsten Kunden der Gebäudereinigungsfirma. Die
Fahrzeit bekommen Sie selbstverständlich n i c h t bezahlt.Die Fahrtkosten erstattung bzw. ein km-Geld werden Ihnen ebenfalls vorenthalten.


Beispiel 02
Sie arbeiten z.B. bei einem Kurierdienst, der Medikamente an Apotheken ausliefert. Sollten Sie dort einen vertraglich vereinbarten Wahnsinnsstundenlohn i.H. von € 8,50 erhalten (vor 3 Jahren wurden auf Minijob-Basis
€ 5,00 / Std. bezahlt) bleibt real nicht viel davon übrig. ... und das geht so:

Sie fahren morgens z.B. von 07:00 - 12:00 die erste Tour. Danach "können" Sie eine Pause einlegen. Nachmittags sind Sie dann noch einmal von 16:00 bis 19:00 im Einsatz. Sie sind also 8,0 Std. für die Firma unterwegs gewesen, standen Ihrem Arbeitgeber aber insgesamt 12,0 Std. zur Verfügung. Sie erhalten aber statt 12 x € 8,50 minus 1.0 Std. Pause = € 93,50 NUR max. € 68,00 = € 5,67 / Std. Dieser Stundenlohn redu-
ziert sich u.U. noch dadurch, dass Sie nicht nach tatsächlichem Zeitaufwand, sondern nach vorgegebenen Pauschalen / pro Kunde bezahlt werden.

Lieber Arbeitskreisler Very Happy ,

ich hoffe, dass ich Sie nicht all zu sehr mit meiner Schilderung gelangweilt habe.

Ich halte einen flächendeckenden Mindestlohn für sinnvoll, bzw. notwendig. Die angeführten Praxis-Beispiele zeigen aber, wie schon heute vereinbarte (tarifliche) Stundenlöhne unterlaufen werden. Dies sind leider keine bedauerliche Einzelfälle.

WIE kann man das Problem nachhaltig lösen? Mir fällt im Moment nichts dazu ein.

Mit freundlichem Gruß

Werner MOLZAH
45133 Essen
Werner K. MOLZAHN
Werner K. MOLZAHN

Anzahl der Beiträge : 8
Anmeldedatum : 03.07.13
Ort : 45133 Essen

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Admin Do Jul 11, 2013 9:02 pm

Hallo Werner, ich denke nicht das hier Langeweile durch Beiträge entsteht.
Dafür gibt es diesen Arbeitskreis ja.
Ganz im Gegenteil ich bin auch ein Befürworter des flächendeckenden Mindestlohn.
Admin
Admin
Admin

Anzahl der Beiträge : 42
Anmeldedatum : 22.06.13
Alter : 62
Ort : Recklinghausen

https://forumfueruns.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Behrendt Fr Jul 12, 2013 4:19 am

Wir haben  bereits zwei Institutionen, die sich wie ein gesetzlicher Mindestlohn auswirken: Den Lohntarif und die Hartz-IV-Leistungen.
Der Lohntarif darf von keinem, der tarifgebunden ist, unterboten werden. Die Politik hat es in der Hand, Tarife auch für allgemeinverbindlich zu erklären: Dann gelten sie für alle. Missbräuche und Umgehungen des Tarifs müssen die Tarifpartner durch bessere Regelungen selbst abstellen.
Die Hartz-IV-Sätze sind mittelbar ein Mindestlohn, weil es sich nicht lohnt, eine Arbeit aufzunehmen, wenn man dafür weniger als Hartz-IV bekommt.
Ein weiterer gesetzlicher Mindestlohn hätte nur negative Folgen: Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht! Ein niedriger Mindestlohn, der also unter den Tariflöhnen liegen würde, hätte keine Wirkung. Ein deutlich höherer hätte fatale Wirkung: Er würde Arbeitsplätze vernichten. In einer Marktwirtschaft müssen sich Arbeitsplätze rentieren, d.h. die Produktivität muß höher sein als der Arbeitslohn. Wenn der Mindestlohn zu hoch ist, entfällt eben der Arbeitsplatz. Und das trifft gerade diejenigen, die am schwierigsten zu vermitteln sind: die Geringqualifizierten.
Ein gesetzlicher Mindestlohn würde von den Parteien auch von Wahl zu Wahl höher geschaukelt werden. Jede würde die andere überbieten wollen. Was nützt einem Arbeitslosen ein Mindestlohn, wenn es keinen Arbeitgeber gibt, der dafür einen Arbeitsplatz anbietet?
Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist populistisch. Die Lösung muß anders lauten: Gesetzlicher Lohnzuschuß, damit man auch von einem gering bezahlten Job leben kann.

Behrendt

Anzahl der Beiträge : 29
Anmeldedatum : 03.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von bj Fr Jul 12, 2013 6:50 am

Ein gesetzlicher Lohnzuschuss belastet den Bundeshaushalt und damit die Allgemeinheit der Steuerzahler.

Entweder es gibt Arbeit, dann muss diese auch vom Arbeitgeber bezahlt werden, denn er profitiert von der Arbeitsleistung, und den Lebensunterhalt incl. Fahrtkosten etc. in Deutschland sichern.
Oder
es gibt keine Arbeit.

editiert und Nachtrag:

Beispiel hierzu: Deutschland hat (eigentlich) eine Anwalts-Schwemme. Anwälte sind aber durch die BRAGO vor Wettbewerb geschützt.
Ähnliches gilt für Ärzte, für die GOÄ und EGO als Abrechnungsgrundlage gelten, Steuerberater etc.

bj

Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Dr. Ulf Winkler Sa Jul 13, 2013 7:49 am

Behrendt schrieb:.
Die Hartz-IV-Sätze sind mittelbar ein Mindestlohn, weil es sich nicht lohnt, eine Arbeit aufzunehmen, wenn man dafür weniger als Hartz-IV bekommt.
Doch, es lohnt sich, denn man kann ja aufstocken (etwa 25% vom Lohn kann man behalten, nur der Rest wird vom HartzIV abgezogen). Sehr viele Billigjobber machen das genau so.
Ich bin auch ein Befürworter eines gesetzlichen Mindestlohns. In einigen EU-Ländern gibt es ihn ja (z.B. Großbritannien). Aber zumindest sollten öffentliche Verwaltungen Aufträge ausschließlich an Firmen vergeben welche sich verpflichten, einen gewissen Mindestlohn einzuhalten (statt wie jetzt den billigsten Anbieter zu nehmen).

Dr. Ulf Winkler

Anzahl der Beiträge : 6
Anmeldedatum : 03.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Admin Sa Jul 13, 2013 9:23 pm

Guten Morgen, das gibt es eigentlich schon. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13150.
Das mit den günstigsten Angebot ist wohl irgendwo im Gesetz niedergeschrieben, wenn ich denn richtig informiert bin.
Ich als Selbständiger Handwerksbetrieb arbeite nicht mit der öffentlichen Hand (Kommune usw.)
Dem Handwerk wird doch bei der momentanen Abgabeflut der Hals abgeschnürt.
Die Lohnnebenkosten und Abgaben (Betrieb) sind doch Wahnsinn.
Hier wird Leistung bestraft und das muß sich ändern
Admin
Admin
Admin

Anzahl der Beiträge : 42
Anmeldedatum : 22.06.13
Alter : 62
Ort : Recklinghausen

https://forumfueruns.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Werner K. MOLZAHN Sa Jul 20, 2013 5:31 am

Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist populistisch. Die Lösung muß anders lauten: Gesetzlicher Lohnzuschuß, damit man auch von einem gering bezahlten Job leben kann.

Behrendt



Mit einem gesetzlichen Lohnzuschuß wird das Problem auch nicht gelöst. Wie wäre es, wenn der arbeitende Mensch wieder einen fairen Lohn erhält?!? Gehen wir einmal zurück in das Jahr 1982: Meine Frau konnte zuhause bei den 2 Kindern bleiben, damit die jederzeit einen Ansprechpartner hatten. Ich war zu der Zeit NL-Ltr. eines Zeitarbeitunternehmens, gehörte also nicht zu den TOP-Verdienern der Nation. Trotzdem war es möglich. Wir konnten auch einen vernünftigen Urlaub machen, ohne dafür einen Kredit aufnehmen zu müssen.

Heute geht es doch nur noch um die Profite der Unternehmen. Früher wurden Mitarbeiter entlassen, wenn es nicht genug Arbeit gab. Heute entlässt man Mitarbeiter um die Rendite zu erhöhen.

.... und die Politik und die Gewerkschaften, die ja eigentlich die Interessen der Werktätigen vertreten sollen, schauen zu !!!
Werner K. MOLZAHN
Werner K. MOLZAHN

Anzahl der Beiträge : 8
Anmeldedatum : 03.07.13
Ort : 45133 Essen

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von gleissner Sa Aug 03, 2013 7:56 am

Ich schliesse mich der Argumentation von Dr Behrendt an. Der Zuschuss zum Mindestlohn ist nach Familienstand und Anspruch auf Grundsicherung betrachtet flexibel gestaltet.
Der Mindestlohn hat allein die Aufgabe, eine absolute Lohnuntergrenze zu manifestieren. Mehr geht nicht. Die Lohnfindung obliegt den Tarifvertragsparteien. Der Staat erklärt die vereinbarten Mindestlöhne als brachenverbindlich. Verstösse sind zu bestrafen. Die in den Bundesländern verhandelten Mindestlöhne für ungelernte Kräfte z. B. den der Gastronomie liegen bei 8 bis 9 €. Ein lediger AN kommt bei Vollzeittätigkeit auf monatlich ca. 1.380 € Brutto 8 €/Std. und liegt über der Grundsicherung. Die Familie mit 2 Kindern und einem AN muß totz Kindergeld aufstocken. In Summe entlastet hier ein Mindestlohn rechnerisch die Staatskasse, wenn Arbeitlosigkeit droht oder besteht. Die Mindestlöhne sind vorwiegend für Branchen vereinbart worden, deren hauptsächliches Gebiet die Dienstleistung ist. Diese Dienstleistungen der Hotel- und Gaststättenbetriebe, Baubetriebe ect. werden in der Regel vor Ort erbracht und konsumiert und sind nur teilweise verlagerbar.
Doch wie sieht es bei verlagerbaren Dienstleitungen aus. Ein schönes Beispiel liefert z. Zt. die niedersächsische Fleischindustrie. Die Tarifparteien streiten sich um einen Mindestlohn für 30.000 Beschäftigte und die SPD geführte Landesregierung mischt populistisch mit. Kern des Streites sind "Gastarbeiter" bulgarischer und rumänischer Herkunft, die mit Löhnen zwischen 3 und 5 €/Std. von den Schlachthöfen bezahlt werden. Die Landesregierung konstatiert Lohndumping, Ausbeutung, unmenschliche Unterbringungsverhältnisse ect., das volle Programm. Auch haben sich Belgien, Holland, Frankreich beschwert, dass ihren Schlachthöfen wegen der deutschen Konkurrenz die Arbeit fehlt. Die Politik liefert hier eine Schlammschlacht und fordert eindringlich einen Mindestlohn von ca. 10 €/Std. Die Arbeitgeber verweisen auf Ihre Wettbewerbsfähigkeit und lehnen die Forderung ab.
Was stimmt jetzt hier nicht? Der Kompromis könnte doch 9 €/Std. heissen. Nein, kann er aus Sicht der Unternehmer nicht. Das Problem (der Wettbewerb) liegt weiter östlich. Polen hat einen gesetzlichen Mindestlohn von 2,21 €. Rumänien von 0,92 €, alles pro Stunde! Die Arbeiter sind hier  mit 3 bis 5 € vergleichsweise fürstlich entlohnt und Kindergeld ist auch möglich. Die beschweren sich verständlicherweise auch nicht. Diktiert die Politik hier einen Mindestlohn, dann geht die Arbeit sicherlich wegen der Wettbewerbfähigkeit in ein Land mit diesem besseren Standortfaktor und es besteht die Gefahr, dass noch einige qualifizierte Arbeitsplätze mitgehen. Logistisch ist das heute gar kein Problem. Um solche Knoten ansatzweise zu lösen, bräuchten wir einen europäischen Mindestlohn, aber davon sind wir noch ganz weit weg. Und wenn wir ihn hätten, da gibt es noch Länder wie die Ukraine, Weissrussland, .........

mein Vorschlag lautet:

Die Alternative für Deutschland ist für die gesetzliche Fixierung von Mindestlöhnen, die durch die Tarifparteien ausgehandelt werden.
Die Tarifhoheit liegt und bleibt bei den Tarifparteien, die Politik ist lediglich neutral beratend und auf Anforderung tätig.

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von bj Sa Aug 03, 2013 9:19 pm

Österreich und Dänemark kritisieren mittlerweile ebenfalls die Niedriglöhne in Deutschland.

Ein Mindestlohn kann sich nur an den im Arbeitsland gegebenen Lebenshaltungskosten einer Einzelperson orientieren.
Tariflöhne werden auch nur im Hinblick auf den Arbeitnehmer und nicht Arbeitnehmer incl. Familie verhandelt.

Wenn wie oben angeführt, 30.000 Arbeitnehmer aus Rumänien/Bulgarien über Subunternehmer nach Deutschland transportiert werden, welche Arbeitsplätze würden bei einem Mindestlohn wegfallen?

IMHO gar keine. Denn, diese Arbeitsplätze sind für den deutschen Arbeitsmarkt absolut irrelevant, da nicht mit hiesigen Arbeitnehmern besetzt, sondern mit über Subunternehmer importierte Arbeitskräfte, die zwar ggf. Anspruch auf Kindergeld haben, aber nach Ende des Auftrags wieder in ihre Heimatländer zurückkehren (oder in unsere Sozialsysteme entlassen werden)

Ein Mindestlohn greift auch nicht in die Tarifautonomie ein, da oberhalb eines angemessenen Mindestlohns (Lebenshaltungskosten deckend) alles von den Tarifpartnern frei verhandelt werden kann.



bj

Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn Beitrag von bj Heute um 10:19 am

Beitrag von gleissner Sa Aug 03, 2013 11:20 pm

Österreich und Dänemark sollten besser ihre Kritik in Brüssel abladen, da gehört sie hin. Das Lohntarife nur für den AN und nicht sein persönliches Umfeld verhandelt werden ist klar. Der Hinweis auf den Familiestand ist nur in Hinblick auf die Auswirkung für staatliche Lohnzuschüsse zur Garantierung der Grundsicherung gedacht, mehr nicht. In Niedersachsen soll für insgesamt 30.000 Branchenbeschäftigte ein Mindestlohn festgelegt werden. Der hiervon wirklich betroffene Anteil der AN liegt zahlenmäßig weit darunter. Aber die absolute Zahl macht medial mehr Eindruck. Sie suggeriert, dass in der Branche flächendeckend unter Tarif bezahlt wird. Das ist jedoch nicht so. Es geht vielmehr um die Entlohnung einer Gruppe nicht hochqualifizierter Arbeitskräfte, hier sind es die Schlachter, Zerleger ect. Sie sind ein Teil der Produktivkette. Die Kosten für diesen Teilbereich sind in der Gesamtkalkulation enthalten und somit preisbildend. Da es sich bei diesen Tätigkeiten im wesentlichen um echte Handarbeit handelt, dürften die Lohnkosten pro Tonne/verwertbar bei der Preisgestaltung eine entscheidende Rolle spielen. Es ist für den Unternehmer uninteressant, ob der AN von dem Lohn gut oder schlecht leben kann, ob er aus Deutschland, Bulgarien usw. stammt. Er muss mit seinen Produkten am Markt bestehen. Hierfür sind hauptsächlich Preis und Qualität entscheident. Greifen wir dem Unternehmern durch von ihm nicht akzeptierte staatlich vorgegebene Mindestlöhne in sein Konzept ein, wird er aus strategischen Gründen dahin ausweichen wo sein Konzept wieder aufgeht. In Deutschland ist kein Arbeitsplatz irrelevant, gerade nicht die im niedrig qualifizierten als auch jene im höchstqualifiziertem Bereich. Das mit der Arbeitswanderbewegung können wir national nicht mehr lösen, der Zug ist mit der Niederlassungsfreiheit in der EU abgefahren. Ironischer Weise gilt das in diesem Fall auch ab 2014 für Rumänien und Bulgarien. Jetzt höre ich wieder, den dann noch lauteren Ruf nach Mindestlohn für die neuen AN die kommen . Der geneigte Unternehmer lagert bei Umsetzung entgültig seine (Teil) Produktion aus. Vielleicht nach Rumänien, Bulgarien oder sonst wohin, da gilt ja weiterhin ein vergleichsweise eklatant niedriger Mindestlohn. Wie ist das dann mit den nun arbeitslos gewordenden Wanderarbeitern hier. Gehen die dann alle zurück nach Rumänien und schuften für 0,92 € /Std., oder geniessen sie, da dann mit Anrecht auf Sozialversicherungsprodukte versehen, das Leben in Deutschland?
Sollen wir mit den Unternehmen weiter Hase und Igel spielen? Doch wer ist in dem Spiel der Hase, wer ist der Igel? Bitte um Aufklärung.
Ist es nicht intelligenter, die Arbeitsplätze, auch für schlechtbezahlte Rumänen in Deutschland zu behalten? Die schicken zwar einen Teil ihres kargen Lohnes nach hause, verkonsumieren aber wenigstens einen Teil auch hier. Wir können aber auch mit dem staatlichem Mindestlohn diese Produktion wegsozialisieren, wie mit vielen Industrien in der Vergangenheit durch "Mitarbeit" der Gewerkschaften schon geschehen. Die Industriegewerkschaften haben ihre damaligen Fehler eingesehen, von denen ist hier nichts mehr zuhören ausser Verhandlungsergebnisse für Mindestlohnvereinbarungen. Und das ist gut so, die haben verstanden. Einzig die Politik macht in (Wahl) Populismus. Das sollten wir nicht tun. Ich bleibe bei meinem Vorschlag.

mit der Bitte um weitere Anregungen

Wolfgang Gleißner

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Norbert Klein Di Aug 06, 2013 11:37 pm

Es gibt Argumente für und gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Gegenargumente sind allerdings nicht stichhaltig.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig, da offensichtlich weder Marktmechanismen noch Tarifvertragsparteien der Lage sind, Dumpinglöhne zu verhindern. Ein globalisierter Freihandel regelt halt nichts. Und es ist schon fast eine Frechheit, Steuer-oder Beitragszahler dazu heranzuziehen, um ausbeuterische Hungerlöhne zugunsten meist unseriöser Unternehmer zu subventionieren.
Die Arbeitskraft ist ein Wirtschaftsgut und als solches muß sie einen Marktpreis haben. Ist dieser aufgrund geringer Produktivität oder Nachfrage so niedrig, daß die Tätigkeit "ihren Mann nicht ernährt", so müssen diese Leistung - und damit auch die Arbeitsplätze - vom Markt verschwinden. Wenn der Kunde z.B nicht bereit ist, für einen Haarschnitt einen Stundenlohn von 10€ zu akzeptieren, muß er halt die Haare wachsen lassen, sie selbst schneiden oder in China oder Polen schneiden lassen. Diese Ansicht ist zugegebenermaßen marktradikal, aber nur so wird ein Schuh daraus.
Die Sorge, daß viele Arbeitsplätze bei Mindestlöhnen ins Ausland abwandern würden, ist jedenfalls in den Bereichen und Branchen, in denen eine Leistung nur im Inland sinnvoll erbracht werden kann, unbegründet; es kann nur sein, daß sie halt weniger/nicht mehr nachgefragt wird. Der Kunde muß entscheiden, was ihm eine Leistung wert ist oder nicht und damit, ob es diese Arbeitsplätze gibt.
Ich wage sogar die provozierende These: es ist besser, keine Arbeit zu haben als die Arbeitskraft unter Wert zu verramschen und dafür dann auch noch zusätzliche staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Fazit: Sozial ist nicht, was Arbeit schaft, sondern, was fair bezahlte, sozialversicherunsgpflichtige, unsubventionierte und gesellschaftlich akzeptierte Arbeit schafft.

Norbert Klein

Anzahl der Beiträge : 21
Anmeldedatum : 06.08.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn Neuer Beitrag von Norbert Klein Heute um 12:37 pm

Beitrag von gleissner Mi Aug 07, 2013 2:55 am

Ich wage sogar die provozierende These: es ist besser, keine Arbeit zu haben als die Arbeitskraft unter Wert zu verramschen und dafür dann auch noch zusätzliche staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Fazit: Sozial ist nicht, was Arbeit schaft, sondern, was fair bezahlte, sozialversicherunsgpflichtige, unsubventionierte und gesellschaftlich akzeptierte Arbeit schafft.


Markt ist hier per Definition das Treffen (Marktplatz) von Angebot und Nachfrage. Den Wert eines Gutes ( hier Arbeit ) ermitteln die Marktteilnehmer ( hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer ). Ist die Arbeit knapp und das Angebot an Arbeitskräften groß, sinkt der Preis ( Lohn ). Ist es umgekehrt, steigt der Preis ( Lohn ). Aus diesen und anderen Faktoren (Material ect) entstehen Marktpreise. Diese müssen wiederum im Wettbewerb am Kundenmarkt ( z.B. Endverbraucher ) bestehen, mehr nicht. Es ist eine Wechselwirkung, die seit Urzeiten weltweit funktioniert. Ausser zu Zeiten einer Deutschen Demokratischen Republik, da war in Tat alles marktwirtschaftliche reguliert, war halt eine totale Planwirtschaft. Löhne, Arbeitszeiten, Produktion ect. waren von staatlicher Seite vorgegeben. Wirklich zufrieden waren dort nur die politischen Kader des Systems. Wie es dort zu Ende gegangen ist, ist bekannt. Es war ein planwirtschaftlicher Zusammenbruch.
Ein von staatlicher Seite willkürlich ( versicherungspflichtig, unsubventionierter) eingeführter Mindestlohn greift in den Markt ein, ohne die Mechanismen zu berücksichtigen. Die Lohnkosten steigen und somit der Preis des Produkts/Dienstleistung. Der willige Friseurkunde bemerkt es sofort und prüft sein Buget ob der Machbarkeit. Er beschliesst mangels Geld ( geht lieber essen) an der Leistung zu sparen und verlängert die Intervalle der Friseurbesuche notgedrungen von X auf X Wochen und ist mit den längeren Haaren zufrieden.
Das Ergebnis der Aktion: Die Preise steigen, die Kosten steigen doch der Umsatz bleibt gleich oder sinkt, der Gewinn bleibt aus und die/der Hairstyler wird entlassen und steht dem teilreguliertem Markt mit vollen Kosten für die Algemeinheit zur Verfügung. Tolle Idee das, wir aber haben ja jetzt einen Mindestlohn.
Selbst wenn ein tariflich vereinbarter Branchenmindestlohn nicht die Grundsicherung deckt, ist es für uns preiwerter ihn dahin aufzustocken, als den Probanden arbeitslos dauerzufinanzieren.
Den Anteil, der durch Eigenleistung erwirtschaftet wird, ist in der Betriebswirtschaft als Deckungsbeitrag (Teil der Gesamtkosten) finden. Für den AN ist es sicherlich kein gutes Gefühl, teilweise von der Gemeinschaft zu leben, aber ist es gut für ihn wenn er dauerarbeitlos ist und komplett von Stütze leben muss? Ich denke, wir erhalten den Menschen durch vertretbare Zuschüsse einen großen Teil ihrer Würde.

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von bj Mi Aug 07, 2013 7:32 am

Ein Unternehmer muss einen bestimmten Preis am Markt für sein Produkt / seine Dienstleistung erzielen, um Betriebs-, Gemeinkosten und Gewinn zu erwirtschaften.

Erzielt er keinen Gewinn, kann er bis zu einem gewissen Grad versuchen die Kosten zu senken um Gewinn zu erwirtschaften. Bleibt der Gewinn bei reduzierten Kosten immer noch aus, verschwindet das Produkt / die Dienstleistung vom Markt wenn kein höherer Preis erzielt werden kann.

Nun ersetze man den Begriff „Unternehmer“ durch „Arbeitnehmer“, „Betriebs-, Gemeinkosten“ durch „Lebenshaltungskosten“ und „Gewinn“ durch „KFZ/Urlaubsreise/Eigentum“.

Und nun bitte noch einmal erklären, aus welchem Grund Arbeitnehmer dazu gezwungen werden sollen ohne Aussicht auf Deckung der schon reduzierten „Betriebs- und Gemeinkosten“ (geschweige denn „Gewinn“) ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.


"..Ist die Arbeit knapp und das Angebot an Arbeitskräften groß, sinkt der Preis ( Lohn ). Ist es umgekehrt, steigt der Preis ( Lohn .."

Genau dieses funktioniert nicht mehr. Anstatt das Löhne bei dem oftmals und immer wiederkehrend propagierten "Fachkräftemangel" steigen und Unternehmen nicht perfekt passende Arbeitnehmer schulen/fortbilden, wird die Zuwanderung billiger "Fachkräfte" gefordert und, mit freundlichen Grüßen der Agentur für Arbeit, die in Deutschland ansässigen, aus- und weitergebildeten, berufserfahrenen Arbeitslosen in Maßnahmen versteckt.
Würde es einen Fachkräftemangel geben, gäbe es z.B. nicht über 20.000 arbeitslose Ingenieure in Deutschland.

bj

Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Gesetzlicher Mindestlohn Beitrag

Beitrag von gleissner Mi Aug 07, 2013 9:20 am

Wenn wir Arbeitgeber mit dem Faktor Kapital und Arbeitnehmer mit dem Faktor Arbeit definieren wird ein Schuh daraus. Das monetäre Zielergebis des Produktionsprozesses ist der (kalkulierte) Mehrwert. Unternehmen müssen auf der Kapitalseite und auf Lohnseite justieren, um das Planergebnis erzielen zu können. Es ist richtig, dass der Marktwert den tatsächlichen Gewinn/Verlust bestimmt, weniger das tatsächlich eingesetzte Kapital und die eingesetzte Arbeit. Der Marktwert kann vom Planwert abweichen oder gleich sein. Der Faktor Arbeit ist bei einem Arbeitkräfteüberschuss leichter zu verhandeln als der Faktor Kapital bei Banken, das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung versichern. Der Lohn des Unternehmers ist der Gewinn, kein Gewinn = kein Lohn aber volles Risiko für das Kapital. Der Lohn des AN ist der Lohn für die geleistete Arbeit, Arbeit = Lohn, mehr nicht. Es kann kein Gewinn entstehen, da er kein Kapital einsetzt. Wie der AN mit seinem Lohn umgeht ist Privatangelegenheit und nicht im öffentlichen Interesse.
Ich bin grundsätzlich gegen einen Zwang zur Arbeit, aber selbst manchmal auch nicht "fleissig". Ich finde es aber angemessen, wenn Dauerarbeitslose durch sanften Druck eine Tätikeit aufnehmen, die zumindest einen Deckungsbeitrag für Ihren Lebensunterhalt darstellt. Das entlastet doch die Beitrags- und Steuerzahler, ist das verwerflich?
Die Menschen hängen dann nicht nur herum und kommen wegen Nichtstun wohlmöglich auf dumme Gedanken, gerade " jugendliche " sind da stark gefährdet.  
Das die Argen ein böses Spiel mit der Statistik auf Kosten der Arbeitssuchenden, der Beitrags- und Steuerzahler treiben ist Fakt, gehört aber nicht in diese Kategorie.
Zu den 20.000 arbeitslosen Technikern können wir uns besser an anderer Stelle passender unterhalten.

Wolfgang Gleißner

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Norbert Klein Mi Aug 07, 2013 10:13 am

@gleissner

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Gleissner,

Ihre Ausführungen lesen sich, wenn Sie mir die Bermerkung gestatten, wie ein Kapitel aus Samuelson`s Volkswirtschaftlehre oder einem der zahlreichen betriebswirtschaftlichen Lehrbücher. Die Thesen mögen in sich ja teilweise stimmig und schlüssig sein, sie weisen nur ein Problem auf: sie sind theoretische Gesetzmäßigkeiten und gehen an der Lebenswirklichkeit vorbei. Und sie können unsere derzeitigen gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. Diese Theorien berüchsichtigen lediglich "mathematische" Gesetzmäßigkeiten, aber z.B. nicht, daß wir ein grundgesetzlich verankertes Sozialstaatsprinzip haben, welches in diesen Gedankengebäuden nicht unterzubringen ist (und wahrscheinlich auch gar nicht untergebracht, sondern bewußt ausgeklammert werden soll). Ein Marktwirtschaftsfetischismus gemäß der reinen Lehre wird uns aber dauerhaft nicht weiterhelfen.

Die Wirtschaft funktioniert nicht schon dann gut, wenn der Unternehmer Spaß hat, der Rest muß auch bei Laune gehalten werden (Pareto läßt grüßen), sonst werden wir uns eines Tages wünschen, nicht so konsequent gewesen zu sein.

Fazit: Es nützt nicht die freie Marktwirtschaft, die schlau gelenkte Marktwirtschaft ist die Kunst.

Norbert Klein

Anzahl der Beiträge : 21
Anmeldedatum : 06.08.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn Beitrag von Norbert Klein Gestern um 11:13 pm

Beitrag von gleissner Do Aug 08, 2013 6:46 am

Mindestlohn in der Zwickmühle von Lohnabstandgebot und  Existenzminimum.

Nach Austausch von Meinungen,Theorie und Emotionen zum Thema werde ich jetzt mal ein Beispiel aus der  " blutigen " Praxis zur Diskussion stellen.
Ich vergleiche das Einkommen eines ungelernten Arbeiter mit dem eines Jungfacharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiet NRW.

Der ungelernte Arbeiter bekommt den gesetzlich eingeführten  Mindestlohn von 10 €/Std. ( wird immer gerne genannt, weil ist so einprägsam glatt ), den Jungfacharbeiter stufen wir in EG 2 = 14 €/Std ein ( übliche Einstufung ). Er bekommt nach Adam Riese also 4 €/ Std. mehr. Das ist real betrachtet nicht die Menge, aber immerhin 40 % mehr als der Ungelernte. Hört sich nach Bombengeschäft an, ist es aber erstmal nicht.
Um die 14.- Euronen zu kassieren, war eine 3 1/2 jährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nötig. Die hat im Vergleich zum Verdienst des Ungelernten eine Zeitlang Verluste eingebracht. Wie das?

In der Ausbildung hat er im Monat eine tarifliche Vergütung von                         900  € erhalten.
Der Ungelernte hat eine Vergütung bei 40 Std./Wo und 10 €/Std. monatl.         1.720 € erhalten.
macht eine Differenz in 42 Monaten Lehrzeit von                                  ges. 34.440.- €  zu Gunsten des Ungelernten

mit Einstellung verdient der Facharbeiter monatlich                                       2.400.- €
der Ungelernte verdient weiter monatlich                                                    1.720 .- €

macht eine Differenz von jährlich                                                         es.  8.400.- €    zu Gunsten des Facharbeiters

Die Amortisationszeit der Ausbildung beträgt 34.440 € / 3 1/2 Jahre : 8.400 € / 1 Jahr = 4,1 Jahre

Mit der Lehrzeit von 3,5 Jahren aufgerechnet, benötigt der Facharbeiter ca. 7,5 Jahre bis er mit der Investition einer Ausbildung bei der schwarzen Null eingetroffen ist.
Die angegebenen Beträge sind selbstverständlich Brutto. Die Berechung der Amortisationszeit nach Nettobezügen bei gleichem Familienstand möchte ich mir ersparen, weil mir im Falle des Facharbeiters dann die kalte Wut hochkommt. Ich habe so eine Berechnung bei einer Einstellungsvermittlung für einen jungen Kollegen gemacht (Vergleich Facharbeiter/Techniker), der Unternehmer wollte erst um die 40.000.- / Jahr bezahlen, nach der Rechnung hat er dann überraschend freiwillig 50.000.- akzeptiert. Geht doch, manchmal.

Nun meine Fagen an den geneigten Leser.

Finden Sie die Amortisationzeit in Ordnung?
Ist es möglich, dass deshalb viele junge Spanier in der Bauboomzeit keine Ausbildung absolviert haben und jetzt chancenlos arbeitslos sind?
Sind Sie der Meinung, dass dieser Umstand auch in Deutschland möglich sein könnte?
Ist der Mindestlohn zu hoch oder der Tariflohn zu niedrig?
Wird das Lohnabstandsgebot eingehalten?
Ist die große Diskussion um Mindestlöhne z. Zt. nicht ein Placebo, um von anderen Problemen abzulenken?
Könnte die Diskussion die Reallohnverluste der letzten 10 Jahre in Deutschland kaschieren wollen?
Ist es Sinnvoll, dass die AfD für pro oder contra Stellung ergreift und die wirklichen Gründe dieser Zwickmühle nicht benennt?
Ist ein Bekenntnis seitens der AfD zu einer politisch neutralen Haltung in Tarifverhandlungen, aber unter Benennung der real wirtschaftlichen Parameter nicht besser, um die Tarifpartner zu dem für beide Seiten bestmöglichen Ergebnissen zu bringen?

Danke für die Geduld und beste Grüße an Herr Norbert Klein und unsere schlau gelenkte Marktwirtschaft.

Wolfgang Gleißner

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von bj Do Aug 08, 2013 8:01 am

In der Berechnung steckt ein Denkfehler (auch bitte ERA beachten)

Während der Facharbeiter mit den Berufsjahren immer mehr Erfahrung ggf. auch durch weitere Fortbildungen erwirbt und entsprechend höher entlohnt wird - bis hin Meisterbrief, den er ggf. erwirbt, bleibt der ungelernte bei seinem Mindestlohn, der u.U. nur um den Inflationsausgleich erhöht wird.

Jedes Studium würde mit der von Ihnen angestellten Berechnung ad absurdum geführt.
Denn:
Duale Ausbildung im Alter von 16 - 19,5 Jahre. Ausbildungsende
Studium im Alter von 18 - 23 Jahre. Diplom. Ausbildungsende

In diesen 3,5 Jahren hätte der dual Ausgebildete, von dem konstanten Lohn von 2.400 Euro ausgehend 100.800 Euro
verdient. Ein Ingenieur wird derzeit mit einem Anfangsgehalt von ca. 2.800 - 3.000 Euro eingestellt (selten mehr).
Bei einem Einkommen p.a. von 36.000 Euro p.a des Ingenieurs gegenüber dem des Facharbeiters von 28.800 ergibt sich ein
Vorteil des Ingenieurs von 7.200 Euro p.a. . Die Amortisationszeit würde hierbei 14 Jahre betragen.

Rechnet man die Ausbildungsvergütung von 900 Euro über 3,5 Jahre noch hinzu, kommt der dual Ausgebildete auf ein Einkommen von 138.600 Euro und die Amortisationszeit würde 19,25 Jahre betragen.




bj

Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn Beitrag von bj am Do Aug 08, 2013 9:01 pm

Beitrag von gleissner Do Aug 08, 2013 9:35 am

Na ja, einen Denkfehler habe ich nicht eingebaut, mache ich schon mal im Job um die Leute zu testen.
Beim Facharbeiter bin ich mal ohne Karrieremöglichkeiten oder Wille dazu ausgegangen. Das Fortkommen in den EG's ist mühselig und finanziell doch sehr beschränkt. Meisterstellen gibt es nicht wie Sand am Meer. In den Betreiben laufen mithin in einer Abteilung bis zu 5 Industriemeister von insges. ca. 20-50 Mitarbeitern rum. Aber nur einer hat die Aufsicht als Meister, die anderen nur den Abschluss und sind sonst Facharbeiter. Sonstige fachliche Fortbildungen sind sinnvoller und bringen auch was, das ist ok. Trotzdem muss ich für einen neutralen Vergleich von den Grundvoraussetzungen ausgehen, sonst fabuliere ich wie ein Politiker oder Gewerkschafter oder sonst wer nur wischiwaschi und nichts reales. Ist nicht mein Ding.
Tja die Studenten und Bachelor sind schon ein Problem für sich. In der Tat ist seit Einführung Bachelor der Kurs in den technischen Bereichen gefallen, aber nicht für alle. Ungern genommen und schlechter bezahlt werden reine Schulabsolventen FOS-FH ohne Lehre weil 0 Praxis ausser Kurzpraktika 3.000 € ist hier schon spitze. Beliebter sind Bachelorabsolventen mit qualifizierter dualer Ausbildung und auch kurzer Berufspraxis in der gleichen Branche für 4.000 € im Schnitt. Sehr gute Absolventen von Eliteunis wie TH Aachen, ob mit oder ohne Dualer Ausbildung, sind mit 5.000 € dabei. Der Master ist obligatorisch. Es gibt natürlich Branchen und regionale Unterschiede. Im Süden Deutschlands wird besser bezahlt als im Ruhrgebiet. Hier ist man der Meinung, dass ein Techniker FH/TH für max. 40.000 €/Jahr zu haben ist. Das spricht sich rum bei den Unternehmen. Aber wenn die glauben, dass dafür auch die Besten kommen, bitte schön. Die Besten gehen nach Hamburg, Ba-WÜ, Bayern und ein bisschen Hessen. Die "Guten" bleiben hier. Es ist schwierig das den Unternehmern klarzumachen, besonders wenn der Chef ein Kaufmann ist. Der finanzielle Aufwand für ein Studium lohnt wegen der eklatanten Amortisationszeit nur, wenn dann eine richtige Karriere nachgeschaltet werden kann. Ihre Rechnung ist erschreckend richtig und wird von Studienwilligen und Absolventen erstmal ignoriert. Ich denke, dass der Titel Ingenieur sehr anziehend wirkt, doch hinter der Fassade ist es oft finanziell trist. Die Erkenntnis kommt dann später, der Frust auch. Ich suche z. Zt. technische Aussendienstler, Bohrwerkdreher, CNC Zerspaner für einen Kunden. Die Bezahlung ist wirklich sehr gut, zum Teil mit Dienstwagen, guter Provision ect. Da kann man mehr verdienen als so mancher Ingenieur es je schaffen wird. Das Personal hierfür ist Mangelware! Der größte Teil der Stellen ist schon seit mehr als einem Jahr in der Werbung.
Die Argen sollten die Berufs- und Studienanfänger besser über Jobmöglichkeiten und Karriere aufklären. Wenn die Amortisationszeiten auf den Tisch kommen ist mancher Traum ausgeträumt. Das ist zwar hart aber ehrlich.

Wolfgang Gleißner

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn Beitrag von bj am Do Aug 08, 2013 9:01 pm

Beitrag von gleissner Do Aug 08, 2013 9:53 am

Sorry, vergessen. Nicht alle Unternehmen sind im AG Verband und der Tarifbindung verpflichtet. Die Meisten übernehmen zwar den Tarivertrag als Haustarif, haben aber eigene Vereinbarungen auch bezüglich Lohn eingebaut. Nicht allen hat ERA geschmeckt. Im Bergischem Land, bei den vielen Mittelstandlern, ist das Normalität. Der Flächentarif ist schon lange aufgeweicht. Der unternehmerische Mittelstand hat da Probleme mit, weil zu starr.

Grüße Wolfgang Gleißner

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von bj Do Aug 08, 2013 11:09 am

Wink  nicht vom Thema ablenken.
Schon zu unserer "Jugend", als es für Ungelernte noch einfacher war einen einigermaßen, manchmal sogar recht gut, bezahlten Arbeitsplatz zu finden, war es immer die nachgelagerte Karriere oder Verdienstmöglichkeiten, aufgrund dessen eine duale Ausbildung und/oder ein Studium absolviert wurde.
Die Amortisationszeit hat man auch damals schon diskutiert, wurde aber aus o.g. Gründen nicht als k.o. Kriterium zugunsten eines frühen Arbeitslebens ohne Aussicht auf Aufstiegsmöglichkeit gesehen.

Die Amortisationszeit ist ergo ein äußerst schwaches Argument, gegen einen die Lebenshaltungskosten deckenden Mindestlohn, oder?

bj

Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von gleissner Do Aug 08, 2013 7:54 pm

Ich will doch gar nicht ablenken, Ehrenwort. Ja, unsere Jugend "seufz",aber da sollten wir es heute doch besser mit Bob Dylan halten " the times they are a chaingin ". Betrachtet man den Stand der Bildungsabschlüsse von damals, so in den 70igern und den von heute, dann stellt man fest, dass die Abiturquote drastisch angestiegen ist.
Wow, soviel kluge Schüler mehr als damals, der Mensch wird immer intelligenter sagt die Pädagogik durch, uns ist doch klar. Die Politik, schreibts auf ihre Fahne, klasse Bildungssystem, von uns installiert. Die Zahlen der Studienabsolventen erreicht von Jahr zu Jahr neue Rekordzahlen ( Wir erinnern uns an die "Lehrerschwemme" in den 80igern). Der geneigte Zuschauer des Schauspieles, z.B. der Unternehmer, zieht knallhart seine Konsequenzen. Er stellt bei Bedarf für den ausscheidenden Industriemeister einen praxisgeeigneten Ingenieur ein, gibt ja jetzt so viele davon und so billig. Der bekommt aber nicht mehr Geld als der Meister, ERA und EG machen es möglich.
So, jetzt haben wie das mit den niedrigen Einstiegsgehältern geklärt. Ach ja, das zieht sich durch die gesamte Einkommensstruktur von Unternehmen, weil hierachisch aufgebaut. Wir konstatieren also ein gesamt niedrigers Einkommensniveau trotz "besserer" Bildungsabschlüsse. Aber da bleibt ja noch einer über, das ist der Facharbeiter. Was machen wir finanziell mit dem? Weiter runterstufen können wir ihn nicht, kaum Luft nach unten ( zum fiktiven Mindestlohn) und knapp wird er auch noch. Die willigen und befähigten Fab. speziallizieren sich als CNC Programmierer, Orbital Schweißer oder eignen sich kaufmannische Kentnisse an und werden Kundenberater, steigen in den EG`s auf. Die nicht Aufstiegswilligen bleiben, das ist auch gut so, denn die braucht man für "einfachere" fachliche Tätigkeiten, sie bleiben in EG 2 - EG 5.
In den Betrieben werden gute und fleissige ungelernte Mitarbeiter geschätzt. Das und nur das ist der Grund, warum sie auch Aufstiegsmöglichkeiten im Rahmen ihres (nicht)Könnens haben und in das offizielle EG aufsteigen. Mit der Forderung nach staatlich verordneten, flächendeckende Mindestlöhnen befinden wir und im Bereich der Makroökonomie und stellen hier Regeln auf. Die Unternehmen sind im Bereich Mikroökonomie tätig, die sind am Markt und stellen zwangsweise ihre passenden Regeln auf und die müssen nicht kompatibel sein, das war schon immer so, ausser in der DDR mit bekannten Folgen. Finger weg vom staatlich verordneten Mindestlohn, das ist eine Falle.
Die Merkel weiss warum sie so rumeiert, die Frau ist nicht dumm auch wenn man das meint.
Ach ja, wo wir gerade dabei sind, fordern wir doch einen Mindestlohn für unterbezahlte Ingenieure. Die werden doch durch das Anheben des Bildungsstands jetzt so schlecht bezahlt, oder habe ich da einen Gedankenfehler?

kann nicht mehr Korrektur lesen, muss jetzt für meinen selbstgesteckten Mindestlohn schuften und meine Zielvereinbarung erfüllen, sonn Mist, ich dachte Leistung muss sich lohnen oder habe ich da auch etwas falsch verstanden?

zum Gruße
Wolfgang Gleißner

gleissner

Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Norbert Klein Do Aug 08, 2013 11:33 pm

Leistung muß sich (wieder) lohnen. Dem kann man nur zustimmen, aber sie muß sich für jeden lohen. Das gilt auch für den Ungelernten/Angelernten, oder wollen wir davon ausgehen, daß diese Menschen grundsätzlich nichts leisten?
Ich habe im Rahmen meiner früheren Tätigkeit im Personalwesen eines Großunternehmens jedenfalls gar nicht so selten Un-/Angelernte bzw. Berufsfremde und Quereinsteiger kennengelernt, die ihre Aufgaben beherrschten und sehr wohl etwas geleistet haben und leider auch Ausgebildete (mit Brief und Siegel urkundsmäßig ausgestattet), die nur für wenig zu gebrauchen waren.
Entscheidend ist weniger die formale Ausbildung, sondern ob jemand seinen Job beherrscht oder nicht und danach sollte er bezahlt werden. Umso besser natürlich auch, wenn er noch den theoretischen Unterbau aufweist.
Im Übrigen betrifft die Problematik des Mindestlohnes nicht nur Ungelernte, sondern in etlichen Branchen auch regulär Ausgebildete - von der unsäglichen Leiharbeit einmal ganz abgesehen - (sieh dazu aber den speziellen Blog).

Norbert Klein

Anzahl der Beiträge : 21
Anmeldedatum : 06.08.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Mindestlohn schützt nicht vor Missbrauch

Beitrag von E.Schulte Di Aug 27, 2013 6:17 am

Vieles zum Thema Mindestlohn wurde bereits vorgetragen. ich schließe mich den Argumenten gegen den gesetzlichen Mindestlohn an.
Menschen von der Arbeit "auszusperren", weil sie ihn nicht erwirtschaften können, halte ich für nicht menschengerecht: Besser, jemand verdient wenigstens einen Teil seines Unterhalts selbst und bekommt das Fehlende vom Staat als komplett arbeitslos zu sein.
In Deutschland gibt es bereits in Form der Grundsicherung/Hartz IV einen Mindestlohn, und das Existenzminimum ist im Grundgesetz für jeden Bürger verankert.

Ich möchte aber mal in der Diskussion ganz andere, neue Aspekt vorbringen:
1. Es ist auffallend, dass es vor allem dort einen Mindestlohn gibt, wo der Staat die Preise vorgibt oder stark mitprägt: traditionell die Bauindustrie (sie wurde schon immer von politischen Bauprogrammen oder Sparprogrammen hin und her geschüttelt), neu: Pflege, Bildung. Es zeigt sich, dass trotz jahrzehntelangen Mindestlohns das Problem von Lohndumping und problematischen Arbeitsverhältnissen in der Bauindustrie bis heute nicht gelöst wurde. Immer wieder werden Verstöße aufgedeckt, gerade auch bei öffentlichen Bauwerken. Bei den neuen Mindestlöhnen Pflege und Bildung zeigt sich auch, dass der Staat hier so weit an der Refinanzierung dieser Branchen spart, dass er dann selbst heute den Mindestlohn einführt - nicht aber, um Preise (Personalkosten) hochzusetzen, sondern um dann seine eigenen Auschreibungen daran als Ecklohn zu orientieren - so geschehen bereits bei der Planung des Mindestlohnes Bildung, woraufhin sich Maßnahmeausschreibungen der Arbeitsagentur nach dem Mindestlohn ausrichteten. Dies wiederum hat zur Folge, dass langjährig etablierte und ordentlich zahlende Bildungseinrichtungen keine Ausschreibung mehr gewannen und Mitarbeiter entlassen mußten und müssen. Neue Bildungseinrichtungen hingegen stellen zum Mindestlohn ein und gewinnen die Ausschreibungen. Welche Qualität und Arbeitsmarktnähe zu Firmen zwecks Vermittlung der Kursteilnehmer besser ist, mag jeder selbst urteilen.

2. Die bisherigen Mindestlöhne zeigen deutlich: Wer Dumpinglöhne zahlen will, der tut das auch, wenn es einen Mindestlohn gibt. Das Problem liegt darin, dass es immer einen Geltungsbereich für einen solchen Mindestlohn geben muß, z.B. in in der Bildung: pädagogische Mitarbeiter. Schon hier zeigt sich aber, wie schwierig eine solche Definition ist. Soll wirklich schon der frisch Ausgebildete den Mindestlohn erhalten, oder nur ein erfahrener Pädagoge? Soll der, der ein Studium absolviert hat, darunter fallen, oder auch ein Seiteneinsteiger mit pädagogischer Erfahrung, z.B. ein Meister aus dem Handwerk? Usw.- ich denke, das Problem wird klar. Wer unter den Mindestlohn fällt, muß seine Mitarbeiter auch überwiegend im Bildungsbereich beschäftigt haben - auch das ist wieder eine Frage, die man ohne Ende diskutieren kann, zumal Bildungseinrichtungen ihre Mitarbeiter häufig wechseln müssen je nach Maßnahmen, die sie gerade gewinnen oder verlieren, d.h. sie kann ein halbes Jahr darunter fallen, im nächsten halben Jahr wieder nicht usw. Wer den Mindestlohn umgehen will, wird es immer schaffen, weil er seine Einrichtung so strukturieren kann, dass sie nicht in den Geltungsbereich fällt, oder indem er z.B. Honorarkräfte überwiegend einstellt. Diejenigen, die schon lange am Markt sind und sich eigentlich qualitativ bewährt haben, können aber sich nicht so einfach neu strukturieren und müssen neben dem Mindestlohn, zu dem sie kaum noch Ausschreibungen gewinnen können, auch noch die ganze Bürokratie des Nachweises wie Zeiterfassung usw. auf sich nehmen.

Fazit: Der Mindestlohn ist kontraproduktiv und wird das Problem nicht lösen.
Eine Kontrolle, die Fehlverhalten völlig ausschließt, würde uns in einen Polizeistaat führen, den wohl niemand ernsthaft haben möchte.
Wir werden daher mit dem ein oder anderen schwarzen Schaf immer leben müssen, aber dafür sollten die Ehrlichen auch vernünftig Abreitsplätze schaffen und wirtschaften können.

E.Schulte

E.Schulte

Anzahl der Beiträge : 13
Anmeldedatum : 14.07.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Pro Mindestlohn

Beitrag von Norbert Klein Mi Aug 28, 2013 3:17 am

Staatliche Subventionierungen - und das gilt auch für die Subventionierung von Arbeitsplätzen - sollten in der Marktwirtschaft auf das geringst notwendige Mindestmaß beschränkt werden, daß erforderlich ist, um eine politisch gewünschte Lenkungs-/Steuerungsfunktion zu erreichen. Es ist höchst unfair und wettbewerbsverzerrend, einen Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern anständige Löhne zahlt und dadurch vielleicht auf mögliche Gewinnmaximierungen verzichtet, zusätzlich dadurch zu schädigen, daß sein Billiglohn-Konkurrent eine Teil der Lohnsumme durch Beiträge oder Steuern als staatliches Geschenk erhält. Eine Prämie für ein wirtschaftlich und moralisch fragwürdiges Verhalten darf es nicht geben.
Was allerdings Aufgabe des Staates ist, ist Regeln vorzugeben, innerhalb derer sich die Wirtschaft entwickeln kann, an die sie sich aber auch zu halten hat.
Eine davon bedeutet: Lohnuntergrenzen, d.h. ein Mindestlohn und vielleicht sogar Höchstlöhne (?) sind vorzugeben.
Dabei muß dies kein starres Schema sein. Es kann durchaus ein Mindestlohn für die Einstiegsphase und für später vorgegeben werden.
Nur auf Tarifvertragsparteien sollte man sich nicht verlassen, dann ist man verlassen.

Norbert Klein

Anzahl der Beiträge : 21
Anmeldedatum : 06.08.13

Nach oben Nach unten

Gesetzlicher Mindestlohn Empty Re: Gesetzlicher Mindestlohn

Beitrag von Gesponserte Inhalte


Gesponserte Inhalte


Nach oben Nach unten

Seite 1 von 2 1, 2  Weiter

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten