Thesenpapier Mindestlohn
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Hf.Rosendahl
ehoeft
E.Schulte
7 verfasser
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Thesenpapier Mindestlohn
Aufgrund der Bitte von Herrn Dr. Behrendt finden Sie hier einen Entwurf für ein Thesenpapier zum Mindestlohn, das als pdf-Datei angehängt ist.
Gerne stelle ich mich weiterhin der Diskussion, die ja auch bereits geführt wurde und die ich versucht habe, zusammenzufassen.
Gerne stelle ich mich weiterhin der Diskussion, die ja auch bereits geführt wurde und die ich versucht habe, zusammenzufassen.
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E.Schulte- Anzahl der Beiträge : 13
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Re: Thesenpapier Mindestlohn
Ich kann den Anhang weder lesen noch als Datei runter laden!
ehoeft- Anzahl der Beiträge : 19
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Re: Thesenpapier Mindestlohn
Tut mir leid, aber bei mir funktioniert es, und ich wüßte nicht, was ich ändern könnte.
Dafür kann ich die Anlagen bei Herrn Dr. Behrendt nicht sehen.
Am besten wenden Sie sich doch bitte an den Administrator.
Mit freundlichen Grüßen
E. Schulte
Dafür kann ich die Anlagen bei Herrn Dr. Behrendt nicht sehen.
Am besten wenden Sie sich doch bitte an den Administrator.
Mit freundlichen Grüßen
E. Schulte
E.Schulte- Anzahl der Beiträge : 13
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Re: Thesenpapier Mindestlohn
Hallo Administrator,
das Thesenpapier bleibt mir leider verschlossen. Wie kommt man daran?
H. Fr. Rosendahl
das Thesenpapier bleibt mir leider verschlossen. Wie kommt man daran?
H. Fr. Rosendahl
Hf.Rosendahl- Anzahl der Beiträge : 8
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Re: Thesenpapier Mindestlohn
Das Problem mit dem Herunterladen und Einstellen von Thesenpapieren scheint eine Reihe von Arbeitskreismitglieder zu betreffen.
Mich ebenfalls.
mfg
Birgit Jellonek
Mich ebenfalls.
mfg
Birgit Jellonek
bj- Anzahl der Beiträge : 59
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Re: Thesenpapier Mindestlohn
Beim Thesenpapier "Mindestlohn" erhalte ich die Meldung: Du bist nicht berechtigt, Dateien runterzuladen.
Habe auch keine Möglichkeit meinen Beitrag einzustellen.
Dies soll KEINE Beschwerde sein, sondern nur eine Erklärung für mein "Schweigen". Ich vermute hier "den Fluch der Technik".
MfG Werner K. MOLZAHN
Habe auch keine Möglichkeit meinen Beitrag einzustellen.
Dies soll KEINE Beschwerde sein, sondern nur eine Erklärung für mein "Schweigen". Ich vermute hier "den Fluch der Technik".
MfG Werner K. MOLZAHN
Werner K. MOLZAHN- Anzahl der Beiträge : 8
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Thesen von Herrn Molzahn
Ich stelle hier einmal für Herrn Molzahn dessen Beitrag zum Thema Mindestlohn als Anlage ins Forum.
Behrendt
Behrendt
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Behrendt- Anzahl der Beiträge : 29
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Re: Thesenpapier Mindestlohn
Auch ich weiterhin nicht die Berechtigung, Dateien herunterzuladen. Gruß Hf. Rosendahl
Hf.Rosendahl- Anzahl der Beiträge : 8
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Re: Thesenpapier Mindestlohn
Das Herunterladen von Dateianhängen scheint weiterhin ein allgemeines Problem zu sein und betrifft mich ebenso.
Gruß
Norbert Klein
Gruß
Norbert Klein
Norbert Klein- Anzahl der Beiträge : 21
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Thesenpapier Mindestlohn
Da offensichtlich bei vielen die pdf-Datei als Anlage nicht zu öffnen ist, obwohl der Administrator bei mir das Problem gelöst hat, stelle ich den Text jetzt hier als Fließtext ein:
Thesenpapier – Entwurf Elisabeth Schulte 29.09.2013
Es läuft die öffentliche Diskussion, dass es einen Mindestlohn geben müsse, damit jeder von dem, was er erarbeite, auch leben könne. Zu unterscheiden ist dabei
• ein bundes- und brancheneinheitlicher Mindestlohn oder ein branchenspezifischer,
ggf. sogar regionaler Mindestlohn sowie
• ein gesetzlicher Mindestlohn oder ein Mindestlohn, den die Tarifparteien aushandeln.
Die Grundfrage stellt sich eher, wer für die Lücke zwischen Produktivität und Existenzminimum eines Arbeitnehmers aufkommt: Ein Arbeitgeber, der aber dann so jemanden eher gar nicht erst einstellt, oder die Allgemeinheit der Steuerzahler.
Folgende Argumente werden für einen Mindestlohn vorgetragen:
• Staatliche Unterstützung, die zur Finanzierung der Person bzw. seiner Familie erforderlich ist, kann für den Erwerbstätigen mit geringem Entgelt
deprimierend sein, da er sozusagen zum Bittsteller gegenüber dem Staat wird.
Folgende Argumente werden gegen einen Mindestlohn vorgetragen:
• Niedrige Löhne ermöglichen Menschen mit niedriger Produktivität (Berufseinsteiger, Ungelernte, geringe Qualifizierung, Handicap wie Sucht, chronische
Krankheit …) den Einstieg überhaupt in den Arbeitsmarkt und verhindert so Arbeitslosigkeit
• Ein gesetzlicher Mindestlohn würde von den Parteien auch von Wahl zu Wahl höher geschaukelt werden. Jede würde die andere überbieten wollen. Was
nützt einem Arbeitslosen ein Mindestlohn, wenn es keinen Arbeitgeber gibt, der dafür einen Arbeitsplatz anbietet?
• Wo ist die Grenze für einen Mindestlohn? Muß er für einen Erwachsenen reichen, damit er seinen Lebensunterhalt davon bestreiten kann – wenn er Vollzeit arbeitet? Oder auch schon, wenn er nur Teilzeit arbeitet? Oder wenn er Vollzeit arbeitet, muß der Mindestlohn dann nicht auch noch reichen, um seine/n Ehepartner/in zu unterhalten bzw. und / oder sein/e Kind/er? Wo ist da die Grenze?
• Es ist für einen Menschen als Arbeitnehmer selbst wie für eine Volkswirtschaft besser, jemand verdient wenigstens einen Teil seines Lebensunterhalts als gar nicht. Denn wenn er selbst gar nichts verdient, lebt er komplett vom Staat bzw. letztlich durch die Gelder derer, die Arbeit haben und Versicherungen und Steuern zahlen. Aus einem Arbeitsverhältnis heraus ist es auch leichter, einen neuen, besser bezahlten Arbeitsplatz zu finden, als aus Arbeitslosigkeit heraus.
• Auch in unteren Qualifizierungsniveaus muß es Unterschiede in der Entlohnung geben, um den Abreitnehmern bzw. Arbeitslosen einen Anreiz zu geben, sich zu qualifizieren bzw. um nicht Bildungswillige mit der Setzung falscher Anreize durch einen Mindestlohn von Qualifizierung abzuhalten.
Folgende Fakten sind zu berücksichtigen:
• In Deutschland gibt es bereits einen Mindestlohn in Form der Grundsicherung bzw. des sogenannten Hartz IV. Löhne mit einem zu hohen Abstand zu ortsüblichen Löhnen sind bereits heute rechtswidrig, d.h. es kann ein Lohn in Höhe von etwa 75 % des ortsüblichen Lohnes für eine bestimmte Tätigkeit schon heute von jedem Arbeitnehmer eingeklagt werden.
• Laut aktueller DIW-Studie wären Haupt-Profiteure eines Mindestlohnes Schüler, Studenten und Rentner mit Minijobs. Da die meisten Niedrigverdiener sowieso entweder in der Familie jemanden mit höherem Verdienst haben oder so viel Kinder, dass sie auch bei einem Mindestlohn noch von stattlichen Zuschüssen abhängig wären, würde ein Mindestlohn nicht viel an der Ungleichheit in Deutschland verändern.
• Entgelte, die arbeitsvertraglich geregelt sind, sind in Deutschland einklagbar, ebenso die Einhaltung einer vereinbarten Arbeitszeit.
• Die Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund von Schlechtleistung hat vor den Arbeitsgerichten eine so hohe Hürde zu nehmen, dass sie faktisch so gut wie nicht möglich ist. Es müsste der Arbeitgeber nachweisen, dass ein Arbeitnehmer weit unter die Normalanforderungen an eine Tätigkeit dauerhaft abweicht.
• Ein Arbeitnehmer hat in Deutschland die Freiheit, seinen Arbeitsplatz zu kündigen und eine andere Stelle anzunehmen. Keine Arbeitsagentur vermittelt einen Arbeitslosen in einen Betrieb, der extrem vom ortsüblichen Lohn abweicht.
• Arbeitsstätten, Fahrten zwischen Arbeitsstätten und Fahrtkostenerstattung sind in jedem seriösen Arbeitsvertrag geregelt. Die Arbeitnehmerrechte sind heute sehr weit ausgestaltet, so dass auch bei „schwarzen Schafen“ unter Arbeitgeber sich ein Arbeitnehmer durchaus wehren kann.
• Bereits heute hat z.B. das Land NRW das Tariftreuegesetz, wonach es öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die Tariflohn zahlen.
• Bereits heute gibt es in bestimmten Branchen einen vom Staat für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn, den die Tarifparteien ausgehandelt haben.
• Es zeigt sich schon jetzt deutlich, dass ein Geltungsbereich für einen Mindestlohn gar nicht so definiert werden kann, dass es nicht immer noch legale Ausweichmöglichkeiten gibt. Eine Kontrolle, die Fehlverhalten völlig ausschließt, würde uns in einen Polizeistaat führen, den wohl niemand ernsthaft haben möchte. Der Mindestlohn bürdet den seriösen Unternehmen nur noch mehr Bürokratie auf, während die Unseriösen neue Schlupflöcher ganz legal finden, um den Mindestlohn zu umgehen, so dass das eigentliche Problem nicht gelöst wird.
• Mindestlöhne werden immer einzelne Arbeitgeber unterlaufen wie es schon heute z.B. in der Baubranche geschieht, wo der seit langer Zeit eingeführte Mindestlohn die Missstände nicht wirklich behoben hat. Das gilt für tarifliche Regelungen wie Gesetz, das gilt für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Deshalb sollte man nicht alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer gleich unter Generalverdacht stellen und alle seriösen Menschen mit Gesetzen und Regelungen gängeln, die viele Chancen verhindern und somit der Mehrzahl der Beteiligten schaden.
• Mindestlöhne werden häufig genau in den Branchen gefordert, in denen die öffentliche Hand die Preise prägt bzw. setzt (z.B. Bau, Pflege, Bildung). Hier wird erfahrungsgemäß der Mindestlohn aber dann zum Ecklohn, also Maßstab der Personalkosten der Ausschreibung, d.h. die öffentliche Hand orientiert sich dann nur noch am Mindestlohn und drückt damit bei Ausschreibungen alle höheren Entgelte hinab auf den Mindestlohn. Damit wird aber der Mindestlohn ad absurdum geführt!
Fazit:
Die Alternative für Deutschland ist für branchenspezifische Mindestlöhne, die durch die Tarifparteien ausgehandelt werden (ggf. auch regional unterschiedlich).
Die Tarifhoheit liegt und bleibt bei den Tarifparteien, die Politik ist lediglich neutral beratend und auf Anforderung tätig.
Die Lösung muss anders lauten: Gesetzlicher Lohnzuschuss, damit man auch von einem gering bezahlten Job leben kann.
Siehe auch die Ausführungen zum Grundeinkommen/aktivierenden Grundeinkommen.
Thesenpapier – Entwurf Elisabeth Schulte 29.09.2013
Es läuft die öffentliche Diskussion, dass es einen Mindestlohn geben müsse, damit jeder von dem, was er erarbeite, auch leben könne. Zu unterscheiden ist dabei
• ein bundes- und brancheneinheitlicher Mindestlohn oder ein branchenspezifischer,
ggf. sogar regionaler Mindestlohn sowie
• ein gesetzlicher Mindestlohn oder ein Mindestlohn, den die Tarifparteien aushandeln.
Die Grundfrage stellt sich eher, wer für die Lücke zwischen Produktivität und Existenzminimum eines Arbeitnehmers aufkommt: Ein Arbeitgeber, der aber dann so jemanden eher gar nicht erst einstellt, oder die Allgemeinheit der Steuerzahler.
Folgende Argumente werden für einen Mindestlohn vorgetragen:
• Staatliche Unterstützung, die zur Finanzierung der Person bzw. seiner Familie erforderlich ist, kann für den Erwerbstätigen mit geringem Entgelt
deprimierend sein, da er sozusagen zum Bittsteller gegenüber dem Staat wird.
Folgende Argumente werden gegen einen Mindestlohn vorgetragen:
• Niedrige Löhne ermöglichen Menschen mit niedriger Produktivität (Berufseinsteiger, Ungelernte, geringe Qualifizierung, Handicap wie Sucht, chronische
Krankheit …) den Einstieg überhaupt in den Arbeitsmarkt und verhindert so Arbeitslosigkeit
• Ein gesetzlicher Mindestlohn würde von den Parteien auch von Wahl zu Wahl höher geschaukelt werden. Jede würde die andere überbieten wollen. Was
nützt einem Arbeitslosen ein Mindestlohn, wenn es keinen Arbeitgeber gibt, der dafür einen Arbeitsplatz anbietet?
• Wo ist die Grenze für einen Mindestlohn? Muß er für einen Erwachsenen reichen, damit er seinen Lebensunterhalt davon bestreiten kann – wenn er Vollzeit arbeitet? Oder auch schon, wenn er nur Teilzeit arbeitet? Oder wenn er Vollzeit arbeitet, muß der Mindestlohn dann nicht auch noch reichen, um seine/n Ehepartner/in zu unterhalten bzw. und / oder sein/e Kind/er? Wo ist da die Grenze?
• Es ist für einen Menschen als Arbeitnehmer selbst wie für eine Volkswirtschaft besser, jemand verdient wenigstens einen Teil seines Lebensunterhalts als gar nicht. Denn wenn er selbst gar nichts verdient, lebt er komplett vom Staat bzw. letztlich durch die Gelder derer, die Arbeit haben und Versicherungen und Steuern zahlen. Aus einem Arbeitsverhältnis heraus ist es auch leichter, einen neuen, besser bezahlten Arbeitsplatz zu finden, als aus Arbeitslosigkeit heraus.
• Auch in unteren Qualifizierungsniveaus muß es Unterschiede in der Entlohnung geben, um den Abreitnehmern bzw. Arbeitslosen einen Anreiz zu geben, sich zu qualifizieren bzw. um nicht Bildungswillige mit der Setzung falscher Anreize durch einen Mindestlohn von Qualifizierung abzuhalten.
Folgende Fakten sind zu berücksichtigen:
• In Deutschland gibt es bereits einen Mindestlohn in Form der Grundsicherung bzw. des sogenannten Hartz IV. Löhne mit einem zu hohen Abstand zu ortsüblichen Löhnen sind bereits heute rechtswidrig, d.h. es kann ein Lohn in Höhe von etwa 75 % des ortsüblichen Lohnes für eine bestimmte Tätigkeit schon heute von jedem Arbeitnehmer eingeklagt werden.
• Laut aktueller DIW-Studie wären Haupt-Profiteure eines Mindestlohnes Schüler, Studenten und Rentner mit Minijobs. Da die meisten Niedrigverdiener sowieso entweder in der Familie jemanden mit höherem Verdienst haben oder so viel Kinder, dass sie auch bei einem Mindestlohn noch von stattlichen Zuschüssen abhängig wären, würde ein Mindestlohn nicht viel an der Ungleichheit in Deutschland verändern.
• Entgelte, die arbeitsvertraglich geregelt sind, sind in Deutschland einklagbar, ebenso die Einhaltung einer vereinbarten Arbeitszeit.
• Die Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund von Schlechtleistung hat vor den Arbeitsgerichten eine so hohe Hürde zu nehmen, dass sie faktisch so gut wie nicht möglich ist. Es müsste der Arbeitgeber nachweisen, dass ein Arbeitnehmer weit unter die Normalanforderungen an eine Tätigkeit dauerhaft abweicht.
• Ein Arbeitnehmer hat in Deutschland die Freiheit, seinen Arbeitsplatz zu kündigen und eine andere Stelle anzunehmen. Keine Arbeitsagentur vermittelt einen Arbeitslosen in einen Betrieb, der extrem vom ortsüblichen Lohn abweicht.
• Arbeitsstätten, Fahrten zwischen Arbeitsstätten und Fahrtkostenerstattung sind in jedem seriösen Arbeitsvertrag geregelt. Die Arbeitnehmerrechte sind heute sehr weit ausgestaltet, so dass auch bei „schwarzen Schafen“ unter Arbeitgeber sich ein Arbeitnehmer durchaus wehren kann.
• Bereits heute hat z.B. das Land NRW das Tariftreuegesetz, wonach es öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die Tariflohn zahlen.
• Bereits heute gibt es in bestimmten Branchen einen vom Staat für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn, den die Tarifparteien ausgehandelt haben.
• Es zeigt sich schon jetzt deutlich, dass ein Geltungsbereich für einen Mindestlohn gar nicht so definiert werden kann, dass es nicht immer noch legale Ausweichmöglichkeiten gibt. Eine Kontrolle, die Fehlverhalten völlig ausschließt, würde uns in einen Polizeistaat führen, den wohl niemand ernsthaft haben möchte. Der Mindestlohn bürdet den seriösen Unternehmen nur noch mehr Bürokratie auf, während die Unseriösen neue Schlupflöcher ganz legal finden, um den Mindestlohn zu umgehen, so dass das eigentliche Problem nicht gelöst wird.
• Mindestlöhne werden immer einzelne Arbeitgeber unterlaufen wie es schon heute z.B. in der Baubranche geschieht, wo der seit langer Zeit eingeführte Mindestlohn die Missstände nicht wirklich behoben hat. Das gilt für tarifliche Regelungen wie Gesetz, das gilt für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Deshalb sollte man nicht alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer gleich unter Generalverdacht stellen und alle seriösen Menschen mit Gesetzen und Regelungen gängeln, die viele Chancen verhindern und somit der Mehrzahl der Beteiligten schaden.
• Mindestlöhne werden häufig genau in den Branchen gefordert, in denen die öffentliche Hand die Preise prägt bzw. setzt (z.B. Bau, Pflege, Bildung). Hier wird erfahrungsgemäß der Mindestlohn aber dann zum Ecklohn, also Maßstab der Personalkosten der Ausschreibung, d.h. die öffentliche Hand orientiert sich dann nur noch am Mindestlohn und drückt damit bei Ausschreibungen alle höheren Entgelte hinab auf den Mindestlohn. Damit wird aber der Mindestlohn ad absurdum geführt!
Fazit:
Die Alternative für Deutschland ist für branchenspezifische Mindestlöhne, die durch die Tarifparteien ausgehandelt werden (ggf. auch regional unterschiedlich).
Die Tarifhoheit liegt und bleibt bei den Tarifparteien, die Politik ist lediglich neutral beratend und auf Anforderung tätig.
Die Lösung muss anders lauten: Gesetzlicher Lohnzuschuss, damit man auch von einem gering bezahlten Job leben kann.
Siehe auch die Ausführungen zum Grundeinkommen/aktivierenden Grundeinkommen.
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