Arbeit und Soziales
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Wie sicher sind unserere Renten

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Beitrag von Manfred L. Janitzky Di Aug 20, 2013 2:02 pm

Es freut mich, sehr geehrter Herr Gleissner, daß wir der Sache nun tatsächlich näher kommen:

In der Tat wird sich die nun sogar im Bewusstsein eines Großteils unserer Bevölkerung offen liegende Renten-Misere nur mittels einer nationalen Übereinkunft zum Besseren wenden lassen. Als Vorgang nicht übergangslos, also revolutionär, sondern suksessive fortschreitend eine Heilung der GRV bewirkend an der Hauptsäule also, wie Sie sehr richtig sagen. Diesen Vorgang einer evolutionären Entwicklung zu überlassen, würde m.E. für weitere Fehler Raum lassen, welche wir uns wegen verspäteten Angehens der Rentenproblematik nicht mehr leisten können:

1. Zu erreichen ist dies durch Umschichtung eines maßvollen Anteiles bereits bestehender Unternehmensbesteuerung und Heranziehung eines nur sehr langsam ansteigenden Arbeitgeberanteiles als längst überfällige Kompensation für steigende Produktivität aus dem Ersatz menschlicher Arbeitskraft zugunsten der GRV. Langsam aus zweierlei Grund: Einerseits Vermeidung zu großer Belastung des Staatshaushaltes, andererseits Vermeidung  von Outsourcing der Unternehmen. Langsam aber auch deswegen, weil wir auch unseren Nachbarn Zeit lassen müssen zu ähnlichen Sanierungsvorkehrungen im eigenen Haus.  Die Durchsetzung muß über parlamentarische Mehrheit für entsprechende Gesetze erreicht werden.

2. Abschöpfung von Gewinnen aus Anlagevermögen zugunsten der GRV (gegebenenfalls auch aus einer Erhöhung der Erbschaftssteuer) mittels ähnlichen Vorgehens wie unter 1, also ebenfalls nur langsam und maßvoll ansteigend und wohlbegründet mit der in unserem Grundgesetz festgeschriebenen sozialen Verpflichtung des Kapitals (wozu auch Erbschaften gehören).  Auch hier Durchsetzung per Gesetz über parlamentarische Mehrheit.

3. Umgehender Stop der staatlichen Bezuschussung neu abzuschließender privater Altersvorsorgemaßnahmen wie etwa das Riestern, da derartige Zuschüsse nicht der vorrangig zu bewertenden Sanierung der Hauptsäule GRV dienen. Durchsetzung ebenfalls per parlamentarischer Mehrheit, was aufgrund der bereits offensichtlich gewordenen Mängel dieser nur für eine Minderheit gangbaren Zusatzversicherung eher kein Problem mehr darstellen dürfte.

4. Flankierung aller Maßnahmen unter 1 bis 3 durch gesetzliche Fortschreibung der Pflicht des Staates zu Hilfszahlungen aus dem Steuertopf  als runderneuerte und damit wieder überzeugende Garantie in Abwandlung der bis heute unvergessenen Worte eines Norbert Blüm   „Die Rente ist wieder sicher !“

5. Als Zielsetzung für dann volles Greifen aller drei im Effekt zu addierenden Sanierungsmaßnahmen zugunsten der Hauptsäule GRV sollte deren bereits ermitteltes Haltbarkeitdatum 2030 dienen („herhalten“ hätte ich fast geschrieben), und zwar hinsichtlich der unter 1 bis 3 beschriebenen Sanierungsmaßnahmen nicht zuletzt auch der dann leichter herzustellenden Einsicht aller Beteiligten wegen.

6. Deklarierung jeglicher privaten Zusatzversorgung auf das, was der Ausdruck privat bedeutet, nämlich das grundsätzliche Recht aller Bürgers, nach eigener Wahl und mit eigenem Risiko über das unverzichtbare und gesetzlich erforderliche Maß hinaus für sich zu sorgen. Die gesetzliche Altersversorgung darf nicht länger als vom Staat gefüttertes Ersatzpferd gewinnorientiert wirtschaftender Versicherungsunternehmen missbraucht werden.

7. Daß ein Einbezug der Beamtenversorgung in die Mechanismen der GRV möglich oder ratsam wäre, halte ich einerseits für kaum durchsetzbar und andererseits nicht unbedingt für zweckmäßig, da die Alimentierung der Beamten während und nach deren Dienstzeit ein Resultat ihrer hoheitlichen Aufgabenstellung ist, was eine Sonderbehandlung bei Dienstbezügen, Krankenversicherung und Altersvorsorge durchaus begründet.

Gehen wir nicht einen Weg wie unter 1 bis 6 beschrieben, werden wir uns von der Sozialen Marktwirtschaft wie auch von den Verpflichtungen unseres Grundgesetzes entfernen und in die Nähe unsozialer Verhältnisse der USA geraten, wo für den Großteil des Staatsvolkes noch heute in allen Fragen der Vorsorge der eher unfortschrittliche Grundatz gilt: Hilf dir selbst ! Europäischen Auffassungen von Menschenwürde und bürgerlichen Grundrechten entspräche das nicht.

Natürlich bedarf ein genau recherchierter Fahrplan für die von mir beschriebene Vorgehensweise sehr fundierte und detaillierte Kenntnisse steuer- und rentenrechtlicher Art, über die ich als Techniker nicht verfüge. Aber als vernunftsorientierte Roadmap für eine leider nur suksessiv zu erreichende, gleichwohl schon jetzt maßvoll beginnende, im Endeffekt aber erst ab 2030 umfassend greifende Wiederherstellung unseres Rentensystems mag sie mit Aussicht auf Erfolg zu beschreiten sein.

Manfred Janitzky    ((( der Familienname vor Einbürgerung ins Deutsche Reich im Jahre 1941 lautete Janickij und wurde in kriegswirrenbedingter Eile leider verhunzt, zumindest blieben die Buchstaben ij im y einigermaßen erhalten, deren "gesellschaftliche" Bedeutung im zaristischen Russland allerdings heute nicht mehr von Belang )))
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Beitrag von gleissner Mi Aug 21, 2013 5:21 am

Hallo sehr geehrter Herr Janitzki, ich habe mir erlaubt, ein paar Bemerkungen zu Ihren Vorschlägen zu machen.
Ich denke nicht, dass wir mit Ihren Vorschlägen weiterkommen, aber lesen Sie zur Erklärung die Begründungen.


In der Tat wird sich die nun sogar im Bewusstsein eines Großteils unserer Bevölkerung offen liegende Renten-Misere nur mittels einer nationalen Übereinkunft zum Besseren wenden lassen. Als Vorgang nicht übergangslos, also revolutionär, sondern suksessive fortschreitend eine Heilung der GRV bewirkend an der Hauptsäule also, wie Sie sehr richtig sagen. Diesen Vorgang einer evolutionären Entwicklung zu überlassen, würde m.E. für weitere Fehler Raum lassen, welche wir uns wegen verspäteten Angehens der Rentenproblematik nicht mehr leisten können:

1. Zu erreichen ist dies durch Umschichtung eines maßvollen Anteiles bereits bestehender Unternehmensbesteuerung und Heranziehung eines nur sehr langsam ansteigenden Arbeitgeberanteiles als längst überfällige Kompensation für steigende Produktivität aus dem Ersatz menschlicher Arbeitskraft zugunsten der GRV. Langsam aus zweierlei Grund: Einerseits Vermeidung zu großer Belastung des Staatshaushaltes, andererseits Vermeidung  von Outsourcing der Unternehmen. Langsam aber auch deswegen, weil wir auch unseren Nachbarn Zeit lassen müssen zu ähnlichen Sanierungsvorkehrungen im eigenen Haus.  Die Durchsetzung muß über parlamentarische Mehrheit für entsprechende Gesetze erreicht werden.

Widerspruch zu 1.
Bei der Unternehmenbesteuerung ist nichts mehr umzuschichten, auch nicht maßvoll und langsam. Das wird im Bundes- und Kommunalhaushalten im wahrsten Sinne alles verfrühstückt. Umschichten heißt im politischen Sprachgebrauch höhere Steuern und sonst gar nix, allenfalls noch, dass dann der Nachbar die Rechnung zahlt (siehe Griechenland, Länderfinanzausgleich ect.). Die menschliche Arbeitskraft wird auch weiterhin benötigt. Auf dem Weg von der Steinzeitgesellschaft zur Industrie- und Dienstleitungsgesellschaft haben wir viele Entwicklungsstufen durchlaufen. Der Faktor Arbeit ist bei uns heute vermehrt in der Dienstleistungen zu finden. Auch sie sind Bestandteil der Wertschöpfungskette des BIP. Es hat auf der einen Seite einen Abbau und auf der anderen Seite einen Aufbau von Arbeitsplätzen stattgefunden, einschliesslich einem Im- und Export , ein stetiger Wandel. Die Produktivitätssteigerungen sehen Sie an der Entwicklung des BIP. Ihre Vorstellungen sind ähnlich der einer Maschinensteuer, wie sie vor langer Zeit mal in den Diskurs gebracht wurde und genau so schnell wieder verworfen worden ist, weil ökonomischer Unfug.

2. Abschöpfung von Gewinnen aus Anlagevermögen zugunsten der GRV (gegebenenfalls auch aus einer Erhöhung der Erbschaftssteuer) mittels ähnlichen Vorgehens wie unter 1, also ebenfalls nur langsam und maßvoll ansteigend und wohlbegründet mit der in unserem Grundgesetz festgeschriebenen sozialen Verpflichtung des Kapitals (wozu auch Erbschaften gehören).  Auch hier Durchsetzung per Gesetz über parlamentarische Mehrheit.

Widerspruch zu 2.
Das könnte ein Vorschlag (ist es auch) von den Rot Rot - Grünen sein. Wir haben doch schon heute die Zinsabgeltungssteuer von 25% plus Soli bei lächerlichen Freibeträgen. Wie sollen die Menschen denn in Deutschland überhaupt noch Eigenkapital bilden, wenn ihnen der Staat immer mehr in die Tasche greift, auch wenn es langsam ist. Das mit der Erbschaftsteuer kann ich jetzt nicht wirklich glauben. Wir sollen ein schon gefühlt dutzend mal besteuertes Kapital bei Weitergabe wieder besteuern und dann ach so sozial umverteilen. Meiner bescheidenen Ansicht nach ist das Raub fremden Eigentums, mehr nicht. Gegen diese Pläne seiner eigenen Partei hat sich sogar der grüne MP von Ba-Wü gestellt, denn zumindest er weiss, was das für seine vielen Mittelständler im Ländle bedeutet. No further comments.
3. Umgehender Stop der staatlichen Bezuschussung neu abzuschließender privater Altersvorsorgemaßnahmen wie etwa das Riestern, da derartige Zuschüsse nicht der vorrangig zu bewertenden Sanierung der Hauptsäule GRV dienen. Durchsetzung ebenfalls per parlamentarischer Mehrheit, was aufgrund der bereits offensichtlich gewordenen Mängel dieser nur für eine Minderheit gangbaren Zusatzversicherung eher kein Problem mehr darstellen dürfte.

Zuspruch zu 3.
Die staatlich bezuschusste prvate Altervorsorge hat sich bereits selbst erledigt, weil das Volk kapiert hat, dass die Produkte nichts taugen. Abschaffen.

4. Flankierung aller Maßnahmen unter 1 bis 3 durch gesetzliche Fortschreibung der Pflicht des Staates zu Hilfszahlungen aus dem Steuertopf  als runderneuerte und damit wieder überzeugende Garantie in Abwandlung der bis heute unvergessenen Worte eines Norbert Blüm   „Die Rente ist wieder sicher !“

Widerspruch zu 4.
In meinen Stellungnahmen zu 1 - 3 habe ich dargelegt, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Massnahmen nichts anderes sind als verdeckte Steuererhöhungen. Diese Massnahmen verhindern Vermögensbildung oder verteilen vorhandenes Vermögen um, mehr nicht. Die steuerliche Flankierung schüttet das zwangsweise eingetriebene Geld im Prozess der Umverteilung wieder aus. Es wird kein Kapital gebildet und weiter von der Hand in den Mund gelebt. Den Norbert Blüm und seine Sprüche sollte wir als mahnendes Beispiel nehmen und dann vergessen.

5. Als Zielsetzung für dann volles Greifen aller drei im Effekt zu addierenden Sanierungsmaßnahmen zugunsten der Hauptsäule GRV sollte deren bereits ermitteltes Haltbarkeitdatum 2030 dienen („herhalten“ hätte ich fast geschrieben), und zwar hinsichtlich der unter 1 bis 3 beschriebenen Sanierungsmaßnahmen nicht zuletzt auch der dann leichter herzustellenden Einsicht aller Beteiligten wegen.

Widerspruch zu 5.
Wenn sie die Umverteilung als Sanierungsmassnahme bezeichen, werden Sie sicher die "Einsicht" von partizipierenden Zeitgenossen bekommen, der Mittelstand und die jungen Menschen gehören bestimmt nicht dazu.

6. Deklarierung jeglicher privaten Zusatzversorgung auf das, was der Ausdruck privat bedeutet, nämlich das grundsätzliche Recht aller Bürgers, nach eigener Wahl und mit eigenem Risiko über das unverzichtbare und gesetzlich erforderliche Maß hinaus für sich zu sorgen. Die gesetzliche Altersversorgung darf nicht länger als vom Staat gefüttertes Ersatzpferd gewinnorientiert wirtschaftender Versicherungsunternehmen missbraucht werden.

Zuspruch zu 6.
Vollste Zustimmung

7. Daß ein Einbezug der Beamtenversorgung in die Mechanismen der GRV möglich oder ratsam wäre, halte ich einerseits für kaum durchsetzbar und andererseits nicht unbedingt für zweckmäßig, da die Alimentierung der Beamten während und nach deren Dienstzeit ein Resultat ihrer hoheitlichen Aufgabenstellung ist, was eine Sonderbehandlung bei Dienstbezügen, Krankenversicherung und Altersvorsorge durchaus begründet.

Widerspruch zu 7.
Der Einbezug der Beamten in die GRV ist kein Muss. Ein Muss ist die Angleichung der Sozialbeiträge und Pensionen auf den Stand der gesetzlich Versicherten. Das ist gesetzlich durchaus möglich und wird  der "Berufsgruppe" in Zukunft auch nicht erspart bleiben. Es ist bei Ultimo festzulegen, welche hoheitlichen Aufgaben überhaupt noch von Beamten ausgeführt werden sollen. Alle Anderen verschwinden als Angestellte in der GS. Ist ansich nur eine Frage der Buchführung von Bund, Ländern und Gemeinden.

Gehen wir nicht einen Weg wie unter 1 bis 6 beschrieben, werden wir uns von der Sozialen Marktwirtschaft wie auch von den Verpflichtungen unseres Grundgesetzes entfernen und in die Nähe unsozialer Verhältnisse der USA geraten, wo für den Großteil des Staatsvolkes noch heute in allen Fragen der Vorsorge der eher unfortschrittliche Grundatz gilt: Hilf dir selbst ! Europäischen Auffassungen von Menschenwürde und bürgerlichen Grundrechten entspräche das nicht.

Widerspruch

Bitte lassen Sie das USA bashing. Die VSA bestehen seit dem 04.Juli 1776 mit ihrer Unabhängigkeitserklärung. Die VSA besteht somit seit 237 Jahren. Sie sind seit Gründung eine Demokratie, die die Freiheitsrechte des Einzelnen vehement verteidigt. Was ist daran unfortschrittlich, wenn der Einzelne sich selbst helfen kann oder muss und nicht permanent in die Abhängigkeiten eines "Sozialstaates" getrieben wird. Wenn er selbst über sich und sein Leben entscheiden kann, ist das dann unwürdig?  Die US Amerikaner haben einen Grundsatz der da lautet : Die Freiheit des Einen endet, wo die Freiheit eines Anderen beginnt, the land of free. Da sind die stolz drauf. Ich habe einige Bekannte in Portland, Oregon. Von denen möchte keiner hier in Europa leben, der Garry, von Beruf highschool teacher in history, hat es wohl versehentlich mal ausgesprochen. Er sprach von socialism system in germany and other parts of europe.  Was er damit wohl meinte? Meinte er etwa, dass ein Staat wie die BRD und der Rechtsnachfolger DE nach einer doch verhältnismässig kurzen Fase einer pseudodemokratischen Veranstaltung, die in ihren wesentlichen Bestandteilen aus den VSA auch noch importiert wurde, sich dem glorreichen Sozialismus zuwendet. Ich denke, wir hatten ab 1948 die Chance frei zu sein, haben das aber im Laufe der Jahrzehnte gewaltig vergeigt. Wenn das so weitergeht, haben wir hier bald Zustände wie vormals in der DDR  und in Zukunft dem "Rechtsnachfolger" EU-DSSR. Die AfD sollte auch da eine Alternative sein, denn das wollen wie doch nicht, oder? Es gibt auch Menschen die das Wort Freiheit mit Respekt vor Mitbürgern besetzen und nicht mit bald brutalem Zwang zu EU Auffassungen von Menschenwürde und Grundrechten.

Natürlich bedarf ein genau recherchierter Fahrplan für die von mir beschriebene Vorgehensweise sehr fundierte und detaillierte Kenntnisse steuer- und rentenrechtlicher Art, über die ich als Techniker nicht verfüge. Aber als vernunftsorientierte Roadmap für eine leider nur suksessiv zu erreichende, gleichwohl schon jetzt maßvoll beginnende, im Endeffekt aber erst ab 2030 umfassend greifende Wiederherstellung unseres Rentensystems mag sie mit Aussicht auf Erfolg zu beschreiten sein.

Habe die Ehre

Wolfgang Gleißner

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Beitrag von Manfred L. Janitzky Mi Aug 21, 2013 10:38 am

Lieber Herr Gleissner,

nicht weil Sie meine sehr dezent in Klammern gesetzte Korrektur der Schreibweise meines Familiennamens nun offensichtlich absichtlich ignorieren und stattdessen Ihr Schreiben mit der eher spöttischen Anerkennung „Habe die Ehre“ meinten beenden zu müssen, sondern weil wir offensichtlich völlig unterschiedliche Auffassungen haben von den Begriffen Gemeinschaft, Freiheit und Menschenwürde und deren Notwendigkeit für den friedlichen Zusammenhalt eines Staatswesens, wird dieser Dialog zumindest zwischen uns beiden leider so unbefriedigend enden, wie er begonnen hat.

Eine herrische Anordnung, kritische Anmerkungen zu den Verhältnissen der USA zu „unterlassen“, steht Ihnen als Gesprächspartner innerhalb eines Arbeitskreises weder zu, noch ist ein derartiger Tenor besonders förderlich in einer Veranstaltung zu Suche nach Problemlösung, welche Sie offensichtlich eher als Instrument verbal militanten Alleinvertretungsanspruches missverstehen.  

Mit dem Anspruch, Partikularinteressen nicht beschneiden zu wollen oder wenn, dann nach Ihrer nunmehr unverhüllten Ansicht nur einseitig zu Lasten der wehrlosen Hauptbetroffenen, sollte man bei der Rente wohl besser alles einfach so belassen, wie es ist, nur um bei Prioritätensetzung wie der Ihrigen nicht noch mehr Schaden anzurichten als bisher.

Angesichts Ihrer mit Verlaub kruden Ansichten über die vermeintlichen Vorzüge des Staatsverständnisses der USA erscheint es ja fast als Verheißung, als erstarkende AFD bestenfalls in Zusammenarbeit mit der CDU lediglich Mitsprache und Einfußnahme auf den gegenwärtigen Währungsunfug erreichen zu können, da in der CDU trotz aller zwischenzeitlich begangenen Fehler  noch ausreichende Verwurzelung mit unserem Grundgesetz vorhanden sein dürfte, um nordamerikanische Gesellschaftszustände nicht auch bei uns einreißen zu lassen. Das Gebot Sozialer Marktwirtschaft in unserem Grundgesetz scheinen Sie weder verstanden zu haben noch gewillt zu sein, es zu akzeptieren. Mir kaum verhüllt rot-rote Illusionen zu unterstellen, darf ich mit eigener Süd-Aussicht (siehe meine Facebookseite) auf die Alpen aus eigenen 20 ha Bergwald, adäquatem Heim und ohne jeglichen Eigenbedarf staatlicher Altersvorsorge äußerst höflich aber sehr entschieden zurückweisen. Insoweit war die Form Ihres abschließenden Grußes möglicherweise angebrachter, als Sie dachten.

Ihre Ansicht hinsichtlich des Entstehens von Freiheit und Demokratie in Deutschland gehen im Übrigen völlig fehl: 1948 hatten nicht etwa wir die Chance frei zu sein, sondern wir wurden gewaltsam befreit 1945 – Und in diesem Zusammenhang nicht ganz zu vergessen: Die Väter unserer Freiheit waren nicht etwa einige aller Ehren werte Widerstandskämpfer, sondern die Soldaten der Westmächte, die auf zurecht wundervoll gepflegten Friedhöfen liegen bei unseren Nachbarn Italien, Frankreich Luxembourg, Belgien und Holland. Ich empfehle daher dringend eine Besuch in Margraten Cemetery in Holland oder/und Henri Chapelle Cemetery in Belgien zwecks innerer Einkehr in den wahren Sachverhalt.

Was Sie grundlos überheblich als „in Jahrzehnten von uns selbst vergeigt“ bezeichnen, ist die über Jahrzehnte hinweg mit verbliebener Vorsicht gelockerte Aufsicht seitens unserer Befreier, die nach den Verbrechen des Dritten Reiches künftiges Wohlverhalten in Sachen Demokratie erst mal unter gründlichen Beweis gestellt sehen wollten. Zu geigen oder gar „vergeigen“ hatten wir Deutsche über eine lange Probezeit erst einmal gar nichts. „Vergeigen“ können wir Deutsche uns erst wieder nach der Wiedervereinigung. Aber auch von „brutalem Zwang“ seitens einer EU kann ebenfalls  keinerlei Rede sein, bestenfalls von groben Fehlern, denen wir uns im Übrigen keineswegs beugen müssen, da es keine Mehrheitsentscheidungen der EU gibt und wir durchaus Nein sagen können und vermutlich auch werden unter den gegenwärtigen Umständen - denn bei aller vermeintlichen „Vergeigung“ der Vergangenheit, Nein sagen dürfen wir inzwischen auch !

Vernunftsorientierter Ausgleich im Sinne des Gesamtwohles ist in der gegenwärtigen Situation Deutschlands gefordert, um weiteres Auseinanderdriften unserer Gesellschaft zu stoppen, unter Anderem eben auch durch substanzielle Sanierung der gesetzlichen Rente. Das aber undifferenzierend sofort mit Sozialismus oder gar den kommunistischen Segnungen der ehemaligen DDR gleichzusetzen, ist völlig unangebrachte Hysterie, nichts sonst.

Als Resumee bleibt nur zu hoffen, daß sich bei der künftigen Ausrichtung unserer neuen Partei gesellschaftsverpflichtete Vernunft und Augenmaß durchsetzen wird, ansonsten würde aus uns nur eine rechtslastige FDP a la Haider oder Möllemann, wobei das jämmerliche Ende beider Herren recht bildhaft den Ausgang solcher rückwärts gewandten Bestrebungen beschreibt. Dafür Einsatz und Begeisterung aufzubringen, wäre nicht mein Ding und, wie ich sehr zuversichtlich annehmen darf,  wohl auch nicht das Ding unserer „Ideengeber“.

Manfred L. Janitzky   ( nicht ohne Dank ob Ihres rechtzeitigen Outings )
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Beitrag von gleissner Di Aug 27, 2013 8:48 am

Umbau der auf dem Generationenvertrag beruhenden GRV von der beitragsgedeckten auf eine teilweise kapitalgedeckte Version 1.0 .

Wie ich in meinen verschiedenen Beiträgen dargelegt habe, kann die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft auf dem heutigen Niveau nicht mehr funktionieren ( zumindest hat mir im Forum keiner faktenreich wiedersprochen). Dem immer wieder geäusserten Wunsch hierzu zwangsweise Privatkapital und/oder  Erträge von außerhalb des Systems einzusetzen, sollten wir unbedingt widerstehen.
Wir erinnern uns an die Formel Arbeit und Kapital ergibt Produktivität und Gewinn. Wer das Kapital und die Erträge mindert reduziert hier den Output.
Techniker erkennt man daran, das sie konstruktiv mit Formel, Zahlen, Erfahrungswerten usw. kontruktiv operieren. Unrealistisches Wunschdenken, soziale Träumerei, hätte, wenn und aber sind nicht unser Ding. Unsere Aufgabe ist das Objekt zu konstruieren, bauen, betreiben und reparieren, aber auch auf neue Erfordernisse zu ertüchtigen. Versuchen wir es unter den Aspekten mal mit der GRV.

Dieser Umbau der gesetzlichen Altersversicherungen beinhaltet Haupt- und Stützfunktionen.

Umbau der Hauptfunktion GRV -  Reform- und Sanierungsgrobkonzept

Der Generationenvertrag

Wir fordern, dass der Generationen Vertrag zwischen den Generationen eingehalten wird. Der Vertrag wird schriftlich fixiert und ist von den Vertragspartnern zu zeichnen. Der Vertrag enthält einen Passus zur Generationengerechtigkeit. Vertragspartner, die nicht der für die Vertragserfüllung notwendigung Reproduktionspflicht nachkommen wollen oder können erhalten eine um den Faktor X geringere Rente. Die einfache Begründung ist, dass die Nachkommen der anderen Versicherten zusätzlich für ihre Altersicherung aufkommen müssen. Es kann nicht sein, dass Menschen wegen der Kindererziehungszeiten beruflich vor und nach dem Renteneintritt systembedingt benachteiligt werden und die Alterssicherung der Kinderlosen subventionieren hierdurch in Altersarmut fallen. Es ist ein Ausgleich im Rentensystem zu schaffen. Wir mindern die Altersarmut bestimmter Versicherungsgruppen durch einen Lastenausgleich. Versicherte ohne Kinder können und müssen mehr privat vorsorgen wenn sie ihren Lebensstandard sichern wollen, bekommen jedoch eine angemessene Grundsicherung durch die Gemeinschaft. Das ist für alle Teilnehmer fair. Der Hinweis, dass Kinder Privatsache sind, ist in diesem Zusammenhang mehr als nicht zutreffend. Er ist ignorant und zeugt von einem in Deutschland überbordenen Eigennutz. Wir fordern Generationengerechtigkeit und entsprechende soziale Verpflichtungen eines jeden Teilhabers, das ist nichts anderes als soziale Gerechtigkeit.

Die von mir genannten Werte sind Richtwerte (Beispielwerte) und entsprechend den Erfordernissen anzupassen. Es gilt das Prinzip, dass die Ausführung für die Zukunft flexibel gestaltbar ist.
Für die Berechnung der Renten sind derzeit im Wesentlichen die Faktoren Höhe der Beitragszahlung und die Anzahl Beitragsjahre ausschlaggebend, die Fertilität zählt kaum. Das ist bei unserer demographischen Entwicklung  jetzt und in Zukunft so nicht mehr tragbar. Die Anzahl der direkten Nachfahren, ist mit Vorrang in die Berechnung einzubeziehen. Nur sie tragen die Last der Rentenfinanzierug durch direkte Beiträge und Erwirtschaftung der vom AG zu leisteten Beiträge. Die Zahl der Beitragszahler in das System sinkt bis 2030 dramatisch, die Anzahl der Leistungsbezieher steigt überproportional.
Ich schlage einen Lastenausgleich im Rententopf, ohne dauerhaften Zufluss von externen Mitteln, wie Steuern, Abgaben ect vor.
Die Rentenberechnung findet weiter nach o.g. Kriterien Eingang, aber um den Kinderfaktor berichtigt.
Ausgehend von der Tatsache, dass ein Fertilitätsrate von 2 bedeutend für die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung entscheident ist, muss er zwingend als fixer Faktor in die Berechnung der Rentenleistung einbezogen werden. Der feststehende Faktor ist als Würdigung für die Lebensleistung und Aufrechterhaltung des Generationenvertrages und aller gesetzlichen Sozialversicherung zu betrachten.
Die Fertilitätsrate hat sich seit längerer Zeit  auf ca. 1,4 Kinder von 2,1 zum Bevölkerungserhalt benötigten eingependelt. Das heißt, dass ca. 30% der Bürger sich aus der Zukunftsplanung der GRV und ihrer eigenen gesetzlichen Altersversorgung verabschiedet haben, ohne jedoch Einbußen ihrer späteren Rentenbezüge fürchten zu müssen. Das kann so nicht  funktionieren, der Vertrag wird hier einseitig nicht erfüllt und ist in dieser Form und Weise als obsolent anzusehen. Grundpfeiler der Altersicherungssysteme sind und bleiben nachfolgende Generationen in ausreichender Masse und Klasse, ob gesetzlich oder privat abgesichert.
Dieser Vorgang ist nicht automatisierbar, von nichts lässt sich nichts generieren.


Reform/Sanierung im Sinne des Generationenvertrages - Hauptfunktion

Die Generierung von Nachwuchs, ist die Grundlage für den Generationenvertrag und als dessen Hauptstütze im Beitragssystem zu priorisieren und zu bewerten.

Das kann auf der Leistungsseite so aussehen :

A. Bürger, die ihren Vertrag bei Renteneintritt mit mindestens 2 Kinder voll erfüllt haben, erhalten 100% ihres erworbenen Leistungsanspruchs. Über zusätzliche Boni ab dem 3 Kind ist zu beraten und der weiteren Bevölkerungsentwicklung geschuldet.

B. Bürger, die ihren Vertrag bei Renteneintritt mit 1 Kind teilerfüllt haben, erhalten zu Beginn 85 % ihres erworbenen Anspruchs, die Ansprüche sinken im Laufe eines noch festzulegenden Zeitraumes zur Motivation für den Aufbau einer privaten Altersicherung auf 50 %, minimal die gesetzliche Grundrente.

C. Bürger, die ihren Vertrag nicht erfüllt haben, erhalten zu Beginn 70 % ihres erworbenen Anspruchs, die Ansprüche sinken im Laufe eines noch festzulegenden Zeitraumes als Motivation für den Aufbau einer privaten Altersicherung auf die gesetzliche Grundrente.

Reform / Sanierung / Begründung - Ziele

Die zu treffenden Massnahmen sind defakto eine schon lange der negativen Bevölkerungsentwicklung geschuldeten, aber nicht ausgeführten Rentenanpassungen. Fällige Rentenanpassungen werden z. Zt. und in Zukunft durch theoretisch gesetzlich späteres Renteneintrittalter für alle Teilnehmer kompensiert (siehe meine Einlassungen). Diese Massnahmen werden, unabhänig der Vertragstreue ihrer Teilnehmer mit der Rasenmähermethode durchgeführt, alternativlos bis zum Renteneintrittsalter von 75+ Jahren ab 2030. Bei der durchschnittlichen Lebenserwartung von rd. 80 Jahren ist die Rente dann buchstäblich tod. Besonders benachteiligt sind in dieser Konstellation die Bürger aus der Gruppe A, sie werden mangels der Möglichkeit ausreichend private Vorsorge zu bilden, wohl bis zum letzten Atemzug arbeiten müssen. Nicht vertragstreue Menschen sind hier ungerechtfertigt im Vorteil , weil bei Renteneintritt durch Gruppe A quersubventioniert.
Die beschriebene Sanierung festigt durch gezielte chirugische Einschnitte die GRV als stabiles System, dass dem Grundsatz wieder Rechnung trägt und weitesgehend auf Beitragsbasis autark funktioniert. Bei voller Vertragserfüllung ist eine private Zusatzversicherung wieder eine Zusatzversicherung und kein Beitrag zur eigenen, existenziellen Grundsicherung.
Die Rentenanpassung beträgt in Summe ca. 30 % und ist somit deckungsgleich mit dem rückläufigen Verhältnis auf 1 Leistungsnehmer  zu  2,2 Beitragszahler in 2030.
Das System wird ganzheitlich stabilisiert und besser feinjustierbar. Beitragszahlungen seitens AN und AG bleiben stark fixiert und können besser kalkuliert werden ( Prof. Sinn vom IFO Institut schätzt eine Rentenbeitragserhöhung bis 2030 bei den augenblicklich geltenden Parametern von ca. 50 % auf derzeit 9,45 % AN plus 9,45 % AG).
GRV Beitagszahlern werden die Vorteile einer Generationenvertragserfüllung deutlich gemacht, haben aber die Wahl sich nach persönlichen Vorstellungen privat abzusichern.

Flankierende staatliche Verpflichtungen und Massnahmen zur privaten Altersvorsorge - Stützfunktionen

Zu den staatlich flankierenden Massnahmen sind unbedingt  z. B. Steuererleichterungen bzw. der Wegfall von Steuern und Abgaben zwingend erforderlich, die z. Zt. die Bildung von privatem Eigenkapital erschweren. Für diese Massnahmen gilt der Grundsatz, je eher und mehr desto besser.

1. Wohneigentum

Erwerb und Unterhalt von Wohneigentum zur privaten Eigennutzung ist grundsätzlich von der Grunderwerbssteuer zu befreien. Diese Steuerfreiheit ist personenbezogen für den Erwerb und bei Veräusserung desselben auf ein neues Objekt übertragbar. Die kommunalen Grundsteuern sind komplett zu streichen. Beide Steuerarten sind Landes- oder Kommunalsteuern und durch evt. andere Verteilungsschlüssel der Einkommens- oder / und Verbrauchssteuern zu ersetzen. Wohnen ( die eigene Höhle ) ist ein Grundrecht und darauf hat der Staat nicht noch Steuern zu erheben.
Neben geringeren Erwerbs- und Betriebskosten, wird die Belastung bei Ortswechsel und ggf. Neuerwerb einer Immobilie nach dem Schneckenhausprinzip erleichtert . Eine veränderte Arbeitswelt erfordert eine hohe örtliche Flexibilität der Bürger. Der Staat hat dem Rechnung zu tragen. Die Wohneigentumsquote ist ein wichtiges Parameter für den realen Wohlstand der Bevölkerung . Sie liegt in Deutschland bei ca. 43 % im Vergleich zum Durchschnitt der EU mit ca. 60 % deutlich niedriger. Wohneigentum ist eine der wichtigen privaten Säulen für die persönliche Alterssicherung und effektiver Schutz vor Altersarmut. Spekulationen und Renditen, Preisentwicklungen ect. sind nicht Inhalte dieses Vorschlags und steuerrechtlich gesondert als Privatsache zu betrachten.

2. Produktivvermögen

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung liegt z. Zt. in Deutschland bei ca. 2 %, die Erfolgsbeteiligung bei ca. 9 % der Unternehmen. Die Steuer- und Sozialversicherungsfreibeträge für Einkommensumwandlungen sind zu erhöhen um die Attraktivität der direkten und indirekten Kapital- und Erfolgsbeteiligungen für die Alterssicherung zu fördern. Die Anteile sind den gesetzlichen Unternehmensformen entsprechend anzupassen.Risiken der Beteiligungen sind ggf. zu versichern. Höhere Anteile am Produktivvermögen sind für Unternehmen und Mitarbeiter förderlich. Gewinne aus Produktivität fliessen in das Unternehmen zurück und senken den Fremdkapitalbedarf bzw. stärken das Eigenkapital. Das bringt Sicherheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und generiert wiederum Wachstum, eine win - win Lösung.

3. Sonstige Vermögen- und Vermögenssbildung zu Alterssicherung

Bildung und Bereithaltung von Vermögenerträgen, gleich welcher Art, zur Alterssicherung sind bis zu einer Summe von X € steuerfrei zu stellen. Die Anlageform ist vom Versicherten frei wählbar. Entsprechende Anlagen können ab dem frühesten gesetzlichen Renteneintrittsalter aufgelöst werden. Bei vorzeitiger Auflösung erlischt der gewährte Steuervorteil und der Vermögensertrag wird nachversteuert.

4. Beschäftigung nach Renteneintritt

Die z. Zt. gültigen und zukünftig geplanten Verdienstgrenzen für "aktive" Rentner sind bezüglich der Anrechnung auf ihre Leistungen aus der GRV abzuschaffen. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten von Rentenbeziehern sind finanziell entsprechend den gültigen Abgabenverordnungen zu behandeln. Es ist absolut nicht einsichtig, dass auch Rentner mit Rentenbezügen hier benachteiligt werden. Eine ungedeckelte, sozialabgabenpflichtige Tätigkeit ist wegen der negativen Bevölkerungsentwicklung zu begrüßen. Derzeit werden Rentner dafür mit Rentenabzügen bestraft.

5. Freiwillig versichert in der GRV

Nicht gesetzlich Pflichtversicherte sollen die Möglichkeit bekommen, sich zu den Bedingungen der gesetzlich Versicherten in der GRV zu versichern. Als Mindestbeitrag ist die Höhe der Beitragszahlungen zu gewährleisten, die zum Anspruch einer Grundrente mit Eintritt des frühesten gesetzlichen Renteneintrittsalters führen. Höhere Beitragszahlungen ergeben nach dem neuen Generationenvertrag höhere Rentenanwartschaften.


Flankierende staatliche Verpflichtungen und Massnahmen zur privaten Altersvorsorge - Ziele

Ein Hauptziel der Umbaumassnahmen ist, die Altersversorgung der Bürger auf privater Basis zu flexibilisieren und individualisieren und das GRV System zu stabilisieren. Die Bürger bekommen eine Alternative zur Gestaltung ihrer persönlichen Altersversorgung. Teile der Bevölkerung, die nicht voll inhaltlich am Generationenvertrag teilnehmen, erhalten durch staatliche Flankierung die Möglichkeit sich auf dem Grundrentenversprechen weitere private Alterssicherungen aufzubauen und den persönlichen Renteneintritt unabhängig von dem Gesetzlichen selbst zu bestimmen.
Ein weiteres Hauptziel ist, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter so niedrig wie möglich gehalten wird. Genaue Aussagen dazu wären jetzt unredlich. Es ist erstrebenswert, dass das gesetzliche Eintrittsalter in 2020 bei +/- 70 Jahren begrenzt liegt und dann nicht mehr steigt. Das ist auch nur bei absoluter Neuordnung und Flexibilisierung des gesamten Systems möglich. Sanierung und Umbau der Alterssicherungssysteme brauchen Zeit, jedoch sind die Massnahmen wegen der zunehmend engeren finanziellen Verhältnisse der GRV entschlossen und mit angemessenem Tempo durchzuführen.

Steuerliche Zuschüsse für die GRV

Von staatlichen Zuschüssen in das System ist zukünftig abzusehen. Daueralimentierungen wie die sogenannten versicherungsfremden Leistungen sind nach Auslauf ersatzlos abzubauen. Sie sind zudem auf private Beteiligungsmöglichkeiten der Leistungsbezieher nach den Versicherungsbedingungen der GRV (neu) zu überprüfen und anzupassen. Das umgebaute System muss insgesamt mit den eigenen Ressourcen auskommen.


Resume / Einschätzung

Die benannten Sanierungen/Reformen sind sicherlich als harte Einschnitte in das System zu bezeichnen und können von Betroffenen durchaus als persönliche Einschnitte oder Beraubung empfunden werden. Die Wirklichkeit, dass es sich staatlicherseits nur um Rentenversprechungen handelt, wird gerne ausgeblendet.
Die event. Befindlichkeiten sind allerdings der Tatsache geschuldet, dass die Regierungen der letzten zwei Jahrzehnte keine nennenswerten Reformen in Bezug auf die allen bekannte negative Bevölkerungsentwicklung unternommen haben. Notwendige Reformen sind und werden immer noch auf die lange Bank geschoben, weil jeder Politiker weiss, dass nötige Einschnitte in das soziale Netz nicht durch den Deutschen Wähler honoriert werden. Die Administration Schröder hat es mit der Agenda 2010 gemerkt. Die Devise ist, die Sache laufen zu lassen und Minireformen als großen Wurf zu verkaufen. Der Bürger erwartet eine angemessene Alterssicherung ohne drastische Einschränkungen. Die dringend nötigen großen Reformen sind den Bürgern eindrücklich als unausweichlich zur Sicherung ihrer Renten in einem erreichbaren Rentenalter zu kommunizieren. Wir sind gegen die Euro Rettung, aber gemeinsam für die zukünftige gerechte Gestaltung unseres Rentensystems und handeln entsprechend. Der demographische Faktor schläft nicht, die AfD auch nicht. Gemeinsam bohren wir dicke Bretter und funktionierende Versorgungssysteme.

mit der Bitte um weitere sachliche Vorschläge, Änderungswünsche, Kritik, Lob usw.
Wolfgang Gleißner, alias Möllemann , Weihnachtsmann usw.

gleissner

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Wie sicher sind unserere Renten - Seite 2 Empty Re: Wie sicher sind unserere Renten

Beitrag von Manfred L. Janitzky Di Aug 27, 2013 12:46 pm

Sehr geehrter Herr Gleissner,

nach Ihrem jüngsten Beitrag räume ich gerne ein, Ihre bisherige Argumentation als Eintreten für generelle Eigenverantwortung in Form weitgehend privat zu organisierender Vorsorge missverstanden zu haben.

Das von Ihnen anzustrebende tatsächliche Hauptziel ist also eine grundlegende Änderung des im Sinne der Staatslehre bisher nur unvollständig formulierten Generationenvertrages, in welchem der die Haltbarkeit bestimmende Faktor Fertilität fehlte und er somit allein schon deswegen scheitern musste.

Wie Sie nunmehr sehr schlüssig entwickeln, kann ein neuer Generationenvertrag, der diesen Namen dann nach Beseitigung des bisherigen Konstruktionsfehlers auch verdienen wird, bei jeweils individuell unterschiedlichem Einbezug erfüllter, übererfüllter bzw. nicht oder nur ungenügend erfüllter Pflicht des jeweiligen Versicherten tatsächlich zu dauerhafter Heilung der gegenwärtigen Misere der GRV führen.

Auch Ihren anderen Vorschlägen unter den Punkten 1 bis 5 kann ich nur zuzustimmen, da diese samt und sonders alle eigenverantwortlichen Sicherungsmaßnahmen außerhalb der GRV als unterstützungswürdig anerkennen, anstatt sie zu bestrafen.

Ihr Vorschlag beseitigt konsequent den geradezu parasitären Nutzen derjenigen, welche bisher den Nachwuchs von Ehepaaren oder Alleinerziehenden samt der daraus entstehenden Lasten als deren Privatvergnügen diffamierten, selbst aber Ansprüche aus einem Vertrag herleiten, den im Sinne der Staatslehre zu erfüllen sie zuvor nicht willens oder fähig waren. Das durchzusetzen, wird in der Tat das Bohren eines Balkens oder eines ganzen Bündels dicker Bretter.

In der von Ihnen nun zusammengefassten Form in der Tat Alternative statt Reparatur. Ich denke, der sachferne Stolpergraben beider vorangegangenen Schreiben lässt sich nun getrost zuschütten. Wie bei allen grundlegenden technischen Verbesserungen ist erfahrungsgemäß nachgewiesene Funktionalität und erfolgreiche Markteinführung leider zweierlei. Aber vielleicht lösen wir auch dieses Problem – den „unternehmerischen“ Mut dazu haben wir in der AFD. Der bisher grob lückenhafte Generationenvertrag gehört somit wohl als Schrott in die Tonne ebenso wie der Euro in seiner vertragsfern verkommenen Form.

Ein herzlicher Gruß
Manfred  L. Janitzky
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Wie sicher sind unserere Renten - Seite 2 Empty Textvorschlag auf der Basis des Textes von Herrn Gleissner vom 27. August 2013:

Beitrag von Manfred L. Janitzky Di Okt 01, 2013 2:33 am

Textvorschlag auf der Basis des Textes von Herrn Gleissner vom 27. August 2013:

Gesetzliche Rentenversicherung als Generationenvertrag Version 2.0

Umbau der auf dem Generationenvertrag beruhenden GRV von der rein beitragsgedeckten auf eine auch teilweise kapitalgedeckte Version:

Wie in verschiedenen Beiträgen bereits dargelegt, kann die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft auf dem heutigen Niveau nicht mehr funktionieren. Dem immer wieder geäußerten Wunsch, hierzu zwangsweise Privatkapital und/oder  Erträge von außerhalb des Systems einzusetzen, sollte man unbedingt widerstehen. Erinnern wir uns daran, daß Arbeit und Kapital Produktivität und Gewinn ergibt. Wer Kapital und Erträge mindert, reduziert den Output. Unrealistisches Wunschdenken, soziale Träumerei, sowie die Worte hätte, wenn und aber sind nicht Ding der AFD. Gefragt ist demnach pragmatisches Vorgehen, d.h. konstruktiver Umgang mit Formeln, Zahlen, Erfahrungswerten usw. Unsere Aufgabe ist es daher, das bisherige Objekt aufgrund dessen Mängel in Frage zu stellen, um danach zu einem neuen Ansatz zu gelangen, diesen zu konstruieren, zu bauen, zu betreiben und für weitere Reparaturen offen zu halten, um gegebenenfalls auch spätere Erfordernisse berücksichtigen zu können. Unser diesbezüglich den aktuellen und künftigen Erfordernissen Rechnung tragender Umbau der gesetzlichen Altersversicherungen beinhaltet daher einen Neuansatz bei Haupt- und Stützfunktionen.

Der Generationenvertrag

Grundforderung: Neufassung in Form vertraglicher Übernahme gegenseitiger Verantwortung zwischen den Generationen entsprechend der  heute bestehenden gesellschaftlichen Situation unter Berücksichtigung der veränderten demographischen Entwicklung.

Vertrag: Der Vertrag enthält einen Passus zur Generationengerechtigkeit, der bisher unberücksichtigt geblieben war. Vertragspartner, die nicht der für die Vertragserfüllung notwendigen Reproduktionspflicht nachkommen wollen oder können, erhalten eine um den Faktor X geringere Rente.

Begründung: Es darf nicht sein, dass vertragstreue Versicherte wegen deren Bemühung um Nachwuchs vor wie auch nach Eintritt in den Ruhestand systembedingt benachteiligt werden dadurch,  die Alterssicherung auch der Kinderlosen subventionieren zu müssen. Daher ist dringend derjenige Ausgleich im Rentensystem zu schaffen, welcher seinerzeit bereits von Ludwig Erhard gefordert wurde, dann aber leider aus wahltaktischen Überlegungen verworfen wurde. Angesichts der aktuellen und künftigen demographischen Verschiebungen ist dieser bisher unterlassene Lastenausgleich nunmehr vorzunehmen mit Augenmerk darauf, daß Versicherte ohne Kinder als Ausgleich ihrer nur teilweisen Vertragserfüllung dann eben mehr zu ihrer eigenen Alterssicherung beitragen können und müssen in dann allerdings entweder zusätzlichem Beitrag zur GRV und/oder privater Vorsorge. Parallel hierzu erwerben sie jedoch ebenfalls über Pflichtbeiträge eine ihrer nur teilweisen Vertragserfüllung angemessene Grundsicherung durch die Gemeinschaft. Dieser Ausgleich ist für alle Teilnehmer nur fair. Der oft gehörte Hinweis vorsätzlich Kinderloser, dass die Sorge um Nachwuchs reine Privatsache sei, ist nach den Grundsätzen der Staatslehre absolut unzutreffend, ja geradezu ignorant und zeugt lediglich von egoistisch überbordendem Streben nach Eigennutz. Eine vertragliche Regelung zwischen den Generationen zur gesetzlichen Altersvorsorge erfordert jedoch die soziale Verpflichtung eines jeden Teilhabers gegenüber der Gesamtgesellschaft.

Vertragsinhalt: Die zu berücksichtigenden Werte sind Richtwerte (Beispielwerte) und entsprechend den Erfordernissen anzupassen. Es gilt das Prinzip, dass die Ausführung für die Zukunft flexibel gestaltbar bleiben muß. Für die Berechnung der Renten sind derzeit im Wesentlichen die Faktoren Höhe der Beitragszahlung und die Anzahl der Beitragsjahre ausschlaggebend. Die Fertilität zählte bisher kaum. Das aber ist angesichts der demographischen Entwicklung  jetzt und in Zukunft so nicht mehr tragbar. Die Anzahl der direkten Nachfahren ist daher mit Vorrang in die Berechnung einzubeziehen. Nur die Anzahl der Nachfahren trägt die Last der Rentenfinanzierung durch direkte eigene Beiträge der Arbeitnehmer und Erwirtschaftung der vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge. Die Anzahl der Beitragszahler in das System sinkt jedoch bis 2030 dramatisch bei gleichzeitig überproportionalem Anstieg der Zahl der Leistungsbezieher. Dringend erforderlich ist daher einen Lastenausgleich im Rententopf, allerdings ohne dauerhaften Zufluss von externen Mitteln, wie Steuern, Abgaben. Die Beitrags- wie auch Rentenberechnung mag gerne nach bisherigen Kriterien Eingang finden, allerdings künftig in jedem Einzelfall bei Beitrag bzw. Rente bereinigt bzw. ergänzt unter Berücksichtigung des Fertilitätsfaktors X.
Ausgehend von der Tatsache, dass eine Fertilitätsrate von 2 für die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung von entscheidender Bedeutung ist, muss die Geburtenrate zwingend als fixer Faktor in die Berechnung der Rentenleistung einbezogen werden. Der feststehende Faktor ist als Würdigung für die Lebensleistung und Aufrechterhaltung des Generationenvertrages und aller gesetzlichen Sozialversicherung zu betrachten.
Die Fertilitätsrate hat sich inzwischen ausgehend von zum Bevölkerungserhalt benötigten 2  Kindern leider auf ca. 1,4 Kinder eingependelt. Das heißt, dass ca. 30% der Bürger sich aus der Zukunftsplanung der GRV und damit ihrer eigenen gesetzlichen Altersversorgung verabschiedet haben, ohne jedoch Einbußen ihrer späteren Rentenbezüge in Kauf nehmen zu wollen. Das kann so nicht  funktionieren, der Vertrag zwischen den Generationen wird hier einseitig nicht erfüllt und ist in dieser Form und Praxis als obsolet anzusehen. Grundpfeiler der Alterssicherungssysteme sind und bleiben die nachfolgende Generationen in ausreichender Masse und Klasse, ob gesetzlich oder privat abgesichert, denn von nichts lässt sich nichts generieren.

Hauptfunktion

Die Generierung von Nachwuchs ist die Grundlage für den Generationenvertrag und als dessen Hauptstütze im Beitragssystem zu priorisieren und daher mit Vorrang zu bewerten.

Das kann auf der Leistungsseite so aussehen :

A. Bürger, die ihren Vertrag bei Renteneintritt mit mindestens 2 Kinder voll erfüllt haben, erhalten 100% ihres erworbenen Leistungsanspruchs. Über zusätzliche Boni ab dem 3 Kind ist zu beraten und der weiteren Bevölkerungsentwicklung geschuldet.

B. Bürger, die ihren Vertrag bei Renteneintritt mit 1 Kind teilerfüllt haben, erhalten zu Beginn 85 % ihres erworbenen Anspruchs, die Ansprüche sinken im Laufe eines noch festzulegenden Zeitraumes zur Motivation für den Aufbau einer privaten Altersicherung auf 50 %, minimal die gesetzliche Grundrente.

C. Bürger, die ihren Vertrag nicht erfüllt haben, erhalten zu Beginn 70 % ihres erworbenen Anspruchs, die Ansprüche sinken im Laufe eines noch festzulegenden Zeitraumes als Motivation für den Aufbau einer privaten Altersicherung auf die gesetzliche Grundrente.

Reform / Sanierung / Ziele

Die zu treffenden Massnahmen sind defakto der längst negativen Bevölkerungsentwicklung geschuldet, wurden aber bei vorangehenden  Rentenanpassungen versäumt. Statt dessen wurden fällige Rentenanpassungen durch theoretisch späteres Renteneintrittsalter kompensiert,
d.h unabhängig von der Vertragstreue der Vertragsteilnehmer mit der Rasenmähermethode durchgeführt, alternativlos bis zum Renteneintrittsalter von 75+ Jahren ab 2030. Bei der dann durchschnittlichen Lebenserwartung von rd. 80 Jahren ist die GRV dann buchstäblich erledigt.
Besonders benachteiligt sind in dieser Konstellation die Bürger aus der Gruppe A, denn sie werden mangels der Möglichkeit ausreichend privater Vorsorge wohl bis zum letzten Atemzug arbeiten müssen. Nicht vertragstreue Mitbürger sind hier ungerechtfertigt im Vorteil, weil bei Renteneintritt durch die Gruppe A quersubventioniert.
Die beschriebene Sanierung festigt durch gezielte chirugische Einschnitte die GRV als stabiles System, dass dem Grundsatz generationenübergreifender Verantwortung wieder Rechnung trägt und weitgehend auf Beitragsbasis autark funktionieren kann. Bei voller Vertragserfüllung ergibt eine private Zusatzversicherung dann auch wieder einen echten eigenen Bonus und stellt keinen Beitrag mehr dar zur eigenen existenziellen Grundsicherung.
Die Rentenanpassung beträgt in Summe ca. 30 % und ist somit deckungsgleich mit dem rückläufigen Verhältnis auf 1 Leistungsnehmer  zu  2,2 Beitragszahler in 2030.
Entsprechend der vorgeschlagenen Änderungen wird sich das System ganzheitlich stabilisieren lassen mit künftig besserer Justierbarkeit. Gleichzeitig bleiben Beitragszahlungen seitens AN und AG fixiert und können hinsichtlich der Lebens- und Betriebsplanung besser kalkuliert werden.
Es gilt also, allen GRV-Beitragszahlern die Vorteile einer lückenlosen Vertragserfüllung im Rahmen eines runderneuerten Generationenvertrages deutlich zu machen. Natürlich verbleibt jedem die Möglichkeit, sich nach eigenen persönlichen Vorstellungen zusätzlich privat abzusichern.
Für den Fall weiteren Verschlafens einer Neuregelung schätzt Prof. Sinn vom IFO Institut die Rentenbeitragserhöhung bis 2030 nach dem hergebrachten Modell übrigens auf ca. 50 %, ausgehend von derzeit 9,45 % AN plus 9,45 % AG – es wird also höchste Zeit zum Handeln, sonst erleben wir bei der Rente den gleichen Chrash wie schon jetzt absehbar beim Euro.

Stützfunktionen - Flankierende staatliche Verpflichtungen und Massnahmen zur privaten Altersvorsorge -

Zu den staatlich flankierenden Massnahmen sind unbedingt  Steuererleichterungen bzw. der Wegfall von Steuern und Abgaben zwingend erforderlich, da sie die Bildung von privatem Eigenkapital erschweren. Für diese Massnahmen gilt der Grundsatz, je eher und mehr, desto besser.

1. Wohneigentum

Erwerb und Unterhalt von Wohneigentum zur privaten Eigennutzung ist grundsätzlich von der Grunderwerbssteuer zu befreien. Diese Steuerfreiheit ist personenbezogen für den Erwerb und bei Veräusserung desselben auf ein neues Objekt übertragbar. Die kommunalen Grundsteuern sind komplett zu streichen. Beide Steuerarten sind Landes- oder Kommunalsteuern und durch evt. andere Verteilungsschlüssel der Einkommens- oder / und Verbrauchssteuern zu ersetzen. Wohnen ( die eigene Höhle ) ist ein Grundrecht und darauf hat der Staat nicht noch Steuern zu erheben.
Neben geringeren Erwerbs- und Betriebskosten wird die Belastung bei Ortswechsel und ggf. Neuerwerb einer Immobilie nach dem Schneckenhausprinzip erleichtert . Eine veränderte Arbeitswelt erfordert eine hohe örtliche Flexibilität der Bürger. Der Staat hat dem Rechnung zu tragen. Die Wohneigentumsquote ist eine wichtige Bezugsgröße für den realen Wohlstand der Bevölkerung . Sie liegt in Deutschland mit ca. 43 % deutlich niedriger als der EU-Durchschnitt von ca. 60 %. Wohneigentum ist eine der wichtigen privaten Säulen für die persönliche Alterssicherung und effektiver Schutz vor Altersarmut.
Spekulationen und Renditen, Preisentwicklung ect. sind dagegen nicht Inhalte dieses Vorschlags und sind steuerrechtlich gesondert als Privatsache zu betrachten.

2. Produktivvermögen

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung liegt z. Zt. in Deutschland bei ca. 2 %, die Erfolgsbeteiligung bei ca. 9 % der Unternehmen. Die Steuer- und Sozialversicherungsfreibeträge für Einkommensumwandlungen sind zu erhöhen, um die Attraktivität der direkten und indirekten Kapital- und Erfolgsbeteiligungen für die Alterssicherung zu fördern. Die Anteile sind den gesetzlichen Unternehmensformen entsprechend anzupassen. Risiken der Beteiligungen sind ggf. zu versichern. Höhere Anteile am Produktivvermögen sind für Unternehmen und Mitarbeiter förderlich.
Gewinne aus Produktivität fliessen in das Unternehmen zurück und senken den Fremdkapitalbedarf bzw. stärken das Eigenkapital. Das bringt Sicherheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und generiert wiederum Wachstum, eine win - win Lösung.

3. Sonstige Vermögen und Vermögensbildung zu Alterssicherung

Bildung und Bereithaltung von Vermögenserträgen gleich welcher Art zur Alterssicherung sind bis zu einer Summe von X € steuerfrei zu stellen. Die Anlageform ist vom Versicherten frei wählbar. Entsprechende Anlagen können ab dem frühesten gesetzlichen Renteneintrittsalter aufgelöst werden. Bei vorzeitiger Auflösung erlischt der gewährte Steuervorteil und der Vermögensertrag wird nachversteuert.

4. Beschäftigung nach Renteneintritt

Die z. Zt. gültigen und zukünftig geplanten Verdienstgrenzen für "aktive" Rentner sind bezüglich der Anrechnung auf ihre Leistungen aus der GRV abzuschaffen. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten von Rentenbeziehern sind finanziell entsprechend den gültigen Abgabenverordnungen zu behandeln. Es ist absolut nicht einsichtig, dass auch Rentner mit Rentenbezügen hier benachteiligt werden. Eine ungedeckelte, sozialabgabenpflichtige Tätigkeit ist wegen der negativen Bevölkerungsentwicklung zu begrüßen. Derzeit werden Rentner dafür mit Rentenabzügen bestraft.

5. Freiwillig versichert in der GRV

Nicht gesetzlich Pflichtversicherte sollen die Möglichkeit bekommen, sich zu den Bedingungen der gesetzlich Versicherten in der GRV zu versichern. Als Mindestbeitrag ist die Höhe derjenigen Beitragszahlungen zu gewährleisten, die zum Anspruch einer Grundrente mit Eintritt des frühesten gesetzlichen Renteneintrittsalters führen. Höhere Beitragszahlungen ergeben nach dem neuen Generationenvertrag höhere Rentenanwartschaften.

Flankierende Massnahmen  - staatliche Verpflichtungen zur privaten Altersvorsorge -

Ein Hauptziel der Umbaumassnahmen ist, die Altersversorgung der Bürger auf privater Basis zu flexibilisieren und individualisieren und das GRV System zu stabilisieren. Die Bürger bekommen eine Alternative zur Gestaltung ihrer persönlichen Altersversorgung. Teile der Bevölkerung, die nicht voll inhaltlich am Generationenvertrag teilnehmen, erhalten durch staatliche Flankierung die Möglichkeit sich auf dem Grundrentenversprechen weitere private Alterssicherungen aufzubauen und den persönlichen Renteneintritt unabhängig vom gesetzlich vorgesehenen selbst zu bestimmen.
Ein weiteres Hauptziel ist, das gesetzliche Renteneintrittsalter so niedrig wie möglich zu halten. Genaue Aussagen dazu wären jetzt unredlich. Es ist erstrebenswert, das gesetzliche Eintrittsalter in 2020 bei +/- 70 Jahren zu begrenzen. Das aber ist auch nur bei absoluter Neuordnung und Flexibilisierung des gesamten Systems möglich. Sanierung und Umbau der Alterssicherungssysteme brauchen Zeit, jedoch sind die Massnahmen wegen der zunehmend engeren finanziellen Verhältnisse der GRV entschlossen und mit angemessenem Tempo durchzuführen.

Steuerliche Zuschüsse

Von staatlichen Zuschüssen in das System ist zukünftig abzusehen. Daueralimentierungen wie die sogenannten versicherungsfremden Leistungen sind nach Auslauf ersatzlos abzubauen. Sie sind zudem auf private Beteiligungsmöglichkeiten der Leistungsbezieher nach den Versicherungsbedingungen der GRV-Neu zu überprüfen und anzupassen. Das umgebaute System muss und kann insgesamt mit den eigenen Ressourcen auskommen.


Resume

Die benannten Sanierungen/Reformen sind sicherlich harte Einschnitte in das System und können von den jeweils Betroffenen durchaus als persönliche Einschnitte oder gar Beraubung empfunden werden. Die Wirklichkeit, dass es sich bisher staatlicherseits nur um Rentenversprechungen handelte, die ohne Reparatur der GRV absehbar gar nicht mehr eingehalten werden können, wird dabei leider gerne ausgeblendet. Die jeweiligen Befindlichkeiten sind daher eher der Tatsache geschuldet, dass die Regierungen der letzten zwei Jahrzehnte keine nennenswerten Reformen in Bezug auf die allen bekannte negative Bevölkerungsentwicklung unternommen haben. Notwendige Reformen sind und werden immer noch auf die lange Bank geschoben, weil jeder Politiker weiß, dass nötige Einschnitte in das soziale Netz nicht durch den Wähler honoriert werden. Die SPD hat dies mit der Agenda 2010 ja deutlich zu spüren bekommen..   Seither gilt die schädliche Devise, die Dinge einfach laufen zu lassen und jede Minireform sogleich als „großen Wurf“ zu verkaufen.

Der Bürger aber erwartet die Sicherung einer angemessene Alterssicherung ohne drastische Einschränkungen. Die hierzu dringend nötigen großen Reformen sind den Bürgern also ohne weiteren zeitlichenVerzug eindrücklich als unausweichlich zur Sicherung ihrer Renten in einem erreichbaren Rentenalter zu kommunizieren.

Die AFD ist gegen unsinnige Maßnahmen zur Euro Rettung, aber für eine künftig gerechte und auskömmliche Gestaltung unseres Rentensystems.
Der demographische Faktor schläft nicht, die AfD auch nicht.

Was dem vorliegenden Entwurf allerdings noch völlig fehlt, ist eine klare Aussage zur Beitragsbemessungsgrenze wie auch zur Hereinnahme der Selbstständigen und Freiberufler - unsere Bürgerschaft wie auch die Generationen unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft besteht ja laut Grundgesetz nicht nur aus lohnabhängigen Arbeitnehmern, oder?

- - - - - -

Vorläufiges Fazit daher:

Das von der AFD anzustrebende tatsächliche Hauptziel ist also eine grundlegende Änderung des im Sinne der Staatslehre bisher nur unvollständig formulierten Generationenvertrages, in welchem der die Haltbarkeit bestimmende Faktor Fertilität fehlte und er somit allein schon deswegen scheitern musste.

Wie nunmehr schlüssig und bis ins Detail zu entwickeln, kann ein neuer Generationenvertrag, der diesen Namen dann nach Beseitigung des bisherigen Konstruktionsfehlers auch verdienen wird, bei jeweils individuell unterschiedlichem Einbezug erfüllter, übererfüllter bzw. nicht oder nur ungenügend erfüllter Pflicht des jeweiligen Versicherten tatsächlich zu dauerhafter Heilung der gegenwärtig bereits abzusehenden Pleite der GRV führen.
Auch den Vorschlägen hinsichtlich der Stützfunktionen unter den Punkten 1 bis 5 kann man bei näherer Betrachtung nur zustimmen, da diese samt und sonders alle eigenverantwortlichen Sicherungsmaßnahmen außerhalb der GRV als unterstützungswürdig anerkennen, anstatt sie zu bestrafen.

Der Vorschlag dieser GRV Version 2.0 beseitigt konsequent den geradezu parasitären Nutzen derjenigen, welche bisher den Nachwuchs von Ehepaaren oder Alleinerziehenden samt der daraus entstehenden Lasten als deren Privatvergnügen diffamierten, selbst aber Ansprüche aus einem Vertrag herleiten, den im Sinne der Staatslehre zu erfüllen sie zuvor nicht willens oder fähig waren. Das durchzusetzen, wird in der Tat das Bohren eines Balkens bzw. eines ganzen Bündels dicker Bretter.

Dieser Entwurf zu Neufassung des Generationenvertrages ist in der Tat Alternative statt Reparatur. Sachferne Stolpergräben der jüngeren Vergangenheit sollten sich bei Vernunft und Einsicht aller  Betroffenen zuschütten lassen.

Leider ist wie bei allen grundlegenden technischen Verbesserungen erfahrungsgemäß nachgewiesene Funktionalität und erfolgreiche Markteinführung zweierlei. Es bedarf also fundierter Überzeugungsarbeit ohne ideologische Scheuklappen. Gehen wir´s an, vielleicht lösen wir in Deutschland auch dieses Problem – den „unternehmerischen“ Mut dazu haben wir in der AFD:

Der bisher grob lückenhafte und daher bereits akut versagende Generationenvertrag alter Art gehört ebenso als Schrott in die Tonne wie der Euro in seiner vertragsfern verkommenen Form.

Ein herzlicher Gruß
Mnfred  L.  Janitzky
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