Arbeit und Soziales
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Leiharbeit und Werkverträge

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Leiharbeit und Werkverträge Empty Leiharbeit und Werkverträge

Beitrag von Norbert Klein Di Aug 06, 2013 12:27 pm

Vorschlag, folgende Forderungen ins Parteiprogramm zu nehmen:

1. Abschaffung/Verbot jeglicher Leiharbeit
2. Einschränkung des Abschlusses von Werkverträgen

Begründung:

1. Kein Unternehmen benötigt die Leiharbeit als betriebswirtschaftliches Instrument. Sie ist überflüssig wie ein Kropf. Das wirtschftliche Bedürfnis der Unternehmen, bei schwankender Auftragslage auch personalmäßig "atmen" zu können, kann durch konsequente Anwendung des Teilzeit-und Befristungsgesetzes auch ohne die Einschaltung von Personalverleihern erreicht werden. Die wenigsten Firmen würden diesen Service übrigens in Anspruch nehmen, wenn sie ihn bezahlen müßten.(Die Einschaltung von zusätzlichen Zwischenhändlern verteuert ein Produkt unnötig). Da aber in dem derzeit existierenden Sytem der Leiharbeiter durch schlechtere Löhne als im Ursprungstarif indirekt die Kosten trägt, hat diese Form der modernen Sklaverei Hochkonjunktur. (Dies ist in anderen Ländern, z.B. Frankreich, anders, da dort der Leiharbeiter wegen seiner Flexibilität und der unsteten Arbeitverhältnisse mehr (ca. 10-15%) als die Stammbelegschaft verdient.) Zudem wurde durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses beim Verleiher) praktisch auf kalten Wege der Kündigungsschutz ausgehebelt.

Fazit: Das jetzige System der Leiharbeit gehört verboten.

2. Um das Ausweichen auf Werkvertragsregelungen auszuschließen, muß die Vergabe von Arbeiten ("Outsourcing") an Subunternehmen durch Abschluß von Werkverträgen im Kerngeschäftfeld (eigentlicher Unternehmenszweck des Unternehmens, z.B lt. Handelsregister/Gesellschftavertrag) unzulässig und lediglich in Nebenbereichen erlaubt sein. Beispiele: eine Bäckerei kann das Brötchenbacken nicht per Werkvertrag erledigen lassen, sondern nur durch eigenes Personal, die Wartung der Maschinen dagegen schon; ein Instalationsunternehmen kann nicht per Werkvertrag installiern lassen, wohl aber z.B. seine Buchführung erledigen lassen, etc.

Fazit: Durch Einschränkung des Werkvertragsunwesens kann der Ausbeutung von Menschen aus ganz (Süd-ost-)Europa sowohl durch deutsche als auch durch dubiose ausländische Subunternehmen ein Riegel vorgeschoben werden.

Norbert Klein

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Leiharbeit und Werkverträge Empty Leiharbeit und Werkverträge sind wichtig für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Beitrag von E.Schulte Di Aug 27, 2013 5:26 am

Dem Antrag, die Forderungen von Herrn Klein in das Parteiprogramm aufzunehmen, Leiharbeit zu verbieten und Werkverträge einzuschränken, widerspreche ich deutlich.
Leiharbeit ist erforderlich ebenso wie Werkverträge, um überhaupt noch in Deutschland, in dem Kündigungsschutz und Tarifverträge zu enorm starren Vorgaben bzw. zu hohen Branchenlöhnen führen, Handlungsspielraum zu haben und wettbewerbsfähig arbeiten zu können. Es müssen inzwischen gesetzlich sowieso die Leiharbeitnehmer praktisch genauso bezahlt werden wie Stamm-Mitarbeiter, was dazu führt, dass keiner freiwillig Leiharbeit einsetzt, wenn er nicht muß. Um Spitzen bei Aufträgen aufzufangen u.ä. benötigt man diese. Sie sind auch teurer wegen der Verwaltungsgebühren, so dass keiner aus Willkür dieses Instrument einsetzt. Leiharbeit gibt auch vielen Menschen, die alleine am Arbeitsmarkt wegen Handicaps keine Arbeit finden, die Chance, sich zu beweisen und übernommen zu werden. Daher haben die Gewerkschaften selbst zusammen mit den Arbeitgebern vor vielen Jahren bereits die Leiharbeitsfirma "start Zeitarbeit" gegründet, die sehr viel sozial Gutes bewirkt.
E.Schulte

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Leiharbeit und Werkverträge Empty Re: Leiharbeit und Werkverträge

Beitrag von Norbert Klein Mi Aug 28, 2013 2:49 am

Liebe(r) Herr/Frau Schulte,

Ihren Einwand halte ich nicht für berechtigt. Wenn Leiharbeitnehmer genau so teuer wie Stammarbeitskräfte wären und darüber hinaus noch Verwaltungsgebühren (welche meinen Sie eigentlich?) verursachen würden, wäre es betriebswirtschaftlich unsinnig, dieses Instument zu nutzen. Aus über 20-jähriger Erfahrung als Personalrefent bei einem deutschen Großunternehmen kann ich Ihnen berichten, daß Leiharbeit in den seltensten Fällen fair bezahlt wird . Die bestehenden Tarife für Leiharbeit sind ein schlechter Witz. Flexibilität bei Auftragsspitzen können Sie, wie bereits ausgeführt, durch schlichte Befristungen erreichen. Die Ausbreitung der Leiharbeit (mit der man schon vor Jahrzehnten in Japan gesellschaftspolitisch schlechte Erfahrungen gesammelt hatte), ist eine der rot-günen Visionen eines Herrn Hartz, der glücklicherweise nichts mehr zu bestimmen hat. Sie wird hoffentlich genau so verschwinden, wie dies mit der "Ich- AG" und ähnlichen Schnapsideen schon geschehen ist.

Norbert Klein

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Leiharbeit und Werkverträge Empty Leiharbeitsfirmen haben hohe soziale Aufgabe

Beitrag von E.Schulte Do Aug 29, 2013 1:23 am

Leiharbeitsfirmen tragen das komplette Risiko der Nichtbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers, qualifizieren häufig einen Leiharbeitnehmer in seiner Zeit der Nichtbeschäftigung weiter und müssen die Vermittlung des Leiharbeitnehmers in Arbeit durch eigene Mitarbeiter stemmen - daher entstehen Verwaltungskosten, die das Unternehmen, das entleiht, natürlich neben den eigentlichen Lohnkosten tragen muss.

Leiharbeitsfirmen nehmen dem Mitarbeiter die Stellensuche und -vermittlung ab und geben ihm die Chance, einen festen Arbeitsplatz zu finden, wenn es passt und die Auftragslage hergibt.

Häufig kommen Personen bei Leiharbeitsfirmen unter, die aus verschiedenen Gründen selbst nicht in der Lage sind, einen Arbeitsplatz zu finden, auch nicht einen befristeten.

Daher kommt Leiharbeitsfirmen eine hohe soziale Aufgabe zu, die man nicht verbieten sollte.

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Beitrag von Norbert Klein Do Aug 29, 2013 12:41 pm

Lieber E. Schulte,

Sie haben eine etwas romantisierende Auffassung von Leiharbeitsunternehmen bzw. privaten Arbeitsvermittlern.
Natürlich gibt es wie überall im Leben solche und so`ne (z.B halbstaatliche wie START oder von karitativen Trägern) und man sollte sich vor Verallgemeinerungen hüten.
Die meisten Verleiher betreiben ihr Geschäft allerdings nicht aus sozialen Beweggründen, sondern schlicht, um Geld/Prämien zu verdienen. Die Qualifizierungen der Leiharbeiter beschränken sich dabei auf das Notwendigste und sind auch oftmals nicht kostenlos.
Die Auslagen für Verwaltungskosten werden nicht dem Entleiher in Rechnung gestellt, sondern dadurch bestritten, daß der LAN eine wesentlich geringere Entlohnung erhält als der Stundenverrechnungssatz beträgt, den der Entleiher zu zahlen hat. Sonst wäre Leiharbeit für den Entleiher nicht so kostenvorteilhaft und würde nicht so beliebt nachgefragt.
Übrigens: ein Beschäftigungsrisiko trägt der Verleiher schon lange nicht mehr. Durch die verschiedenen "Reformen"/Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muß der LAN nicht, wie früher, unbefristet beschäftigt werden, sondern sein Vertrag kann genau so befristet werden, wie es dem Auftrags-/Entleihzeitraum entspricht. Daher: heute --> Risiko=0, (früher mußte man da etwas "kreativer" sein). Als Nebeneffekt ist damit auch gleichzeitig de facto der Kündigungschutz in Deutschland für diesen Personenkreis auf kalten Wege eingeschränkt/abgeschafft worden, das hat nur noch keiner so richtig bemerkt.
Und an das Märchen vom Sprungbrett, von einer Übernahme in die Stammbelegschaft bei guter Leistung glaubt heute auch noch kaum jemand (das geschieht vielleicht in 5% der Fälle).

Tut mir leid, wenn ich jetzt Ihre heile Welt etwas zerstört haben sollte, aber so ist das Leben nun `mal.
Ich möchte Sie auch nicht persönlich angreifen (es sei denn, Sie hätten ein Zeitarbeitsunternehmen Wink ), aber ich wende mich so engagiert gegen dieses Arbeits-/Geschäftsmodell, weil es - genau wie das Praktikantenunwesen - eines der gefährlichsten Viren ist, die auf Dauer unser gesamtes Gesellschafts-, Sozial-und Wirtschaftsleben zersetzen können. (Keine stete Beschäftigung, keine Sicherheit für Familiengründung/Hausbau, keine Perspektive, fast keine Rente).

Schönen Gruß

N.Klein

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Leiharbeit und Werkverträge Empty Lieber Leiharbeit als keine Arbeit!

Beitrag von E.Schulte Do Aug 29, 2013 11:15 pm

Sie, lieber Herr Klein, sollten vielleicht nicht nur schwarze Schafe, die es leider überall gibt, verallgemeinern!
Und zu Ihrer Beruhigung: Ich habe kein Zeitarbeitsunternehmen!

Zu den Fakten:
Sie wissen sicherlich auch, dass befristete Arbeitsverhältnisse heute arbeitsrechtlich hohen Einschränkungen unterliegen und ganz schnell zu einem Dauerarbeitsverhältnis führen, wenn man z.B. solche Verhältnisse zu lange oder mehrfach durchführt. Da kann sich ein befristeter Mitarbeiter sehr schnell einklagen als unbefristet!
Dass durch flexible Beschäftigungsformen (Befristete Arbeitsverhältnisse, Minijobs, Teilzeittätigkeiten, Zeitarbeit) das „Normalarbeitsverhältnis“ insgesamt nicht verdrängt wird, wie oft suggeriert wird, zeigt die Tatsache, dass der Anteil der „Normalarbeitnehmer“ an der Gesamtbevölkerung zwischen 2000 und 2011 konstant geblieben ist. Der Anteil der Erwerbslosen ist dagegen erfreulicherweise zurückgegangen, während sich der Anteil der Personen in flexiblen Beschäftigungsverhältnissen erhöht hat.
Dies zeigt: Bei flexibler Beschäftigung handelt es sich in der Regel um zusätzliche Beschäftigung.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Atypische Beschäftigung, Erwerbstätige in unterschiedlichen Erwerbsformen, 2013):
Im Detail:
Entwicklung der Beschäftigungsformen als Anteil an den 15- bis 64 Jährigen, in Prozent:
Normalarbeitsverhältnis: 2000: 43 %, 2011: 44 %
Selbständige: 2000: 6 %, 2011: 7 %
Flexible Beschäftigungsverhältnisse: 2000: 11 %, 2011: 15 %
Nicht erwerbstätig/arbeitslos: 2000: 40 %, 2011: 34 %

Der Anteil der Zeitarbeit an der Erwerbstätigkeit liegt in Deutschland nach den neuesten Zahlen bei lediglich 2,1 %.
(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe, Nürnberg, 2013; Statistisches Bundesamt, Erwerbstätigenrechnung, 2013.)

Im ersten Halbjahr 2012 waren zwei Drittel der neu eingestellten Zeitarbeitnehmer vorher ohne Beschäftigung, jeder Sechste davon war sogar länger als ein Jahr arbeitslos.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung: Der Arbeitsmarkt in Deutschland, Zeitarbeit in Deutschland - Aktuelle Entwicklungen, Nürnberg, 2013.)

Und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zieht in seinem Jahresgutachten 2012/13 die Schlussfolgerung:
"Insgesamt lässt sich aufgrund der Besserstellung von Zeitarbeitnehmern im Vergleich zu Arbeitslosen, der möglichen Brückenfunktion von Zeitarbeit in ein Normalarbeitsverhältnis und der Flexibilisierungspotenziale für die Unternehmen eine positive Bilanz für die Zeitarbeit ziehen."

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Leiharbeit und Werkverträge Empty Lieber keine Leiharbeit

Beitrag von Norbert Klein Fr Aug 30, 2013 11:35 am

Lieber Herr Schulte,

schönen Dank für die vielen Fakten, die Sie anführen und die ich ungeprüft als real unterstellen möchte.
Diese sind aber allenfalls ein Beweis für die heutige Situation, widerlegen aber nicht die eingangs von mir aufgestellt These, daß sich dieses Ergebnis auch ohne das Instrument der Leiharbeit durch direkte Beschäftigung erzielen ließe.
Das fortwährende Befristungen (sog. Kettenarbeitsverträge) arbeitsrechtlich zu einem Dauerarbeitsverhältnis führen können (sofern kein Sachgrund vorliegt), haben Sie richtig erkannt, aber was ist daran falsch?
Befristungen über lange Zeiträume beweisen doch, daß hier im Grunde genommen der Bedarf für ein reguläres Arbeitsverhältnis vorliegt und lediglich ein eventueller Kündigungsschutz umgangen werden soll. Dies ist aus Arbeitgebersicht natürlich nachvollziehbar, da gerade betriebsbedingte Kündigungen sehr aufwändig und unangenehm sein können. Allerdings wäre bei der Sozialauswahl annähernd der gleiche "Kundenkreis" betroffen wie bei Entleihung, nämlich die zuletzt Eingestellten.

Norbert Klein

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Leiharbeit und Werkverträge Empty Re: Leiharbeit und Werkverträge

Beitrag von Manfred L. Janitzky Mo Okt 07, 2013 3:21 am

Sehr geehrte Frau Schulte,

ausschließlich auf dem Boden der grundsätzlichen Programmatik unserer Partei AFD stehend möchte ich mich sehr entschieden hinter die mutige Argumentation des Herrn Klein stellen, ohne in den vom Problem nur ablenkenden Zahlenwirrwahr einzusteigen. Das vorgezogene Spiel mit Zahlen verstellt im gegenwärtigen Diskussionsstadium nur den Blick auf das Wesentliche der gegenwärtigen Problematik, nämlich deren Kollision mit unserem Grundgesetz.

Es geht auch bei der Frage Leiharbeit und Werkverträge in der Tat nicht nur darum, per Flickwerk oder temporär gebotener Kleinreparatur den bestehenden Zustand für die Betroffenen etwas erträglicher zu machen, sondern wie in den meisten Anliegen der AFD um Rückbesinnung auf unser Grundgesetz und gesamtgesellschaftliche Vernunft hinsichtlich künftig zuverlässigerer Wahrung von Menschenwürde und Bürgerrechten, die auch im Bereich Arbeit nicht nur mit dem Mittel einzelner Trostpflaster etwas anzuheben, sondern schlicht und einfach dringend wieder herzustellen und zu garantieren sind.

Die für wirtschaftlich begründbare Ausnahmesituationen nach den Ausführungen des Herrn Klein als zeitlich streng limitierte  vorübergehende Notmaßnahmen einzuräumenden Möglichkeiten reichen für die von Arbeitgebern geforderte Flexibilisierung völlig aus, insbesondere für kurzfristig veränderte Betriebssituationen und hieran anzupassende Beschäftigungszahlen. Jede hierüber hinausgehende Sanktionierung von Leiharbeit und Werkverträgen öffnet jedoch unweigerlich Tür und Tor zu Missbrauch. Hier beruhigend nur von Absichten bzw. Praxis sog. Schwarzer Schafe zu sprechen, verharmlost die Situation. Schwarze Schafe sind lediglich die Türöffner jeder grenzwertigen und letztlich alle Beteiligten schädigenden Entwicklung, der sich danach in der Regel auch die weißen Schafe anschließen, allein um in Konkurrenz zu gewinnträchtigerem Wirtschaften der dunkler gefärbten Schafe nicht ins betriebliche Hintertreffen zu geraten.

Was hier geboten ist und Abhilfe bringt, folgert aus Vernunft und schlichter Rückbesinnung auf unser Grundgesetz:

Beim Arbeitsverhältnis und Lohngerechtigkeit sowie beides regelnden Rechtsbestimmungen ist in unserer demokratisch verfassten Republik grundsätzlich zu verweisen und zu beachten Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wie durchaus auch auf Artikel 1 der Europäischen Sozialcharta sowie auf  Artikel 6 des Internationales Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und bezogen auf  die Basis unseres eigenen Grundgesetzes dessen Artikel 1, der die Menschenwürde allen anderen Rechten voran stellt, welche nicht nur Arbeitgebern gelten, sondern in gleicher Weise auch deren Beschäftigten.

Erklärtes Versprechen und damit auch Verpflichtung der AFD ist es,  nicht nur Fehlentwicklungen bei Währung, Rente, Familie, Bildung und Infrastruktur zu stoppen und durch vernunftsorientierte grundgesetzkonforme Regelungen zu ersetzen, sondern auch die in vergangenen Legislaturperioden vorgenommene Flickschusterei bei vermeintlich segensreichem Umbau der Arbeitswelt rückgängig zu machen, vor allem dort, wo besonders gravierende Beeinträchtigung des Arbeitsfriedens bereits entstanden ist und weiter zu entstehen droht.

Die AFD ist nicht angetreten, um hier und da an diesem oder jenem Symptom auch ein bisschen herum zu flicken, sondern um Alternativen zu entwickeln, zu finden und zu befördern, die unser in fast allen Gesellschaftsbereichen festgefahrenes Staatsschiff wieder flott machen. Nur das unterscheidet uns beim Wähler von den Altparteien.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Janitzky
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