Arbeit und Soziales
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Thesenpapier Leiharbeit und Werkverträge

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Beitrag von Norbert Klein Mo Sep 23, 2013 11:08 am

Liebe(r) Herr/Frau Schulte,

zunächst einmal möchte ich uns allen zu dem erzielten Wahlergebnis gratulieren, auch wenn sich vielleicht nicht alle Erwartungen erfüllt haben. Nun gilt es, wie Herr Dr. Behrendt anregte, nicht allzulange inne zu halten, sondern den erhaltenen Schwung weiter zügig zu nutzen.
Der Bitte an uns, ein Thesenpapier zum Themenpunkt Leiharbeit aufzustellen, möchte ich gerne Folge leisten.
Da unsere Ansichten zu dem Thema (noch) sehr unterschiedlich sind, halte ich es für sinnvoll, zwei alternative Papiere zu erstellen. Ich bin aber auch gerne bereit - wenn Sie dies für realisierbar halten - ein gemeinsames Papier vorzulegen.

Meinen Vorschlag zur Formulierung füge ich im Folgenden gleich bei:

Thesen Leiharbeit/Werkverträge

1. Arbeitnehmerüberlassung durch Leiharbeit oder mittels Werkverträgen ist (nur) bis zu einer Dauer von maximal 1 Monat zulässig. Sie ist in diesem Falle sinnvoll, da bei einer solch kurzfristigen Beschäftigung der Aufwand für die Begründung eines direkten befristeten Arbeitsverhältnisses (Personalsuche, Ausfertigen des Arbeitsvertrages, Melde-,Bescheinigungswesen etc.etc.) in keinem vernünftigen Verhältnis zur Beschäftigungsdauer steht.
Eine Verlängerung des Überlassungszeitraumes ist unzulassig, ebenso eine erneute Überlassung innerhalb eines Karenzzeitraumes von 4 Monaten.

2. Ist ein längerer Beschäftigungszeitraum vorgesehen, so ist ein reguläres befristetes Arbeitsverhältnis nach dem TzBfG zu begründen.
Bestehende Arbeitnehmerüberlassungen sind in diesen Fällen ebenfalls in (befristete) Arbeitsverhältnisse zu überführen.

3. Arbeiten in sogenannten Kerngeschäftsfeldern dürfen nicht im Wege des Werkvertrages durch Dritte oder Subunternehmen ausgeführt werden. Ausgliederungen dieser Bereiche in eigenständige Betriebe des gleichen Unternehmens/Konzerns sind ebenso unzulässig.

4. (Verdeckte) Arbeitnehmerüberlassung zum Zweck der Arbeitsvermittlung (Probearbeit, Praktika) ist als solche zu kennzeichnen und gleichfalls nur kurzfristig (bis 6 Wochen) zulässig.

Norbert Klein

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Beitrag von Norbert Klein Di Sep 24, 2013 8:52 pm

Entschuldigung.
Ich hatte versäumt, den Forderungen die Begründungen beizufügen (was wohl eher einem Thesenpapier entspricht).

A. Leiharbeit ist entbehrlich/stark einzuschränken, weil

1. das Ziel flexibler Beschäftigung auch durch befristete Arbeitsverträge erreicht werden kann und das Konstrukt damit bis auf wenige Ausnahmefälle überflüssig ist.

2. sie infolge unfairer Entlohnung und Verlagerung des Beschäftigungsrisikos auf Kosten der Beschäftigten durchgeführt wird.

3. durch ihre aktuelle Ausgestaltung der Kündigungsschutz praktisch ausgehebelt wird.

4. sie gesellschaftschädlich ist, da die Betroffenen keinerlei Planungsicherheit in wesentlichen Lebensbereichen haben (Familie, Vermögensaufbau, Alterssicherung).

5. sie nur selten zu einem festen Beschäftigungsverhältnis führt und damit zur Arbeitsvermittlung prinzipiell ungeeignet ist.


B. Werkverträge

sind in Kerngeschäftsbereichen unzulässig, soweit sie der Umgehung regulärer Beschäftigungsverhältnisse dienen.

Norbert Klein

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Beitrag von Manfred L. Janitzky Mo Okt 07, 2013 5:41 am

Sehr geehrter Herr Klein,

ausschließlich auf dem Boden der grundsätzlichen Programmatik unserer Partei AFD stehend möchte ich mich sehr entschieden hinter Ihre mutige Argumentation stellen, ohne in den vom Problem nur ablenkenden Zahlenwirrwahr einzusteigen. Das vorgezogene Spiel mit Zahlen verstellt im gegenwärtigen Diskussionsstadium nur den Blick auf das Wesentliche der gegenwärtigen Problematik, nämlich deren Kollision mit unserem Grundgesetz.

Es geht ja auch bei der Frage Leiharbeit und Werkverträge in der Tat nicht nur darum, per Flickwerk oder temporär gebotener Kleinreparatur den bestehenden Zustand für die Betroffenen etwas erträglicher zu machen, sondern wie in den meisten Anliegen der AFD um Rückbesinnung auf unser Grundgesetz und gesamtgesellschaftliche Vernunft hinsichtlich künftig zuverlässigerer Wahrung von Menschenwürde und Bürgerrechten, die auch im Bereich Arbeit nicht nur mit dem Mittel einzelner Trostpflaster etwas anzuheben, sondern schlicht und einfach dringend wieder herzustellen und zu garantieren sind.

Die für wirtschaftlich begründbare Ausnahmesituationen nach Ihren Ausführungen als zeitlich streng limitierte  vorübergehende Notmaßnahmen einzuräumenden Möglichkeiten reichen für die von Arbeitgebern geforderte Flexibilisierung völlig aus, insbesondere für kurzfristig veränderte Betriebssituationen und hieran anzupassende Beschäftigungszahlen. Jede hierüber hinausgehende Sanktionierung von Leiharbeit und Werkverträgen öffnet jedoch unweigerlich Tür und Tor zu Missbrauch. Hier beruhigend, wenn nicht sogar ablenkend nur von Absichten bzw. Praxis sog. Schwarzer Schafe zu sprechen wie Frau Schulte, verharmlost die Situation in einer Weise, welche die Notwendigkeit einer Änderung geradezu als überflüssig erscheinen ließe. Schwarze Schafe sind ja in Wahrheit lediglich nur die ersten dreisten Türöffner jeder grenzwertigen und letztlich alle Beteiligten schädigenden Entwicklung, der sich danach in der Regel auch die weißen Schafe anschließen, allein schon um in Konkurrenz zu gewinnträchtigerem Wirtschaften der dunkler gefärbten Schafe nicht ins betriebliche Hintertreffen zu geraten.

Was hier geboten ist und Abhilfe bringt, folgert aus Vernunft und schlichter Rückbesinnung auf unser Grundgesetz:

Beim Arbeitsverhältnis und Lohngerechtigkeit sowie beides regelnden Rechtsbestimmungen ist in unserer demokratisch verfassten Republik grundsätzlich zu verweisen und zu beachten Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wie durchaus auch auf Artikel 1 der Europäischen Sozialcharta sowie auf  Artikel 6 des Internationales Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und bezogen auf  die Basis unseres eigenen Grundgesetzes dessen Artikel 1, der die Menschenwürde allen anderen Rechten voran stellt, welche nicht nur Arbeitgebern gelten, sondern in gleicher Weise auch deren Beschäftigten.

Erklärtes Versprechen der AFD ist doch ausdrücklich,  nicht nur Fehlentwicklungen bei Währung, Rente, Familie, Bildung und Infrastruktur zu stoppen und durch vernunftsorientierte grundgesetzkonforme Regelungen zu ersetzen, sondern auch die in vergangenen Legislaturperioden vorgenommene Flickschusterei bei vermeintlich segensreichem Umbau der Arbeitswelt rückgängig zu machen, vor allem dort, wo besonders gravierende Beeinträchtigung des Arbeitsfriedens bereits entstanden ist und weiter zu entstehen droht.

Die AFD ist ja nicht angetreten, um hier und da an diesem oder jenem Symptom auch ein bisschen herum zu flicken, sondern um Alternativen zu entwickeln, zu finden und zu befördern, die unser in fast allen Gesellschaftsbereichen festgefahrenes Staatsschiff wieder flott machen. Nur das unterscheidet uns beim Wähler von den Altparteien.

Mit herzlichem Gruß
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Beitrag von Norbert Klein Mo Okt 07, 2013 6:24 am

Sehr geehrter Herr Janitzky,

schönen Dank für Ihre zustimmende Argumentation zu meinen Überlegungen.
Es freut mich natürlich, daß Sie (und wohl auch Herr/Frau ehoeft ?) im Wesentlichen die Tragweite des brisanten Themas ähnlich einschätzen wie ich dies tue. Zu begrüßen wäre es auch, wenn Sie die Thematik bei der avisierten 2. Zusammenkunft am 19.10. vertreten könnten, da ich leider infolge einer Terminkollision ( wir haben zeitgleich einen außerordentlichen Kreisparteitag für Rhein-Sieg ) nicht teilnehmen und meine Thesen im persönlichen Gespräch erläutern und vertreten kann.
Ich glaube zudem, das gerade der Bereich Arbeit und Soziales ein Feld ist, auf dem die AfD Profil gewinnen und zeigen kann, daß sie nicht "rechts" oder "links" ist, sondern sich bei jedem Thema in unterschiedlicher Weise ausschließlich von gesellschaftspolitischer Verantwortung, Vernuft, Logik und der Bereitschaft zu einem ausgewogenen und fairen Miteinander leiten läßt.

Es grüßt Sie freundlich

Norbert Klein

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Beitrag von Manfred L. Janitzky Mo Okt 07, 2013 8:15 am

Sehr geehrter Herr Klein,

ich denke, daß Sie sich auf mich verlassen können am 19.10.

Vor allem kommt es in der jetzigen Phase aller Themen in unserem Arbeitskreis darauf an, sich nicht schon zu Beginn unserer Arbeit im Gestrüpp bisheriger Annahmen und statistisch eher fragwürdiger Zahlen zu veheddern und dabei die eigentlichen Zielsetzungen der AFD übersehen, die dort auf Neuorientierung zielen, wo hergebrachte Auffassungen zu teilweise erheblicher Fehlentwicklung geführt haben.

Obendrein sind meines Wissens unsere Arbeitskreise auf Landesebene nicht etwa zur Ausarbeitung bereits handwerklich voll ausgereifter Fahrpläne für die politische Zukunft Deutschlands aufgerufen, sondern zur Erarbeitung von im jeweiligen LV mehrheitsfähigen Vorschlägen, sozusagen als Stimmungsbild für das, was danach von Fachleuten unserer Parteispitze mit dann auch handwerklichem Leben versehen werden werden soll. Das heißt, es sollen zunächst Richtungen erarbeitet werden, welche die erklärten Ziele unserer Partei widerspiegeln mit gedanklichem Neuansatz überall dort, wo die Karre längst sichtbar im Deck steckt. Dieses Stadium nennt sich Brainstorming und darf nicht von Beginn an mit Statistik, Pessimismus oder gar Partikularinteressen belastet werden.

Was sich als Schrott erwiesen hat, muß man entweder völlig auseinander nehmen, um es anschließend in anderer besserer Weise wieder zusammen zu setzen, oder es gehört schlicht in den Eimer, um Platz zu machen für einen Neuansatz unter konsequentem Einbezug aller künftigen Notwendigkeiten in Funktionsweise und Umfang.

Das typische Beispiel für solche Vorgehensweise ist die GRV, bei der ebenfalls nach ähnlich anfänglicher Kollision teilweise zaghaften Beharrens mit Mut zu umfassendem Umbau nunmehr sinnvoll begehbares Land in Sicht zu sein scheint. Auch dort war dies nur möglich, nachdem man sich von überkommenem Zahlenspiel zunächst erst einmal rigoros gelöst hatte. Es muß eben immer erst das Ziel abgesteckt werden, der Bau der Gleise (das sind dann Zahlen und Berechnungen) erfolgt dann danach seitens der hierfür geeigneteren Fachleute. Im Grunde das Gleiche wie beim Hausbau: Erst muß der Architekt tätig werden, danach erst der Bauingenieur. Und was nicht geht, sagt der Statiker mit entsprechender Empfehlung zu partieller Verbesserung, die nicht etwa das Ziel verändert, sondern nur zuverlässiger erreichbar macht.

Mit herzlichem Gruß

Manfred Janitzky
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