Thesenpapier pro Leiharbeit und Werkverträge
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Thesenpapier pro Leiharbeit und Werkverträge
Lieber Herr Klein,
vielen Dank für Ihr Thesenpapier. Grundsätzlich fände ich es schön, wenn wir ein gemeinsames Papier vorlegen könnten, doch kann ich leider Ihren Thesen so gar nicht zustimmen. Daher bin ich Ihrem Vorschlag gefolgt und habe ein zweites Thesenpapier entworfen, das hier folgt und auch noch einmal als pdf-Datei angehängt ist:
Thesenpapier pro Leiharbeit und Werkverträge – Entwurf Elisabeth Schulte 29.09.2013
Zeitarbeit und Werkverträge sind ein wichtiges Instrument in der Wirtschaft, um im Rahmen eines generell sehr arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsschutzes in Deutschland wenigstens noch einige Möglichkeiten der Flexibilisierung zu haben, um gerade in Anbetracht der immer unsichereren Planungsmöglichkeiten an den höchst volatilen Märkten im Wettbewerb bestehen zu können.
Folgende Argumente sprechen für die Beibehaltung der heutigen Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge:
Leiharbeit und Werkverträge sind eine von vielen Möglichkeiten der Arbeit. Jede Möglichkeit mehr bietet Menschen eine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere solchen mit geringer Qualifizierung oder anderen Handicaps.
Insgesamt spielt Leiharbeit auf dem Arbeitsmarkt nur eine sehr geringe Rolle (Ende 2012 NRW: 2,7 % aller Beschäftigten).
Zwei Drittel der Leiharbeitnehmer war vorher arbeitslos oder noch nirgendwo beschäftigt, d.h. begannen ihren beruflichen Weg mit Zeitarbeit. Insbesondere sie erhalten hier eine Chance, die sie sonst nicht bekämen.
Immer mehr junge Menschen gehen ganz bewusst in Zeitarbeit, um verschiedene Arbeitgeber kennen zu lernen und sich dann erst für eine Dauerstelle zu entscheiden.
Unternehmen benötigen Möglichkeiten der flexiblen Beschäftigung, um Auftragsspitzen abzudecken. Dafür benötigen sie je nach Fall auch einen schnellen Arbeitsstart und ggf. auch wieder eine kurzfristige Beendigung, deren Zeitpunkt aber nicht planbar ist. Daher ist Leiharbeit auch kein Ersatz für befristete Arbeitsverhältnisse, bei denen ganz bestimmte Regeln eingehalten werden müssen.
Die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer sind in letzter Zeit bereits deutlich verbessert worden, auch über Tarifverträge.
Werkverträge sind ebenfalls unerlässlich in einer hoch arbeitsteiligen und spezialisierten Arbeitswelt. Im internationalen Wettbewerb ist eine Zusammenarbeit von Spezialisten erforderlich, wofür die Werkverträge genutzt werden. Unternehmen vergeben Aufträge an Firmen, die bestimmte Dienstleistungen und Werke besser und effizienter erbringen können.
Arbeitnehmer, die über Werkverträge eingesetzt werden, sind voll vom Arbeitsrecht geschützt.
Der Einsatz von sogenannten Scheinwerkverträgen ist bereits heute illegal. Neue Gesetzt sind nicht erforderlich – die bestehenden Kontrollmöglichkeiten müssen konsequent umgesetzt werden.
vielen Dank für Ihr Thesenpapier. Grundsätzlich fände ich es schön, wenn wir ein gemeinsames Papier vorlegen könnten, doch kann ich leider Ihren Thesen so gar nicht zustimmen. Daher bin ich Ihrem Vorschlag gefolgt und habe ein zweites Thesenpapier entworfen, das hier folgt und auch noch einmal als pdf-Datei angehängt ist:
Thesenpapier pro Leiharbeit und Werkverträge – Entwurf Elisabeth Schulte 29.09.2013
Zeitarbeit und Werkverträge sind ein wichtiges Instrument in der Wirtschaft, um im Rahmen eines generell sehr arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsschutzes in Deutschland wenigstens noch einige Möglichkeiten der Flexibilisierung zu haben, um gerade in Anbetracht der immer unsichereren Planungsmöglichkeiten an den höchst volatilen Märkten im Wettbewerb bestehen zu können.
Folgende Argumente sprechen für die Beibehaltung der heutigen Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge:
Leiharbeit und Werkverträge sind eine von vielen Möglichkeiten der Arbeit. Jede Möglichkeit mehr bietet Menschen eine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere solchen mit geringer Qualifizierung oder anderen Handicaps.
Insgesamt spielt Leiharbeit auf dem Arbeitsmarkt nur eine sehr geringe Rolle (Ende 2012 NRW: 2,7 % aller Beschäftigten).
Zwei Drittel der Leiharbeitnehmer war vorher arbeitslos oder noch nirgendwo beschäftigt, d.h. begannen ihren beruflichen Weg mit Zeitarbeit. Insbesondere sie erhalten hier eine Chance, die sie sonst nicht bekämen.
Immer mehr junge Menschen gehen ganz bewusst in Zeitarbeit, um verschiedene Arbeitgeber kennen zu lernen und sich dann erst für eine Dauerstelle zu entscheiden.
Unternehmen benötigen Möglichkeiten der flexiblen Beschäftigung, um Auftragsspitzen abzudecken. Dafür benötigen sie je nach Fall auch einen schnellen Arbeitsstart und ggf. auch wieder eine kurzfristige Beendigung, deren Zeitpunkt aber nicht planbar ist. Daher ist Leiharbeit auch kein Ersatz für befristete Arbeitsverhältnisse, bei denen ganz bestimmte Regeln eingehalten werden müssen.
Die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer sind in letzter Zeit bereits deutlich verbessert worden, auch über Tarifverträge.
Werkverträge sind ebenfalls unerlässlich in einer hoch arbeitsteiligen und spezialisierten Arbeitswelt. Im internationalen Wettbewerb ist eine Zusammenarbeit von Spezialisten erforderlich, wofür die Werkverträge genutzt werden. Unternehmen vergeben Aufträge an Firmen, die bestimmte Dienstleistungen und Werke besser und effizienter erbringen können.
Arbeitnehmer, die über Werkverträge eingesetzt werden, sind voll vom Arbeitsrecht geschützt.
Der Einsatz von sogenannten Scheinwerkverträgen ist bereits heute illegal. Neue Gesetzt sind nicht erforderlich – die bestehenden Kontrollmöglichkeiten müssen konsequent umgesetzt werden.
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E.Schulte- Anzahl der Beiträge : 13
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Zum Thesenpapier pro Leiharbeit und Werkverträge
Mit Interesse habe ich das Thesenpapier gelesen und kann festhalten, dass diese Forderungen nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat!
Vor den HartzIV-Gesetzen nutzten die Unternehmen die Leiharbeit wirklich um Leistungsspitzen abzubauen. Nach der Flexibilisierung durch die HartzIV-Gesetze ging es den Unternehmen darum die Lohnkosten zu senken. Dies ist auch anhand der anliegenden Graphik (Zunahme Leiharbeit) erkennbar da ich nicht glaube, dass sich Auftragsspitzen in den Unternehmen analog verhalten haben.
Heute dient die Leiharbeit und auch die Werkverträge zur Gewinnmaximierung!
Nachstehend ein Beispiel von AUDI, vorgestellt in Frontal:
1. Festangestellter Bandmitarbeiter:
Einkommen ca. 55.000,-€ (incl. Weihnachts.- / Urlaubsgeld), zusätzlich innerbetriebliche Altersversorgung und Gewinnbeteiligung!
2. Betriebswirtin (Leiharbeiterin)
Einkommen ca. 40.000,-€, erhält keine der o. g. Zusatzleistungen
3. Bandmitarbeiter mit Werkvertrag
Einkommen ca. 20.000,-€ und erhält auch keine weiteren Zusatzleistungen (lt. der Darstellung in Frontal arbeitet dieser Mitarbeiter direkt neben den Mitarbeiter unter 1.)
Sollten also Unternehmen Flexibilisierung benötigen, müssen sie hierfür einen Preis bezahlen, der höher ist als bei den Festangestellten! Aus meinem Berufsleben weiß ich, dass es auch früher in den Industrieunternehmen festangestellte Springer (überall einsetzbar) gab. Das Einkommen dieser Mitarbeiter war erheblich höher als das der anderen Mitarbeiter.
Es kann nicht sein, dass Unternehmen durch den Einsatz von mehr Leiharbeit oder von mehr Werkverträgen die Boni der Vorstände verdienen! Flexibilität hat Ihren Preis!
Vor den HartzIV-Gesetzen nutzten die Unternehmen die Leiharbeit wirklich um Leistungsspitzen abzubauen. Nach der Flexibilisierung durch die HartzIV-Gesetze ging es den Unternehmen darum die Lohnkosten zu senken. Dies ist auch anhand der anliegenden Graphik (Zunahme Leiharbeit) erkennbar da ich nicht glaube, dass sich Auftragsspitzen in den Unternehmen analog verhalten haben.
Heute dient die Leiharbeit und auch die Werkverträge zur Gewinnmaximierung!
Nachstehend ein Beispiel von AUDI, vorgestellt in Frontal:
1. Festangestellter Bandmitarbeiter:
Einkommen ca. 55.000,-€ (incl. Weihnachts.- / Urlaubsgeld), zusätzlich innerbetriebliche Altersversorgung und Gewinnbeteiligung!
2. Betriebswirtin (Leiharbeiterin)
Einkommen ca. 40.000,-€, erhält keine der o. g. Zusatzleistungen
3. Bandmitarbeiter mit Werkvertrag
Einkommen ca. 20.000,-€ und erhält auch keine weiteren Zusatzleistungen (lt. der Darstellung in Frontal arbeitet dieser Mitarbeiter direkt neben den Mitarbeiter unter 1.)
Sollten also Unternehmen Flexibilisierung benötigen, müssen sie hierfür einen Preis bezahlen, der höher ist als bei den Festangestellten! Aus meinem Berufsleben weiß ich, dass es auch früher in den Industrieunternehmen festangestellte Springer (überall einsetzbar) gab. Das Einkommen dieser Mitarbeiter war erheblich höher als das der anderen Mitarbeiter.
Es kann nicht sein, dass Unternehmen durch den Einsatz von mehr Leiharbeit oder von mehr Werkverträgen die Boni der Vorstände verdienen! Flexibilität hat Ihren Preis!
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ehoeft- Anzahl der Beiträge : 19
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Re: Thesenpapier pro Leiharbeit und Werkverträge
Sehr geehrte Frau Schulte,
ich möchte mich sehr entschieden und fest auf dem Boden der grundsätzlichen Programmatik unserer Partei AFD hinter die mutige Argumentation des Herrn Klein stellen, ohne in den vom Problem nur ablenkenden Zahlenwirrwahr einzusteigen.
Es geht nämlich auch bei der Frage Leiharbeit und Werkverträge nicht darum, per Flickwerk oder temporär gebotener Kleinreparatur den bestehenden Zustand für die Betroffenen etwas erträglicher zu machen, sondern wie in den meisten Anliegen der AFD um Rückbesinnung auf unser Grundgesetz und gesamtgesellschaftliche Vernunft hinsichtlich künftig zuverlässigerer Wahrung von Menschenwürde und Bürgerrechten, die auch im Bereich Arbeit nicht nur mit dem Mittel einzelner Trostpflaster etwas anzuheben, sondern schlicht und einfach dringend wieder herzustellen und zu garantieren sind.
Die für wirtschaftlich begründbare Ausnahmesituationen nach den Ausführungen des Herrn Klein als zeitlich streng limitierte vorübergehende Notmaßnahmen einzuräumenden Möglichkeiten reichen für die von Arbeitgebern geforderte Flexibilisierung völlig aus, insbesondere für kurzfristig veränderte Betriebssituationen und hieran anzupassende Beschäftigungszahlen. Jede hierüber hinausgehende Sanktionierung von Leiharbeit und Werkverträgen öffnet jedoch unweigerlich Tür und Tor zu Missbrauch. Hier beruhigend nur von Absichten bzw. Praxis sog. Schwarzer Schafe zu sprechen, verharmlost die Situation. Schwarze Schafe sind lediglich die Türöffner jeder grenzwertigen und letztlich alle Beteiligten schädigenden Entwicklung, der sich danach in der Regel auch die weißen Schafe anschließen, allein um in Konkurrenz zu gewinnträchtigerem Wirtschaften der dunkler gefärbten Schafe nicht ins betriebliche Hintertreffen zu geraten.
Was hier dringend geboten ist und Abhilfe bringt, folgert aus Vernunft und schlichter Rückbesinnung auf unser Grundgesetz:
Beim Arbeitsverhältnis und Lohngerechtigkeit sowie beides regelnden Rechtsbestimmungen ist in unserer demokratisch verfassten Republik grundsätzlich zu verweisen und zu beachten Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wie durchaus auch auf Artikel 1 der Europäischen Sozialcharta sowie auf Artikel 6 des Internationales Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und bezogen auf die Basis unseres eigenen Grundgesetzes dessen Artikel 1, der die Menschenwürde allen anderen Rechten voran stellt, welche nicht nur Arbeitgebern gelten, sondern in gleicher Weise auch deren Beschäftigten.
Erklärte Verpflichtung der AFD ist es, nicht nur Fehlentwicklungen bei Währung, Rente, Familie, Bildung und Infrastruktur zu stoppen und durch vernunftsorientierte grundgesetzkonforme Regelungen zu ersetzen, sondern auch die in vergangenen Legislaturperioden vorgenommene Flickschusterei bei vermeintlich segensreichem Umbau der Arbeitswelt rückgängig zu machen, vor allem dort, wo besonders gravierende Beeinträchtigung des Arbeitsfriedens bereits entstanden ist und weiter zu entstehen droht.
Die AFD ist nicht angetreten, um hier und da an diesem oder jenem Symptom auch ein bisschen herum zu flicken, sondern um Alternativen zu entwickeln, zu finden und zu befördern, die unser in fast allen Gesellschaftsbereichen festgefahrenes Staatsschiff wieder flott machen. Nur das unterscheidet uns von den Altparteien.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Janitzky
ich möchte mich sehr entschieden und fest auf dem Boden der grundsätzlichen Programmatik unserer Partei AFD hinter die mutige Argumentation des Herrn Klein stellen, ohne in den vom Problem nur ablenkenden Zahlenwirrwahr einzusteigen.
Es geht nämlich auch bei der Frage Leiharbeit und Werkverträge nicht darum, per Flickwerk oder temporär gebotener Kleinreparatur den bestehenden Zustand für die Betroffenen etwas erträglicher zu machen, sondern wie in den meisten Anliegen der AFD um Rückbesinnung auf unser Grundgesetz und gesamtgesellschaftliche Vernunft hinsichtlich künftig zuverlässigerer Wahrung von Menschenwürde und Bürgerrechten, die auch im Bereich Arbeit nicht nur mit dem Mittel einzelner Trostpflaster etwas anzuheben, sondern schlicht und einfach dringend wieder herzustellen und zu garantieren sind.
Die für wirtschaftlich begründbare Ausnahmesituationen nach den Ausführungen des Herrn Klein als zeitlich streng limitierte vorübergehende Notmaßnahmen einzuräumenden Möglichkeiten reichen für die von Arbeitgebern geforderte Flexibilisierung völlig aus, insbesondere für kurzfristig veränderte Betriebssituationen und hieran anzupassende Beschäftigungszahlen. Jede hierüber hinausgehende Sanktionierung von Leiharbeit und Werkverträgen öffnet jedoch unweigerlich Tür und Tor zu Missbrauch. Hier beruhigend nur von Absichten bzw. Praxis sog. Schwarzer Schafe zu sprechen, verharmlost die Situation. Schwarze Schafe sind lediglich die Türöffner jeder grenzwertigen und letztlich alle Beteiligten schädigenden Entwicklung, der sich danach in der Regel auch die weißen Schafe anschließen, allein um in Konkurrenz zu gewinnträchtigerem Wirtschaften der dunkler gefärbten Schafe nicht ins betriebliche Hintertreffen zu geraten.
Was hier dringend geboten ist und Abhilfe bringt, folgert aus Vernunft und schlichter Rückbesinnung auf unser Grundgesetz:
Beim Arbeitsverhältnis und Lohngerechtigkeit sowie beides regelnden Rechtsbestimmungen ist in unserer demokratisch verfassten Republik grundsätzlich zu verweisen und zu beachten Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wie durchaus auch auf Artikel 1 der Europäischen Sozialcharta sowie auf Artikel 6 des Internationales Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und bezogen auf die Basis unseres eigenen Grundgesetzes dessen Artikel 1, der die Menschenwürde allen anderen Rechten voran stellt, welche nicht nur Arbeitgebern gelten, sondern in gleicher Weise auch deren Beschäftigten.
Erklärte Verpflichtung der AFD ist es, nicht nur Fehlentwicklungen bei Währung, Rente, Familie, Bildung und Infrastruktur zu stoppen und durch vernunftsorientierte grundgesetzkonforme Regelungen zu ersetzen, sondern auch die in vergangenen Legislaturperioden vorgenommene Flickschusterei bei vermeintlich segensreichem Umbau der Arbeitswelt rückgängig zu machen, vor allem dort, wo besonders gravierende Beeinträchtigung des Arbeitsfriedens bereits entstanden ist und weiter zu entstehen droht.
Die AFD ist nicht angetreten, um hier und da an diesem oder jenem Symptom auch ein bisschen herum zu flicken, sondern um Alternativen zu entwickeln, zu finden und zu befördern, die unser in fast allen Gesellschaftsbereichen festgefahrenes Staatsschiff wieder flott machen. Nur das unterscheidet uns von den Altparteien.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Janitzky
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