Arbeit und Soziales
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Thesen zur Krankenversicherung

Nach unten

Thesen zur Krankenversicherung Empty Thesen zur Krankenversicherung

Beitrag von ehoeft So Okt 06, 2013 5:55 am

Thesen zur Krankenversicherung

Bei meinen nachfolgenden Thesen geht es im Wesentlichen darum, einen Gerechtigkeitsbezug zwischen Mittelherkunft und Mittelverwendung herzustellen.

Gleichzeitig geht es darum, dem Bürger kurz und klar aufzuzeigen, dass wir Missstände erkennen und sie auch ansprechen, um damit auch unseren zukünftigen Wahlerfolg abzusichern.

Die weitere Ausarbeitung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Präambel (siehe Herr Rubbert):

Wir stehen für ein freiheitliches Gesundheitssystem, das Solidarität und Eigenverantwortung verbindet und eine flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Bevölkerungsschichten sicherstellt.
Die Alternative für Deutschland unterstützt das traditionell gewachsene, duale Gesundheitssystem mit der Aufteilung in gesetzliche und private Krankenversicherungen. Gesetzliche wie auch private Krankenversicherer sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems und fördern Innovation im Gesundheitswesen.

Das Gesundheitssystem dient dem Patienten. Daher sollen die Bedarfe der Patienten und der Gemeinschaft der Versicherten im Mittelpunkt politischen Handelns stehen. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Arzt frei zu wählen. Der freiheitliche Charakter der ärztlichen Tätigkeit muss erhalten bleiben.
Die AfD unterstützt den qualitativen Wettbewerb im Gesundheitswesen. Den gesetzlichen Krankenversicherungen soll durch Rückübertragung von Beitragssatzkompetenzen mehr Spielraum für Wettbewerb eröffnet werden.

Duales Gesundheitssystem (Auszüge Herr Rubbert)

Die Alternative für Deutschland setzt sich für die Beibehaltung des derzeitigen dualen Gesundheitssystems ein. Einer ungleichen Behandlung von Patienten etwa durch längere Wartezeiten für GKV-Versicherte („Zwei-Klassen-Medizin“) treten wir genauso entschieden entgegen wie einer staatlichen Einheitsversicherung („Bürgerversicherung“).

Jeder Versicherte soll frei zwischen GKV und PKV einmalig wählen können. Da sich die GKV auf die Solidargemeinschaft stützt, hat der Versicherte bei einem Wechsel von der GKV zur PKV schriftlich zu bestätigen, dass er zukünftig und in jeder Lebenssituation im Gesundheitswesen keinen Anspruch mehr gegenüber der Solidargemeinschaft erhebt.

Mittelherkunft

1. GKV

Analog der heutigen Situation werden die Beitragsmittel bis zur Bemessungsgrenze (zukünftig ist die Bemessungsgrenze der GKV der RV gleich zu setzen) hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.  Der derzeitige alleinige Beitrag der Arbeitnehmer für das Krankengeld wird aufgehoben und wird zukünftig wieder in den Gesamtbeitrag eingebunden und damit auch jeweils hälftig bezahlt.

Arbeitnehmer die an einer innerbetrieblichen Altersvorsorge teilnehmen und vor der Rücklage von Einkommensanteilen bereits bis zur Bemessungsgrenze Beiträge entrichtet haben, dürfen bei der Auszahlung dieses Ruhekapitals nicht erneut mit KV-Beiträgen belastet werden.
 
Der Krankenkassenbeitrag für die Rentner erfolgt auf die gleiche Weise und wird jeweils zur Hälfte von der RV und vom Rentner getragen. Sollte der Beitrag für das Krankengeld nicht in den Gesamtbeitrag integriert werden, wird der Rentner von dem Zusatzbeitrag freigestellt, da er kein Krankengeld beziehen kann.

Die Beiträge werden nicht mehr einem Gesundheitsfond zugeordnet, sondern stehen wie früher der jeweiligen Krankenkasse zu, um sich einen Preis.-, Leistungs.- und / oder Qualitätswettbewerb zu stellen.

2. PKV

Die Kalkulation der Beiträge für die PKV erfolgt nach privatwirtschaftlicher Kalkulation unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation.

Mittelverwendung

Die Leistungen der jeweiligen GKV stehen auf Basis und im Sinne der deutschen Familienversicherung nur den Beitragszahlern zu! Anderslautende und dem deutschen Familienbegriff entgegen stehende Sozialabkommen mit anderen Staaten (s. Türkei) sind aufzukündigen.

Ein Leistungskatalog ist zukünftig zu erarbeiten.

Sonstiges

Für versicherungsfremde bzw. beitragsfremde Leistungen die gesellschaftspolitisch gewollt sind (z. B. Flüchtlinge, Asylanten, ALGII-Empfänger etc.), ist analog dem heutigen Gesundheitsfond ein Steuertopf aufzubauen, der entweder über Steuern von der gesamten Bevölkerung  oder von allen Erwerbsstätigen (ca. 41 Mio.) und nicht nur von den Beitragszahlern der GKV (ca. 29 Mio.) gefüllt wird.

ehoeft

Anzahl der Beiträge : 19
Anmeldedatum : 04.07.13
Alter : 72
Ort : Bielefeld

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten