Arbeit und Soziales
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Nächstes Treffen am 19. Okt. 2013, 10:00 Uhr, in Düsseldorf

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Beitrag von Behrendt Di Okt 08, 2013 4:35 am

Liebe Mitstreiter für Arbeit und Soziales,
die ersten Anmeldungen für unserer Treffen am Samstag, den 19. Okt. 2013, 10:00 Uhr,  trudeln ein. Ich habe jetzt auch die Bestätigung für einen Versammlungsort, der gar nicht so leicht zu finden war: Wir treffen uns also im ArabesQ, Ludenbergstr. 1-1a, 40629 Düsseldorf [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]  Ein großer Parkplatz befindet sich gegenüber vom Restaurant.

Von Herrn Höft erreichte mich folgende Bitte, die ich nachfolgend gerne weiterleite. Wer helfen kann, möge sich unmittelbar bei Herrn Höft [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
melden.

Sehr geehrter Dr. Behrendt,
da ich am Diensttag den 8.10.2013 ein Hand-OP haben werde, bin ich nicht sicher, ob ich am 19.10.2013 aufgrund einer bandagierten Hand fahrtüchtig sein werde.
Ich möchte Sie daher bitten, bei den Teilnehmern auch abzufragen, ob einzelne Teilnehmer auf Ihren Laptops eine der nachstehenden Video- Chat-Funktionalität;
1. über Google-Mail
2. oder ooVoo
3. oder Skype
installiert haben und mich dann gegebenenfalls über den entsprechenden Laptop dazu  buchen können.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bereits an dieser Stelle bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
      Erhard Höft

Herr Gluth hat negative Erfahrungen mit der Beantragung von  ALG I / Harz IV / Insolvenzgeld gemacht. Das Thema paßt zu unserem Themenkomplex Nr. 5, für den sich leider noch kein „Federführender“ gefunden hat. Frage : Wer will sich diesem Thema annehmen und auch gleich auf die Fragen von Herrn Gluth eingehen?
Diese Info stelle ich ins Forum und schicke sie wieder vorsichtshalber auch per E-Mail an alle.
Beste Grüße
Hermann Behrendt

Von: Frank Gluth [mailto:frankgluth@web.de]
Gesendet: Sonntag, 6. Oktober 2013 16:00
An: AK Arbeit Dr. Hermann Behrendt
Betreff: Aw: AW: Fwd: ALG I / Harz IV / Insolvenzgeld ->> Beangtragung

Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt,

hier meine Gedanken, wo ich Handlungsbedarf zu diesen Themen sehe.

1. Insolvenzgeld
Bei Insolvenz des Arbeitgebers wird in der Regel nach drei Monaten nach Insolvenzeröffnung das Insolvenzgeld rückwirkend gezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bürger auf Zahlung ALG II angewiesen. Wenn allersdings die Insolvenzeröffnung nicht nachgewiesen werden kann (was u.U. eine längere Zeit dauern kann), erhält man von dort auch keine Zahlung.
Andererseits ist aber der Arbeitnehmer trotz Insolvenz verpflichtet, weiterhin arbeiten zu gehen, was unmöglich ist, wenn das Insolvenzgeld nicht von Anfang an gezahlt wird, denn nicht jeder Bürger kann bis zu drei Monate finanziell überbrücken.
Eine Zahlung von ALG II ist zwar dann hilfreich aber wesentlich zu niedrig um sowohl den Lebensunterhalt wie auch die Kosten für Benzin tragen zu können, denn manche Pendler müssen 50 km und mehr bis zur Arbeitsstelle in Kauf nehmen. Hier sollte eine Hilfestellung in Höhe des Nettogehaltes erfolgen.
2. Weiterbewilligung ALG II
Den krassesten Fall zwecks Weiterbewilligung ALG II ersehen Sie bitte beigefügtem WinRAR-Archiv, der mir bewiesen hat, daß die Agenturen für Arbeit den Bürgern nicht wirklich helfen, sondern eher "verhungern" lassen !
3. Finanzielle Hilfestellung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
Ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitslosigkeit erhält der Bürger seitens der Agenturen für Arbeit zu recht kein ALG I oder ALG II mehr.
Wenn man allerdings die 1. Gehaltszahlung zum 15. des übernächsten Monats erhält, wie soll der Bürger den Zeitraum bis zu diesem Zeitpunkt bestreiten ??
Beispiel:
Beendigung der Arbeitslosigkeit: 31. März
Beginn der neuen Arbeitsstelle: 01. April
1. Ende Zahlung ALG I (nachschüssige Zahlung für März): 31. März
Der Bürger muß mit dem ALG I bis zum 15. Mai  (= 1 1/2 Monate) trotz erhöhter Kosten (Pendler) seinen Lebensunterhalt bestreiten
2. Ende Zahlung ALG II (vorschüssig für März): 01. März
Der Bürger muß mit dem ALG II für März trotz erhöhter Kosten (Pendler) seinen Lebensunterhalt für die Monate März, April und die 1. Hälfte Mai bestreiten
(= 2 1/2 Monate)
Eine Überbrückung / Hilfestellung seitens der Agenturen für Arbeit ist nicht mehr gegeben.

Mit freundlichem Gruß
--
Frank D. Gluth
Haster Aue 7
42857 Remscheid
Mobil: 0177 - 67 921 54
FAX: 0 32 12 - 67 921 54
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Beitrag von Norbert Klein Mi Okt 09, 2013 2:24 am

@ Herrn Gluth

Sehr geehrter Herr Gluth,

die Konsequenz, die aus Ihren Schilderungen - die ich ohne "Fakten-Check" als zutreffend unterstelle - erwachsen muß, kann doch nur sein, daß in allen Fällen (Insolvenz,ALGI,II) zunächst die Fortgewährung der bisherigen Zahlung zu fordern ist. Eventuell überzahlte Beträge sind dann halt in der Folge zurückzuzahlen. Dabei ist dann in Kauf zu nehmen, daß das Risiko der Rückforderung bei der Arbeitsverwaltung liegt. Das dürfte aber gering und tragbar sein.

So oder so ähnlich könnte daraus ein Thesenpunkt werden.

Freundliche Grüße
Norbert Klein

Norbert Klein

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