Europäische Sozialcharta
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Europäische Sozialcharta
Wie stellen wir uns zu europäischen Sozialcharta auf, die Deutschland zwar unterschrieben aber nur teilweise ratifiziert hat?
Selbst die derzeitige Ministerin für Arbeit und Soziales musste zugeben, dass Deutschland gegen mindestens einen, der selbst festgelegten Punkte, verstößt.
denn: Aufstockung ist kein Arbeitsentgelt.
Zitat
Artikel 4
Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
Um die wirksame Ausübung des Rechts auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien,
1 ) das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen
angemessenen Lebensstandard zu sichern;
als Anhang die komplette europäische Sozialcharta
editiert: da ich bisher keine Möglichkeit gefunden habe ein pdf anzuhängen hier der Link zum Dokument
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/163.htm
.
Selbst die derzeitige Ministerin für Arbeit und Soziales musste zugeben, dass Deutschland gegen mindestens einen, der selbst festgelegten Punkte, verstößt.
denn: Aufstockung ist kein Arbeitsentgelt.
Zitat
Artikel 4
Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
Um die wirksame Ausübung des Rechts auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien,
1 ) das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen
angemessenen Lebensstandard zu sichern;
als Anhang die komplette europäische Sozialcharta
editiert: da ich bisher keine Möglichkeit gefunden habe ein pdf anzuhängen hier der Link zum Dokument
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/163.htm
.
bj- Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13
Re: Europäische Sozialcharta
Naja, solange ausländische Firmen den Zuschlag bekommen, um arbeiten in Deutschland auszuführen,
wird es immer so was geben wie den Fall hier. http://www.handwerksblatt.de/handwerk/lohndumping-im-kreis-heinsberg-2-30-euro-stundenlohn-21029.html
Wie sollen dt. Firmen dagegen halten. Hier wird gegen geltendes Recht verstoßen bis die Ärzte kommen.
Da wird in € Land gemogelt wo es nur geht. Solchen Firmen sollten sehr hohe Strafen aufgebürdet werden und die Betreiber der Firmen gehören hinter Gittern.
wird es immer so was geben wie den Fall hier. http://www.handwerksblatt.de/handwerk/lohndumping-im-kreis-heinsberg-2-30-euro-stundenlohn-21029.html
Wie sollen dt. Firmen dagegen halten. Hier wird gegen geltendes Recht verstoßen bis die Ärzte kommen.
Da wird in € Land gemogelt wo es nur geht. Solchen Firmen sollten sehr hohe Strafen aufgebürdet werden und die Betreiber der Firmen gehören hinter Gittern.
RE: Europäische Sozialcharta
Deutschland hat nicht ratifiziert, weil das Abkommen in wenigen Teilen ( Recht auf Arbeit im Beruf) nicht Grundgesetz konform ist. Die Sozialcharta ist eine NGO Vereinbarung.
Wir sollten und erstmal raushalten und auf das Grundgesetz hinweisen.
Wir sollten und erstmal raushalten und auf das Grundgesetz hinweisen.
gleissner- Anzahl der Beiträge : 54
Anmeldedatum : 06.07.13
Re: Europäische Sozialcharta
gleissner schrieb:Deutschland hat nicht ratifiziert, weil das Abkommen in wenigen Teilen ( Recht auf Arbeit im Beruf) nicht Grundgesetz konform ist. Die Sozialcharta ist eine NGO Vereinbarung.
Wir sollten und erstmal raushalten und auf das Grundgesetz hinweisen.
Stimmt so nicht.
Jeder Staat musste sich zu 64 von 96 Punkten verpflichten. Das Recht auf Arbeit wurde von Deutschland aufgrund der GG Widrigkeit nicht aufgenommen, hat sich aber u.a. zu Artikel 4 Abs. 1 verpflichtet.
bj- Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13
Recht auf Arbeit-Sozialcharta
Ich habe schon im Studium nicht verstanden, warum ein Recht auf Arbeit eigentlich nicht grundgesetzkonform sein soll ... und ich verstehe es immer noch nicht (`mal abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, es wirklich zu garantieren).
Bei anderen Grundbedürfnissen eines menschenwürdigen Lebens (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Information usw.) ist man doch auch nicht so zimperlich und sieht das völlig anders.
Bei anderen Grundbedürfnissen eines menschenwürdigen Lebens (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Information usw.) ist man doch auch nicht so zimperlich und sieht das völlig anders.
N.Klein- Gast
Re: Europäische Sozialcharta
@ N.Klein
siehe hierzu auch die Diskussion https://forumfueruns.forumieren.com/t22-arbeit-fur-alle
Ein Recht auf Arbeit würde auch eine Pflicht zur Arbeit bedeuten (und umgekehrt. Daher auch die Klagen gegen § 31 SGB II)
Unser GG sagt hierzu eindeutig:
GG Artikel 12
2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Absatz 2 würde IMHO bedeuten, dass entweder Alle (auch Sie und ich) dieser Dienstleistungspflicht nachkommen müssten oder Niemand dazu verpflichtet werden kann.
Das Recht auf die Gewährung der Grundbedürfnisse eines menschenwürdigen Lebens resultieren aus unserem Sozialstaatsprinzip.
Die Gewärung des Existenzminimums ist gemäß Urteil des BVerfG
Zitat:
"...dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden...."
Anm.:
Die Schweiz ist übrigens vor kurzem zu Entschädigungszahlungen an Opfer verurteilt worden, die noch bis in die 50er Jahre in sog. "Arbeitshäuser" aufgrund "liderlichen Lebenswandels" (wiederholter Sozialleistungsbezug) verbracht wurden.
siehe hierzu auch die Diskussion https://forumfueruns.forumieren.com/t22-arbeit-fur-alle
Ein Recht auf Arbeit würde auch eine Pflicht zur Arbeit bedeuten (und umgekehrt. Daher auch die Klagen gegen § 31 SGB II)
Unser GG sagt hierzu eindeutig:
GG Artikel 12
2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Absatz 2 würde IMHO bedeuten, dass entweder Alle (auch Sie und ich) dieser Dienstleistungspflicht nachkommen müssten oder Niemand dazu verpflichtet werden kann.
Das Recht auf die Gewährung der Grundbedürfnisse eines menschenwürdigen Lebens resultieren aus unserem Sozialstaatsprinzip.
Die Gewärung des Existenzminimums ist gemäß Urteil des BVerfG
Zitat:
"...dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden...."
Anm.:
Die Schweiz ist übrigens vor kurzem zu Entschädigungszahlungen an Opfer verurteilt worden, die noch bis in die 50er Jahre in sog. "Arbeitshäuser" aufgrund "liderlichen Lebenswandels" (wiederholter Sozialleistungsbezug) verbracht wurden.
bj- Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 03.07.13
Re: Europäische Sozialcharta
@bj Sie haben teilweise recht. Niemand darf zu bestimmten Arbeiten gezwungen werden; eine allgemeine Verpflichtung, im Rahmen der jeweiligen individuellen Möglichkeiten einer Erwerbsarbeit nachzugehen, besteht jedenfalls bei staatlicher Alimentierung (Sozialhilfe) bereits. Insofern hinkt ein allgemeines, nicht bestimmtes, Recht auf Arbeit hinterher.
Norbert Klein- Anzahl der Beiträge : 21
Anmeldedatum : 06.08.13
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