Arbeit und Soziales
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Wohnungspolitik

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Beitrag von Hf.Rosendahl Sa Okt 05, 2013 6:09 am

Hans Friedrich Rosendahl 6.10.2013
AfD NRW AK Arbeit und Soziales
Programm – Thesen zum Thema

Wohnungspolitik

Ausreichende Wohnungen gehören zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Die Wohnsituation in Deutschland ist im allgemeinen gut und ausreichend. Es gibt in den meisten Regionen genügend Wohnangebote, in vielen Regionen gibt es sogar Leerstände. Die Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung und die Wohnungsausstattung ist in der Regel ausreichend. Dies gilt auch für Wohnungen mit sozialer Bindung zum Beispiel für Hartz IV Empfänger.
Die Wohnfläche pro Kopf ist seit langem kontinuierlich gestiegen. Die Mietkosten sind in den letzten 15 Jahren im Durchschnitt weniger gestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten, ihr Anteil am Einkommen ist in dieser Zeit sogar leicht gesunken. Von Wohnungsnot kann entgegen der Dramatik mancher Medien und Interessenverbände nicht die Rede sein.
Der Wohnungsmarkt ist allerdings geprägt durch verschiedene, z.T. gegenläufige Trends:
Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte nimmt vor allem in Großstädten drastisch zu. Durch den Anspruch vieler Alleinstehender auf eine eigene vollständige Wohnung steigen der Wohnflächenverbrauch und die Wohnkosten; andere hingegen nutzen preisgünstigere Wohngemeinschaften. Gleichzeitig gibt es einen Trend zur Bevölkerungsabnahme in wirtschaftlich schwachen Gebieten. Andererseits führen Arbeitsplatzangebote und Freizeitwünsche insbesondere von jungen Leuten zu einem überproportionalen Zuzug in Ballungszentren. Hier sind oftmals insbesondere bestimmte Stadtviertel besonders "angesagt“, was dann zu einer Übernachfrage nach Wohnraum und entsprechend hohen Mieten führt.
Auch für die Wohnungswirtschaft gilt die soziale Marktwirtschaft und zwar mit besonders ausgeprägten Rechten der Mieter im Bezug auf Nutzungsrechte, Kündigungsschutz und Mietsteigerungen. Gleichwohl können und dürfen auch hier die Regeln der Marktwirtschaft nicht vollständig außer Kraft gesetzt werden. Es ist nicht möglich, dass alle Menschen gleichzeitig in derselben Region wohnen können – hier bietet das Miet-Gefälle zwischen höheren Mieten in besonders begehrten Regionen und niedrigen Mieten in anderen, durchaus ordentlichen Gebieten einen Anreiz zur gleichmäßigen Verteilung und zur Nutzung des Wohnungsbestandes und der Infrastruktur. Es wäre falsch, dieses Mietpreis- Gefälle durch staatliche Eingriffe außer Kraft zu setzen, solange es genügend preiswerte Wohnungen in vielen Regionen gibt.

Die Forderung, dass Wohnen bezahlbar bleiben muss, betrifft heute in erster Linie die Einkommenssituation der Wohnungssuchenden. Es ist leider festzustellen, dass es in Deutschland seit langer Zeit keine nennenswerte Wohlstandssteigerung im Bereich der mittleren Einkommen und sogar zunehmend Einkommensverluste im Bereich der Bezieher niedriger Einkommen gibt. Um angemessenes Wohnen für Geringverdiener bezahlbar zu machen, muss an der Ursache angesetzt werden und durch eine entsprechende Wirtschafts- und Wachstumspolitik für eine Verbesserung der Einkommenssituation, insbesondere der Geringverdiener, gesorgt werden. Soziale Hilfe bei Armut ist Aufgabe des Staates und aller Steuerzahler und nicht Sache des Wohnungsmarktes. Der Rückzug des Staates aus dem sozialen Wohnungsbau und vieler Kommunen aus der  gemeinwirtschaftlichen Wohnungswirtschaft spricht für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Ein Bedarf, den sozialen Wohnungsbau wieder zu verstärken, ist angesichts der vielen Leerstände derzeit im allgemeinen nicht zu erkennen.

Es wäre der falsche Weg, die tatsächlich vorhandenen Wohnkosten, die durch die Investitionskosten und Erhaltungsmaßnahmen bestimmt sind, zu ignorieren und die Mietpreise künstlich zu drücken. Die Preise für das Wohnen gestalten sich genauso wie die Preise für andere lebensnotwendige Güter, wie Kleidung, Lebensmittel und Kommunikationskosten,  auf dem Markt, der hier bereits durch Mietgesetze sozial ausgestaltet ist. Die Rendite von Mietwohnungen ist unter Berücksichtigung von Kapital- und Erhaltungskosten oftmals sehr gering oder gar nicht vorhanden und bietet keinen Spielraum für weitere Belastungen.

Die Rechte der Vermieter sind inzwischen durch die Gesetze, aber auch durch die Rechtsprechung oftmals soweit eingeschränkt, dass die Renovierung und Modernisierung von Wohnraum nach Auszug von Mietern unterbleiben und die Qualität des Wohnungsbestandes sich verschlechtert. Es muss möglich sein und möglich gemacht werden, dass Mieter und Vermieter vertraglich Vereinbarungen treffen, die beiden Seiten Rechtssicherheit bieten, ohne permanente Eingriffe der Legislative und Jurisdiktion, die alle Verabredungen unwirksam werden lassen. Insbesondere Regelungen zur Pflege, Erhaltung und Renovierung müssen möglich sein, um sicherzustellen, dass der Wohnungsstandard gehalten wird, und auch um die Eigentumsrechte der Vermieter zu schützen. Dabei ist anzuerkennen, dass Mieteinnahmen für viele privaten Vermieter traditioneller Teil der persönlichen Altersvorsorge und des Alterseinkommens sind.

Hf.Rosendahl

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