Arbeit und Soziales
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ALG II in der derzeitigen Form fördert Kindersegen in finanzschwachen Familien

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Beitrag von bj Mi Jul 03, 2013 6:04 am

Ich wage den ersten Thread in diesem Forum.

ALG II in der derzeitigen Form fördert Kindersegen in finanzschwachen Familien.

Diese verhalten sich durchaus ökonomisch, was ihnen eigentlich niemand übel nehmen kann, denn: mehr Kinder bedeuten höhere Sozialleistungen.
Vergleichbar mit Landwirten, die höhere Subventionen erhalten je mehr Flächen diese stillegen.  

Ich plädiere für die Deckelung von Sozialleistungen bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern oder das niederländische Modell.

In den Niederlanden sind Kinder unter 18 Jahren von Sozialleistungen ausgeschlossen. Dort werden Sozialleistungen anhand des Mindesteinkommens, das zweimal jährlich festgelegt wird berechnet.
Singles erhalten, je nach Gemeinde, 50 - 70% des Mindesteinkommens plus Mietkosten
Alleinerziehende, je nach Gemeinde 75 - 90 % des Mindesteinkommens plus Mietkosten und Kindergeld
Paare erhalten, je nach Gemeinde 100 - 110 % des Mindesteinkommens plus Mietkosten und Kindergeld

Eine genaue Tabelle hierzu werde ich später einstellen.

mfg
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Beitrag von Admin Mi Jul 03, 2013 6:09 am

Hallo bj.
Das ging ja mal schnell.
Wäre sehr schön, wenn (ich plädiere hier für die Du Form Smile ) das schnell klappen würde.
Gruß Jörg
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Beitrag von Öschi Mi Jul 03, 2013 7:37 am


Hallo bj
das niederländische Modell hat sicherlich etwas für sich.. Allerdings glaube ich müsste die Frage nach sozialer Leistungen wesentlich tiefgreifender neu geregelt werden. Deine Theorie geht von der Prämisse aus, dass sozial schwache sich durch Sozialleistungen an den Kindern durchs Leben schlagen. Meine Ansicht nach ist das nicht der Fall und auch eine Milchmädchenrechnung. Denn die Sozialleistungen deckt nicht die tatsächlichen Kosten der Kinder ab.

Kinderreiche Familien, die auf Sozialleistungen insbesondere auf das Kindergeld bauen, werden im Laufe der Entwicklungszeit der Kinder wesentlich mehr belastet. Je älter die Kinder werden desto Mehrkosten sich, je mehr es sind desto teurer wird es. Ich halte den Ansatz also für falsch. Ist es nicht eher so, dass durch die Deckelung der Sozialleistungen im Bezug auf Kinder die Individualität der Lebensgestaltung, die es nun mal einfach gibt, eingeschränkt wird? Ist das die richtige Form das Land zu steuern?
Ich meine die Individualität des Einzelnen muss gewährt bleiben ohne dass einzelne von Sozialleistungen profitieren können. Eine grundlegende Reform der Sozialleistungen in der Einkommensregelung wäre angebracht.
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Beitrag von Admin Mi Jul 03, 2013 9:22 am

Hallo Öschi, dafür denke ich, das wir erst einmal die Tabelle einsehen müssen.
Außerdem müssten wir dann auch erst mal einen gesetzlichen Mindestlohn haben.
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Beitrag von bj Mi Jul 03, 2013 11:13 am

Hallo Öschi,

Kindergeld wird von der ALG II Regelleistung abgezogen. Die Regelleistung für Kinder ist abhängig vom Alter und erhöht sich mit steigendem Lebensalter.

Nachfolgend, wie versprochen, Mindesteinkommen und Sozialleistungen der Niederlande.
Stand 01.07.2013

Mindesteinkommen in den Niederlanden (gilt sowohl für 36 Std./Woche als auch für 38 und 40 Std. Woche)

Lebensalter - Mindesteinkommen / Monat
15                   443,35 €
16                   509,85 €
17                   583,75 €
18                   672,40 €
19                   775,85 €    
20                   908,85 €    
21                1.071,40 €    
22                1.256,15 €    
23 - 65         1.477,80 €
dazu wird, je nach Gemeinde, noch ein Zuschlag von bis zu 20% gewährt.

Sozialleistungen
Singles = 50 % des Mindestlohns
Alleinerziehende = 75 % des Mindestlohns
Paare = 100 % des Mindestlohns
Analog zu o.g. sind dann auch Sozialleistungen, je nach Gemeinde, bis zu 20% höher.

In den NL ist die Zahlung eines 13. Monatsgehaltes als Urlaubsgeld gesetzlich festgelegt.
Entsprechend erhalten auch Sozialleistungsempfänger und Mindestrentner 13 Monatsleistungen p.a.
(Mindestrente ca. 1.100 € / Monat)

Dazu kommt Wohngeld (kdu). Die Miete bei Personen über 23 Jahre darf nicht höher sein als € 647,53 / Monat
Bei Jüngeren € 357,37.  Die Größe der Wohnung ist dabei unwesentlich. Das Einkommen, bei
Alleinstehenden, darf p.a. € 21.450 nicht überschreiten. Bei Verheirateten bzw Lebenspartnern p. a.
€ 29.125. Bei Personen über 65 darf das Einkommen p.a. bei Alleinstehenden € 20.200, bei
Verheirateten € 27.575 p.a. nicht überschreiten. (Stand 2010)

Kindergeld pro Quartal
Alter des Kindes
bis 5 Jahre = 194,99 €
6 – 11 Jahre =  236,77 €
12 – 17 Jahre = 278,55 €

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Beitrag von gleissner Di Jul 09, 2013 9:37 am

Ja in dieser Form fördert es den Kindersegen. Mehr Kinder heißt hier mehr Einkommen, größere Wohnung.
Dass die Kinder teuer werden, wenn sie älter sind, wird da ob des augenblicklichen Vorteils ignoriert.
Der Staat ( die Steuerzahler) sorgen auch später für den Nachwuchs. Das ist ein Geschäftsmodel.
Die finanzielle Unterstützung muss gegrenzt werden. Eine Deckelung auf die Anzahl der Kinder halte ich für rechtlich bedenklich.
Eine Möglichkeit wäre ein Lebenszeitkreditkonto für jeden Bürger ab der Volljährigkeit. Mit diesem Geld, vom Staat einmalig zur Verfügung gestellt, kann er Unwegbarkeiten wie längere Arbeitslosigkeit überbrücken, sich bilden, aber auch seinen persönlichen Unterhalt und den von Kind(ern) leisten. Je mehr Kinder, desto schneller ist das Geld aufgebraucht. Das Geschäftsmodel ist mit dieser Unterstützung passe.
Das Model ist auch für ALG2 insgesamt tauglich. Es motiviert die Empfänger sich schnell einen Job zu suchen und motiviert gerade junge Menschen ungemein.

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Beitrag von bj Di Jul 09, 2013 10:08 am

Diese Idee widerspricht unserem GG und dem Sozialstaatsprinzip.

Sozialstaatsprinzip bedeutet:
Einem Menschen, der nicht aus eigenem Erwerbseinkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, das physische und soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.


bj

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ALG II in der derzeitigen Form fördert Kindersegen in finanzschwachen Familien Empty von bj am Di Jul 09, 2013 11:08 pm

Beitrag von gleissner Do Jul 11, 2013 7:44 am

I. Die Grundrechte
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wenn die Behandlung von ALG2 Empfängern würdevoll ist, glaube ich auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Das geht hier bis in die Bespitzelung von Menschen in "Bedarfsgemeinschaften".
Ab und zu gibt es da ein paar unschöne Vorfälle in den Ämtern, hat wegen "Streitigkeiten" auch schon Opfer gegeben ( habe 2 Schwägerinnen bei der Arge, stöhn!). Viele Bedürftige nehmen diese ihnen zustehende Hilfe auch aus Scham nicht an.
Ich möchte bei ALG2 nicht von Menschenwürde sprechen.
Ein Lebenszeitkreditkonto ermöglicht dem Inhaber eigenveranwortlich und würdig sein Leben selbst zu organisieren. Das nennt man die Selbstverantwortung der physischen Existenz. Der Kredit ist natürlich begrenzt, aber in dem Rahmen frei ausschöpfbar. Entnommene Leistungen können auch wieder eingezahlt werden.
Ich denke, wir sollten neue Wege für unsere sozialen Sicherungssysteme aufzeigen und Mut zur Veränderung haben. Das wird uns für diese Wahl nichts nützen, aber nach der Wahl ist vor der Wahl.
Der Sozialstaat in der heutigen Form wird in Zukunft nicht mehr finanzierbar sein.
Die Schuldenkrise wird ihn zumindest stark rasieren, alternativlos. Spätesten dann sind wir mit alternativen Konzepten vorn. Die Anderen haben fertig.

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