Arbeit und Soziales
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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung

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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung

Beitrag von Admin Sa Jun 22, 2013 2:46 am

Alles zu Hartz4 hier rein
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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Arbeitmarktreformen für die Zukunft

Beitrag von gleissner So Jul 07, 2013 11:19 am

Hartz4 oder besser gesagt ALG2 ist ein Produkt verschiedener Arbeitsmarktreformen der Administration Schröder und kann so nicht aus dem Gesamtkontext dieser Arbeitsmarktreformen gerissen werden.
Es wir häufig kritisiert, dass die Dauer des Bezuges von ALG1 unabhängig von der Dauer der Beitragszahlung
für alle Empfänger gleich gestellt ist und dann noch evt. vorhandenes Vermögen auf den Bezug von ALG2 angerechnet wird. Es wird also ein junger Mensch mit wenigen oder keiner Beitragszeit mit einem älterem Mensch mit mehr Beitragszeiten gleichgestellt, wobei dann noch evt. Altersrücklagen augezehrt werden.
Das wird von den Betroffenen als ungerecht gesehen. Rechtlich ist es aber ein Versicherungsfall ( Arbeitslosenversicherung) und da sind alle Versicherten vor dem Gesetz gleich.
Mit den Reformen sollte der verkrustete Arbeitmarkt aufgebrochen werden. Das ist jedoch nur teilweise gelungen. Es wurde jedoch erfolgreich eine Arbeitsmarktindustrie (Bürokratie) installiert, die wohl mehr Geld kostet als sie einbringt. Der Vorteil liegt in der Statistik, ALG2 Empfänger sind nicht in den offiziellen Arbeitlosenzahlen enthalten.
Ich denke, dass organisatorisch und inhaltlich ALG2 enger mit einem BGE zusammenhängt als mit ALG1 und dem Arbeitsmarkt. Ein rumdoktern an H4 bringt im Gesamtkontext nicht viel. Zustimmung wird eher bei der Änderung der oben beschriebenen Versicherungsfälle unter Einbeziehung der Beitragszeit für langjährige Versicherte zu haben sein und Wahlstimmen einbringen.
Die Arbeitsmarktgesetze sind zu überarbeiten, Beispiele hier sind hauptsächlich Kündigungsschutz und Arbeitnehmerüberlassung. Für die Zukunft muss das alles flexibler werden, die Schwellenländer hängen uns sonst ab.

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Beitrag von bj So Jul 07, 2013 11:51 am

Welchen Kündigungsschutz möchtest Du denn flexibler gestalten? Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen ist IMHO durchaus auch für Arbeitgeber akzeptabel.

Ist es möglich genauer zu definieren, was ALG II und Leiharbeit mit den Schwellenländern zu tun hat?


bj

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Beitrag von gleissner Fr Jul 12, 2013 4:10 am

Vorschlag der Alternativen Grundsicherung

Wir fordern für Betroffene eine menschenwürdige Finanzierung Ihrer Existenz. ALG2 ist in Summe der amtlichen Maßnahmen gesehen nicht menschenwürdig und schränkt die Rechte der Bürger ein. ALG2 in dieser Form macht die Betroffenen zu Abhänigigen des Staates.
Wir fordern eine Finanzierung, die es den Bürgern ermöglicht weitesgehend selbstverantwortlich motivierend für eine Eingliederung in die Arbeitswelt zu sorgen.
Wir fordern eine Unterstützung die den Willen stärkt, eigenverantwortlich für den Lebensunterhalt, die Aus- und Weiterbildung, kurz alle Maßnahmen die für den Betroffenen positiv wirken um seine selbstfinanzierte Existenz zu ermöglichen, gewährleistet wird.
Wir fordern eine Unterstützung der Eigenverantwortlichkeit, deren finanzielle Höhe entsprechend begrenzt ist.

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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Re: Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung

Beitrag von bj Fr Jul 12, 2013 6:44 am

Das ist alles wieder sehr allgemein gehalten, so dass ein immenser Interpretationsspielraum bleibt.

Könntest Du das etwas genauer definieren.
Was ist eine menschenwürdige Finanzierung der Existenz? Welche Unterstützung soll den Willen stärken?
Und Willen allein ist leider nicht ausreichend um den Mangel an adäquaten Arbeitsplätzen auszugleichen.

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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty von bj am Mo Jul 08, 2013 12:51 am

Beitrag von gleissner Fr Jul 12, 2013 11:31 am

Der Kündigungsschutz fängt bei 4 Wochen Frist und 2 Jahren Betriebszugehörigkeit zum Monatsende an und endet bei 7 Monaten und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Das gilt für Unternehmen ab 10,25 Vzk ( Vollzeitkräfte) oder entsprechend aufgeteilt in Tzk (Teilzeitkräfte). Alle Unternehmen mit weniger Kräften gelten als Kleinbetriebe.
Vor Überarbeitung des Gesetzes in 2003, waren es 5 Vzk, die eine Grenze für Kleinbetriebe darstellten.
Die Arbeitgeber haben bei der Überarbeitung im Rahmen der Agenda 2010 dieser Regelung nur zugestimmt, um im Gegenzug die bis dato zeitlich begrenzte aber auch umgehbare Arbeitnehmerüberlassung zu kippen. Das ist ihnen auch durchschlagend gelungen. Die Anzahl der Leiharbeiter ist seit dem auf bis zu 900 Tds Beschäftigte in 2012 gestiegen und schwankt konjunturbedingt. Dazu gibt es noch eine mir nicht bekannte Anzahl Werkvertragsarbeitnehmer. Die Zahlen will wohl keiner wissen.
Kurz gesagt, wir haben seit der Agenda 2010 drei Klassen von Arbeitnehmern, die von Unternehmen in der Regel auch klassenmäßig behandelt werden. Von den Arbeitnehmern mit Zeitarbeitsverträgen will ich erst gar nicht sprechen, ist ein anderes Kapitel.
Wir sollten einen gleichen Kündigungsschutz für alle AN gleich welcher Dauer der Betriebszugehörigkeit fordern. Dieser Kündigungsschutz sollte für AN und AG erträglich sein ( Vorschlag 4 Wochen bei Betrieben ab 10,25 Vzk). Die Leiharbeit ist dann strengstens zu reglementieren bzw. abzuschaffen.
Wir fordern, dass alle Arbeitnehmer in ihren Arbeitverhältnissen den gleichen gesetzlichen Schutz haben und die Abschaffung der Klassengesellschaft in den Unternehmen. Wir fordern für die Arbeitgeber eine größtmögliche personelle Flexibilität bei Auftrags- und Produktionsschwankungen.
Nun die Erklärung Ihrer Fragen: hoher Kündigungsschutz = viel Leiharbeit oder unbesetzte, bzw. keine Arbeitplätze= mehr Arbeitslose und dem zu Folge mehr ALG2
Da wir uns in der Indutrieproduktion mittlerweile mit aufstrebenden Schwellenländern messen müssen , die solche AN Schutzgesetze nicht haben, werden wir auf Dauer ohne vernünftige Flexibilisierung verlieren. Unser jetziger Technologievorteil wird das, bei der heute in Deutschland zunehmenden Technologiefeindlichkeit, nicht dauerhaft kompensieren.

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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Re: Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung

Beitrag von bj Fr Jul 12, 2013 8:45 pm

Wer ist wir?

Wenn ich das korrekt interpretiere, haben wir bzw. Industrieunternehmen, exportiert um Produktion in den sog. Schwellenländern zu
ermöglichen. Und nun, da sich diese Länder aufmachen eigene Produkte herzustellen wird darüber lamentiert, dass unser Export in diese Länder sinkt und die exportorientierten Unternehmen nicht mehr die gewünschten Exportquoten erreichen?

Zwei Beispiele, dass Kündigungsschutz nicht wesentlich anders und z.T. restriktiver geregelt ist als in Deutschland.

Hier ein Link zum brasilianischen Arbeitsrecht

http://alliuris.com/fileadmin/herfurth/pdf/AlliurisCompact_2013-01_Arbeitsrecht_in_Brasilien.pdf

editiert und angefügt:

hier ein Link zum russischen Arbeitsrecht

http://www.roedl.com/fileadmin/user_upload/Roedl_Russia/Broschueren___PM/deutsch/2010_DE_Arbeitsrecht.pdf

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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Staatliches Lebenszeitkonto ab der Volljährigkeit statt H4

Beitrag von gleissner Di Jul 23, 2013 10:25 am

Ausgehend von der Feststellung, dass die Unterstützung für Bürger, die trotz Arbeitfähigkeit aus unterschiedlichsten Gründen ihre Existenz nicht oder nur bedingt eigenverantwortlich sichern können oder wollen und in den derzeitigem Sicherungssystemen unter staatlicher Bevormundung, Repression, Abhängigkeit und somit individueller Entwürdigung gehalten werden, habe ich nach unserer AG Sitzung eine Idee entwickelt, die ich nun zur Diskussion stellen möchte. Ich bin der Meinung, dass jegliche Veränderungen des bestehenden Solidarsystems schlussendlich nur Verschlimmbesserungen sind und das eigentliche Ziel ausschliessen, das es haben sollte. Das Ziel ist, das Recht eines jeden Bürger in unserem Land auf ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und würdiges Leben durchzusetzen und zu gewährleisten.  
Die Idee hat absolut nichts mit dem derzeitigen System gemein und ist frei von bestehenden Gesetzen, Schubladendenken und politischer Denkweise. Sie unterstützt die Eigenverantwortlichkeit und fördert die persönliche Entwicklung des Einzelnen nach seinem Ermessen und den gegebenen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig wird die Verantwortung des Einzelnen für die Solidargemeinschaft gestärkt , aber auch eingefordert.

Kernvorschlag:

Der Staat stellt jedem Deutschen Bürger ein Lebenszeitkonto ab dem 18. Lebensjahr ( Volljährigkeit) für seine existentielle Sicherung zur Verfügung.
Das Konto wird wie ein Girokonto geführt.
Der Startsaldo beträgt 0 Euro ( DM, Nord Euro ect.)
Das Konto ist Gebührenfrei, der Staat oder andere autorisierte Organisationen übernehmen die Kontoführung.
Das Konto hat eine Kreditlinie von X €, die Kreditlinie ist nicht überziehbar. Ist der Kredit ausgeschöpft, gibt es kein Geld mehr.
Es werden keine Kreditzinsen oder/und Gebühren verlangt. Der Kredit ist in Summe kostenlos.
Das Konto kann durch Einzahlungen auf Guthabenbasis geführt werden, die Kreditlinie bleibt gleich; als Anlageform könnten z.B  deutsche Staatanleihen mit entsprechender Verzinsung dienen.

Zielvorstellung:

Der Staat stellt in dieser Form dem Bürger einmal für sein Leben eine begrenzte Hilfe der selbstbestimmten Sicherung und Fortentwicklung seiner Existenz kostenlos zur freien Verfügung.
Als Nachweis zur Kreditinanspruchnahme ist z.B. der Ablauf des Bezuges von ALG 1, der Nachweis von Unterhaltspflichten bei Scheidung und/oder Kinder, kurz alle Leistungen die von arbeitsfähigen Bürgern zur Grundsicherung beansprucht werden können.
Der Bürger entscheidet dann eigenverantwortlich wie er die Hilfeleistung vorteilhaft für die Entwicklung seiner Existenz investiert. Ihm ist klar, dass die monetäre Hilfe endlich ist ( Kreditlinie ).
Er kann hiermit z.B. seinen Unterhalt und Kosten bei Schul- oder Berufsausbildungen, Umschulungen, nötigen beruflichen Umzügen ect. eigenständig gestalten. Der Anreiz ist hier für den Probanden Maßnahmen effektiv und so kurz wie möglich durchzuführen um Einkommen zu erlangen, denn das schont sein Lebenszeitkonto. Als Ergebis von Maßnahmen wird z.B. nicht immer die gewünschte Tätigkeit stehen, aber mithin die eigenständige Sicherung der Existenz.
Als Unterstützung für die Lebensplanung ist von staatlicher Seite eine qualifizierte Beratung zu gewährleisten, in die die Wirtschaft als aufnehmende Kraft stark eingebunden ist (train on the Job). Jobchancen müssen realistisch sein.
In unserer heutigen Situation sind sie das nicht. Da wird z. T. in die Arbeitslosigkeit zwangsausgebildet, auch gegen den Wunsch des Probanden.
Den betroffen Menschen wird mit dem Lebenszeitkonto die Möglichkeit gegeben, über ihr Wohl in Eigenverantwortung zu entscheiden. Die Solidargemeinschaft hilft ihnen dabei, aber begrenzt.
Die Solidargemeinschaft erwartet auch Erfolge. Das Rezept heißt wie in der Agenda 2010 Fördern und Fordern, im vollkommen konträrem Unterschied zu dieser durch Gestaltung der Eigenständigkeit des Betroffenen und Aufhebung der Dauerabhängigkeit. Der Betroffene kann und muss sein Leben selbst regeln.

Finanzierung :

Die Ausgaben für beanspruchte Kredite und den Verwaltungsaufwand kann Steuerfinanziert werden. Das Geld kann aber auch durch staatliche Anleihen ( Bürgeranleihen), Ausgleich durch Guthabenkonten des Systems ect. aufgebracht werden. Ich denke, dass das bei den derzeitigen Gesamtausgaben für den Gesamtbereich ohne Probleme machbar ist, zumal in der Bürokratie kräftig abgebaut werden kann.

Das war jetzt eine kurze Darstellung einer, zugegeben unkonventionellen und alternativen Idee. Sie ist durchaus ausbaufähig und flexibel. Ich bitte um Diskussion und Anregungen.

Wolfgang Gleißner

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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Re: Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung

Beitrag von bj Di Jul 23, 2013 6:57 pm

Eine komplette Überarbeitung bzw. Neugestaltung der Sozialgesetzgebung für Arbeitslose im arbeitsfähigen Alter ist zwingend notwendig, darüber besteht kein Zweifel.
Aber:
Sollte nicht beim Entwurf einer Diskussionsvorlage zumindest unser GG beachtet werden? Artikel 1 und 20 sind unabänderlich.
und ggf. auch das Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2010?

Unabhängig davon:
Wie sollen die Unterschiedlichen Lebenshaltungskosten, insb. Miete, in den diversen Regionen beachtet werden? In München würde der Betrag X weniger lange reichen als in "Kleinkleckersdorf".

Wie soll mit nur noch Teilzeit-Arbeitsfähigen verfahren werden?




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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Re: Staatliches Lebenszeitkonto ab der Volljährigkeit statt H4

Beitrag von gleissner Mi Jul 24, 2013 5:39 am

Nun, ich bin kein Jurist, aber ich denke das § 1 bezüglich der Würde vollstens erfüllt wird. Auch § 20 sehe ich nicht als Hindernis an. Der Vorschlag ist schon sozial ausgewogen, in jedem Fall sozialer als die jetzige Wirklichkeit.

Wer die jüngsten Einlassungen des BVG bezüglich des ESM verfolgt hat, kann sich mit recht fragen, ob da noch Recht gesprochen wird.
Das Ganze sah so aus, wie eine Aufführung im Kasperltheater. Das Schauspielerensemble ( Regierung und Abgeordnete ) beschlossen
( verabschiedeten ) gemeinsam eine wichtige Aufführung ( ESM Gesetz ) mit kaum absehbaren Kosten für die ( Zwangs ) Zuschauer. Das geschah allerdings komplett ohne deren Zustimmung, weil nicht wirklich veröffentlicht und auch im Ablauf so nicht vorgesehen. Ein Teil der Zuschauer war sehr erbost und legte Beschwerde beim Intendanten ( BVG ) ein. Der Intendant stellte fest, dass die verlangten Eintrittsgelder erstmal in der Höhe ( Haftung ) zu begrenzen sind und verschob die endgültig rechtliche Entscheidung auf ein paar Inzenierungen später ( nach der bevorstehenden Wahl eines neuen/alten Ensemble ). Und die Moral von der Geschicht, traue deinem Intendanten nicht. Das ist ein eklatanter Rechtsbruch und der wurde durch das BVG unter Auflagen durchgewunken.
Ich denke, das nennt man schlichtweg Rechtsprechung nach politischer Gemengenlage. Auf das BVG sollte z. Zeit keiner mehr hoffen, wir schon gar nicht.
Die politische Gemengenlage wird sich in der in Zukunft, bedingt durch wirtschaftliche Umbrüche, stark verändern. Wenn wir dauerhaft Erfolg haben wollen, müssen wir vorbereitet sein. Wie das BVG dann in Fragen des Sozialrechts urteilt, ist im Augenblick nicht zu sagen. Urteile nach politischer/wirtschaftlicher Gemengenlage werden jedoch wahrscheinlicher. Das entgültige Urteil zum ESM Gesetz wird hier vielleicht richtungsweisend sein. Das BVG hat in dieser Form ausgedient, weil der Vertrauensverlust groß ist.

Lebenshaltungskosten werden von Ort zu Ort, Region zu Region und Zeit zu Zeit immer unterschiedlich sein. Das ist eine Sache des Marktes und der Marktteilnehmer.
Auch der Unterstützte ist Marktteilnehmer und hat mit dieser Form der Hilfestellung die Möglichkeit, sich selbstständig für die persönlich beste Variante zu entscheiden.
Er hat die gleiche Entscheidungsfreiheit wie alle anderen Bürger auch. Lebt er in einer teuren Umgebung, reicht das Geld nicht solange wie in einer preiswerten Umgebung.
Möchte er dauerhaft in der teuren Umgebung leben, muss er sich das leisten können und es durch angemessene Arbeit erwirtschaften. Will er das nicht, muss er nach                  "Kleinkleckersdorf".  Er kann sich hier eigenverantwortlich belohnen oder bestrafen, wie alle Bürger auch.

Teilzeitarbeitfähige sind  besondere Fälle, in denen der persönliche Status der Erwerbsunfähikeit wohl ausschlaggebend ist. Sprich, wieviel Teilzeit ist der Proband überhaupt noch arbeitfähig. Könnten wir in den Feinabstimmungen eines solchen Systems mit etwas Kreativität diskutieren und problemlos behandeln.

Ich bitte um weitere Anregungen.

Wolfgang Gleißner

gleissner

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Beitrag von bj Mi Jul 24, 2013 7:08 am

Eher eine Frage als eine Anregung:

Wie kann man die bisher nicht in Erscheinung getretenen Interessenten des Arbeitskreises zur Mitarbeit / Diskussion aktivieren?

Der Arbeitseifer ist dort anscheinend auch nicht extrem ausgebildet Laughing

bj

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Beitrag von bj Mi Jul 24, 2013 7:27 am

Das BVerfG sollte (eigentlich) Beschützer und Hüter unseres GG sein und den Regierungen auf die Finger klopfen, wenn diese GG widrige Gesetze erlassen bzw GG widrig handeln, und uns vor einem Willkürstaat bewahren. Aber das ist ein anderes Thema

Eines der letzten Urteile des Vorsitzenden Prof. Papier und des 1. Senats:
Das Urteil des BVerfG ist nach und bezieht sich auf GG Art. 1 und 20.

Auszug aus dem Urteil:

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.  
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.  
3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.  
4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

Gegen 3. wird laufend verstoßen. Die derzeitige Festlegung der Regelleistung basiert auf der EVS aus dem Jahr 2008, Zirkelbezügen und nicht nachvollziehbaren Kürzungen der Beträge.
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Zitierung BVerfG, 1 BvL 1-09.pdf Du hast hier nicht die Berechtigung, Dateien runterzuladen.(262 KB) Anzahl der Downloads 1

bj

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Beitrag von Admin Mi Jul 24, 2013 7:46 am

bj schrieb:Eher eine Frage als eine Anregung:

Wie kann man die bisher nicht in Erscheinung getretenen Interessenten des Arbeitskreises zur Mitarbeit / Diskussion aktivieren?

Der Arbeitseifer ist dort anscheinend auch nicht extrem ausgebildet Laughing

Hallo bj. leider müsst ihr noch ein wenig auf mich warten, nicht weil ich Sleep  
Ich habe momentan soviel zu tun, das ich noch nicht mal dazu komme meine Sommergrippe vernünftig aus zu kurieren.
So ist das halt Selbst und ständig.

Gruß Jörg
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Ist Hartz4 so wie es ist in Ordnung Empty Re: Staatliches Lebenszeitkonto ab der Volljährigkeit

Beitrag von Dr. Ulf Winkler Mo Okt 21, 2013 11:47 pm

Auch nach den Diskussionen beim AK-Treffen in Düsseldorf möchte ich diesen Vorschlag von Wolfgang Gleißner unterstützen.
gleissner schrieb:
Die Idee hat absolut nichts mit dem derzeitigen System gemein und ist frei von bestehenden Gesetzen, Schubladendenken und politischer Denkweise. Sie unterstützt die Eigenverantwortlichkeit und fördert die persönliche Entwicklung des Einzelnen nach seinem Ermessen und den gegebenen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig wird die Verantwortung des Einzelnen für die Solidargemeinschaft gestärkt , aber auch eingefordert.
Eben. Und ich denke, es kann nicht schaden, wenn die AfD hin und wieder auch ein paar unkonventionelle Ideen in die öffentliche Debatte wirft, insbesondere wenn es Ideen sind die so gar nicht dem Klischeebild über die AfD entsprechen. Viellicht sollten wir dazu ja einen neuen Thread im neuen Forum (wo ich mich immer noch nicht anmelden kann) aufmachen.
Vielleicht folgende Anmerkungen von mir: Dieses Lebenszeitkonto würde/sollte nicht unbedingt die Grundsicherung ersetzen (also wenn das Konto alle ist, hat man natürlich auch noch Anspruch auf Grundsicherung). Allerdings ist man bei Inanspruchnahme des Kontos flexibler, wenn man z.B. der Meinung ist dass es effizienter ist erst mal eine Weiterbildung zu machen anstelle wöchentlich 20 Bewerbungen zu schreiben soll man das (solange man "im Konto" ist) tun können ohne sich beim Jobcenter dafür rechtfertigen zu müssen. Dafür ist es natürlich wichtig dass das Konto endlich ist. Regionale Preisunterschiede könnte man dadurch ausgleichen dass es sich um kein Punktekonto statt um ein Geldkonto handelt (und wie viel Leistung man in Geldwert für eine bestimmte Punktanzahl beanspruchen kann, hängt dann vom Wohnort ab).

Dr. Ulf Winkler

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